125 Jahre IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 23/1997, Seite 10 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig


EU-Richtlinie

Bleirohre austauschen

Die von der Europäischen Kommission erarbeitete Richtlinie für die Qualität von Trinkwasser setzt der Belastung dieses wichtigsten Lebensmittels mit Schadstoffen enge Grenzen. Diese Richtlinie muß auch in deutsches Recht umgesetzt werden. Besitzer und Vermieter von Häusern, in denen Trinkwasser mit Bleirohren oder Bleiloten in Kontakt kommt und dadurch belastet wird, müssen dann damit rechnen, daß sie, nach einer Übergangsfrist, bei Nichteinhaltung dieser Grenzwerte belangt werden. Sanitärbetriebe, die Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen und dabei feststellen, daß Trinkwasser mit Blei in Kontakt kommt, sollten die Hausbesitzer unbedingt auf diese Tatsache hinweisen und eine umgehende Grundsanierung im Rahmen der stattfindenden Arbeiten empfehlen.

Fertigstellung

Frist muß angemessen sein

Die Nichteinhaltung von Terminen bei der Bauausführung ist nicht selten mit empfindlichen Konventionalstrafen verbunden. Kann allerdings eine solche Vertragsfrist im Sinne des § 5 Nr. 1 VOB/B infolge eines auf den Auftraggeber zurückgehenden Verhaltens nicht eingehalten werden, so kann dieser nicht einseitig eine neue, allein ihm genehme Frist setzen. Diese neue Frist muß auch die Interessen des Auftragnehmers, im konkreten Fall war dies eine Betriebspause infolge Urlaubs, berücksichtigen und angemessen sein. (Urteil des OLG Köln vom 10. Juli 1996 - 27 U 4/96 -, in BauR 1997, Seite 318)

Konkurrenz

Stadtwerke gegen Handwerk

Das von der Stadtwerke Bremen AG im vergangenen Jahr gegebene schlechte Beispiel, über eine eigene Tochterfirma das komplette Heizungsgeschäft an sich reißen zu wollen, macht auch in anderen Städten Schule. In Bonn wurde jetzt bekannt, daß die Stadtwerke Bonn (SWB), gemeinsam mit der Sparkasse und einem Partner aus der Energiewirtschaft, ebenfalls das gesamte Paket - von der Planung und Lieferung bis hin zur Wartung von Heizungsanlagen - anbieten wollen. Während die Stadtwerke selbst die Ausführung der dabei anfallenden Arbeiten den Fachunternehmen der Branche überlassen möchten, geht man im Bonner Rathaus noch einen Schritt weiter und will auch diese Leistungen von den SWB-Fachabteilungen durchführen lassen. SPD-Ratsherr Ulrich Kelber: "Als Betrieb müssen wir auch an die Sicherung der Arbeitsplätze der bei uns Beschäftigten denken." An die Arbeits- und Ausbildungsplätze im Bonner Handwerk verschwenden die Kommunalpolitiker offensichtlich überhaupt keinen Gedanken.

Computer

Fünf Jahre abschreiben

Die Nutzungsdauer eines betrieblich eingesetzten PC ist nach den amtlichen AfA-Tabellen, Teil D V für allgemeine Anlagegüter, auf fünf Jahre festgesetzt. Ein kürzerer Zeitraum ist nur dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige objektiv nachprüfbare Gründe glaubhaft machen kann, zum Beispiel, daß die von ihm beruflich eingesetzte Software (Programme) nicht oder nicht mehr ausreichend anzuwenden ist oder die Kapazität des Speichers für die Anwendung eines neuen Programms nicht ausreicht. (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtshofes vom 14. März 1997 - IX 58/96 -, in Entscheidung der FG 1997, Seite 954)

 

ZVSHK-Terminkalender

1998

Datum

Veranstaltung

3. Februar 1998

Hamburger Abwassertag, 1998, Hamburg

21. bis 28. Februar 1998

7. Internationales Fortbildungsseminar für das
SHK-Handwerk, Teneriffa

15./16. Mai 1998

Deutscher Kachelofenbauertag, Heidelberg

11./12. Juni 1998

11. Erdgasforum, Berlin

25./26. September 1998

8. Brandenburger Seminar für Kachelofen- und Luftheizungsbauer, Kleinmachnow

2./3. Oktober 1998

23. Deutscher Kupferschmiedetag, Würzburg

12./13. November 1998

9. Deutscher Klempnertag, mit Verleihung des Architekturpreises des Klempnerhandwerks, Kassel

 


Metalldächer und Fassaden in Klempnertechnik:

Fakten gegen Panikmache

Kunstvolle und in bester handwerklicher Tradition gestaltete Dächer mit Metalleindeckung zählen zu den schönsten und wertvollsten Denkmälern der europäischen Architektur. Viele davon legen seit Jahrhunderten Zeugnis vom Fleiß und Können des traditionsreichen Klempnerhandwerks ab.

Der kupfergedeckte Uhrenturm in Hamburg, ein Meisterwerk in Klempnertechnik.

Doch nun sind die Werkstoffe der Klempner ins Gerede gekommen: Blei, Kupfer und Zink, so heißt es, werden unter den Einflüssen der Witterung abgetragen, geraten mit dem abfließenden Regenwasser in den Boden und belasten so die Umwelt. Bauherren und Architekten sind verunsichert, ja in einigen Amtsstuben wird sogar schon über die Einschränkung der Anwendung von Kupfer, Zink und Aluminium bei Dächern und Fassaden diskutiert.

Unstreitig ist, daß kein Baustoff ewig besteht. Für Metalle heißt der Hauptfeind Korrosion, und der saure Regen beispielsweise macht auch Metalldächern zu schaffen. Die moderne Analysetechnik ermöglicht es nun, winzigste Spuren eines Fremdstoffes überall im Boden oder im Wasser festzustellen. Das gilt ebenfalls für Zink und Kupfer in unmittelbarer Nähe von Gebäuden, die mit diesen Metallen eingedeckt sind. Nicht beantwortet sind damit allerdings die Fragen, wieviel davon vom Dach dieses Gebäudes stammt, oder ob von diesen Spuren irgendeine Gefahr für die Umwelt ausgeht.

Schön, zweckmäßig und dauerhaft: Ein Wohngebäude mit Titanzink-Eindeckung.

Aufklärung tut not

Die Wirtschaftsgemeinschaft Metalldächer und Fassaden in Klempnertechnik (WMK) wird nun mit einer eigenen Initiative zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen beitragen. Ein Schwerpunkt ist dabei die Auswertung vorhandener Untersuchungen, deren Ansätze und Ergebnisse sowie die Prüfung, ob weiterer Forschungsbedarf besteht. Mit dieser Aufgabe würden qualifizierte Fachinstitute betraut.

Zur Auswertung und Nutzung dieser Untersuchungen hat die WMK-Strategiekommission "Metalldach und Umwelt" einen eigenen Arbeitskreis Pressearbeit eingerichtet. Dessen Aufgabe wird es sein, die gewonnenen Erkenntnisse in Form von allgemeinverständlichen Beiträgen aufzubereiten, die der SHK-Fachpresse, Architekten- und Baufachzeitschriften, aber auch allen anderen Medien zum Abdruck angeboten werden. Speziell auf die Klempner-Fachbetriebe abgestimmte Beiträge sollen diesen und ihre Mitarbeiter in die Lage versetzen, kritischen Fragen oder auch unsachlichen Vorwürfen mit sachlich fundierten Argumenten entgegenzutreten. SRa

 

Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
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53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
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Telefax: 0331-972603


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