IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 7/1998, Seite 102


FAHRZEUGE


Auf Heller und Pfennig

Kostentransparenz für Fuhrparkeffizienz

Nur wo sämtliche Kosten exakt erfaßt, zugeordnet und auf die Verursacher umgelegt werden, fährt auch der Betriebsfuhrpark wirtschaftlich im grünen Bereich.

Grundlage der Vollkostenrechnung ist die konsequente Gliederung in

- Kostenartenrechnung,

- Kostenstellenrechnung und

- Kostenträgerrechnung.

Kostenartenrechnung

In der Kostenartenrechnung werden sämtliche im Betrieb anfallenden Aufwendungen erfaßt und mit Hilfe eines Kontenplans beispielsweise hinsichtlich der Kriterien

- feste Kosten,

- variable Kosten,

- Gemeinkosten und

- kalkulatorische Kosten gegliedert.

Kostenstellenrechnung

Die Kostenstellenrechnung dient zum anteiligen Zuordnen der Kostenarten auf die jeweils verursachenden Betriebsteile, also etwa

- Einkauf

- Lagerhaltung,

- Produktion oder

- Fuhrpark.

Die für Fuhrparkleistungen anfallenden Fahrpersonalkosten werden zweckmäßigerweise je nach Transportvorgang per Kostenstellenrechnung direkt den Verursachern zugerechnet.

Kostenträgerrechnung

Diese Vorgehensweise führt zu einer deutlich vereinfachten Kostenträgerrechnung. Sie erfaßt die Kosten der jeweils kleinsten abgrenzbaren Einheit. Im Rahmen der Fuhrpark-Kalkulation gilt als Kostenträger zweckmäßigerweise ein einzelnes Fahrzeug. Beim Erfassen von dessen Kosten sind selbstverständlich wieder einzelne Kostenarten zu unterscheiden, um zu aussagefähigen Daten zu kommen.

Eine exakte Kalkulation spart so manchen Hunderter.

Wichtig ist auch hier die Einteilung in feste und variable Fahrzeugkosten, wobei im folgenden die Fahrpersonalkosten unberücksichtigt bleiben, da sie bereits auf der Kostenstellenebene verbucht werden:

Feste Kosten (Fixkosten) fallen unabhängig vom Einsatz des Fahrzeugs in stets gleicher Höhe an. Abschreibungen, Kapital- und Verwaltungskosten, Garagen- oder Parkflächenaufwand. Kfz-Steuer und Versicherungen schlagen in der 2,8-Tonnen-Klasse, wozu beispielsweise Transporter und LT 28 von Volkswagen zählen, mit knapp 70 Prozent zu Buche. Davon ist wiederum fast die Hälfte für die Verwaltung zu veranschlagen. Diese Aufwendungen sind anteilig auf die Beförderungsleistungen anzurechnen.

Die von der Kilometerleistung des jeweiligen Fahrzeugs abhängigen variablen Kosten sind den einzelnen Transportaufgaben direkt zuzuordnen. Hierzu zählen unter anderem Aufwendungen für Kraft- und Schmierstoffe, Reifen und Instandhaltung. Dieser Kostenblock hat mit einem Anteil von rund 20 Prozent viel von seiner früheren Bedeutung eingebüßt. Das soll allerdings nicht heißen, daß etwa Kraftstoffkosten ein zu vernachlässigender Posten wären. Vor allem die enorm sparsamen TDI-Motoren, wie sie z.B. Volkswagen Nutzfahrzeuge in Transporter und LT anbietet, erlauben eine deutlich "spitzere" Kalkulation als dies mit Triebwerken möglich wäre, die nicht so effizient mit dem Dieselkraftstoff umgehen.

Diese Kostenstruktur bildet die Grundlage für die Kalkulation der betrieblichen "Beförderungstarife". Sie sind den "Kunden" in Rechnung zu stellen, also den Abteilungen, welche Transportleistungen in Anspruch nehmen, und dem Fuhrpark gutzuschreiben. Dabei ist wiederum nach Fahrzeugen und Beförderungsfällen gegliedert vorzugehen, wobei anteilig die Fahrpersonalkosten ins Kalkül zu ziehen sind. Konsequent angewandt, schafft diese Vorgehensweise durchgehende Transparenz über die Kostenaufteilung und ermöglicht sauberes Kalkulieren von Produkt- und Dienstleistungspreisen.


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