125 Jahre IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 18/1997, Seite 25
VERBÄNDE AKTUELL |
Brandenburg
Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 TRGS 519
... für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten bzw. ASI-Arbeiten geringen Umfangs (Anlagen 4 Buchstaben A und B)
Nach den wichtigsten Arbeitsschutzgesetzen (z.B. Gefahrstoffverordnung) dürfen ASI-Arbeiten (Abbruch, Sanierung, Instandhaltung) an asbesthaltigen Produkten nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden.
Die Ausführung dieser Arbeiten darf nur durch Sachkundige Mitarbeiter bzw. unter Aufsicht eines Sachkundigen erfolgen.
Diese Sachkunde muß in einem Lehrgang nach TRGS 519 erworben werden. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung durch das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (Gewerbeaufsichtsamt) ab. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein bundesweit anerkanntes Zeugnis bestätigt.
Lehrgangsinhalt:
- Das Mineral Asbest,
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren,
- Verwendung von Asbest,
- Gesetzliche Grundlagen und Regelungen für den Umgang mit Asbest und Asbestzement,
- Personelle Anforderungen, persönliche Schutzausrüstungen,
- vorbeugende und organisatorische Maßnahmen,
- Aufstellen und Umsetzungen eines Arbeitsplanes,
- Baustelleneinrichtung, Geräte,
- Abschließende Arbeiten,
- Abfallentsorgung,
- Prüfung.
Referent: Herr Grunwald
Teilnehmerkreis:
Fach- und Führungskräfte der Gewerke Sanitär-, Heizungs- u. Klimatechnik, Hoch- u. Tiefbau, Gerüstbau, Gebäudetrocknung, Dachdeckerei, Elektroinstallation, Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung, Ofen- und Herdsetzerei, Fußbodenlegerei.
Geben Sie bitte bei der Anmeldung die Bezeichnung Ihres Gewerbes oder Ihre Tätigkeit an, da einige Abschnitte und die Prüfung darauf abgestimmt werden müssen.
Zwei-Tages-Lehrgang jeweils von 9.00 - 17.00 Uhr.
Vorgesehener Termin:
September/Oktober 1997
Januar/Februar 1998
(siehe Teilnahmebedingungen Heftanfang)
Teilnahmegebühr:
Für Mitglieder im FV SHK
440,00 DM + 15% MwSt.
Für andere Teilnehmer
540,00 DM + 15% MwSt.
Prüfungsgebühr:
50,00 DM + 15% MwSt.
Ölfachtagung Berlin/Brandenburg
. . . und Fachbetriebsschulung mit Prüfung nach § 19 I WHG
Der Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und die Innung Sanitär Heizung Klima Berlin führen mit Unterstützung des Institutes für wirtschaftliche Ölheizung (IWO) und dem Fachverband Brennstoff- und Mineralölhandel Berlin-Brandenburg e.V. ihre erste gemeinsame Ölfachtagung am 7. und 8. November 1997 im Maritim pro Hotel in Berlin durch.
Themen, wie Marktpartnerschaft, zeitgemäßes Heizen, Klima- und Gewässerschutz, werden hier von kompetenten Referenten vorgetragen, dies unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse.
Die Fachbetriebsschulung am zweiten Tag gibt jedem Fachtagungsteilnehmer die Möglichkeit, sich einer Prüfung entsprechend den Vorgaben der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. St. Augustin, zum Erlangen der Fachbetriebseigenschaft im Sinne § 19 I WHG, zu unterziehen.
Die Ölfachtagung wird mit einem Damenprogramm und einer Abendveranstaltung abgerundet. Weitere Hinweise zum organisatorischen Ablauf und zur Anmeldung erhalten Sie beim Fachverband SHK Land Brandenburg
Frau Anke Mattiesson
Tel.: 0331/7470411
Fax: 0331/7470499.
Maritim pro Arte Hotel
Friedrichstraße 150-153
Berlin
Tel.: 030/20335
Fachprogramm | |
Freitag, 7. November 1997 | |
Tagesordnung | |
9.30 Uhr | Begrüßungsimbiß |
10.00 Uhr | Eröffnung |
10.15 Uhr | Begrüßungsworte |
10.30 Uhr | Marktpartnerschaft zwischen Heizungsbau und Mineralölhandel (Kooperation vor Ort) |
11.15 Uhr | Zeitgemäßes Heizen mit "Sonne" und Öl |
12.00 Uhr | Informationen zum Energieträger Heizöl EL (Lagerstabilität, Thermische Stabilität etc.) |
Mittagspause | |
14.00 Uhr | Emissionen klimarelevanter Gase aus Haushaltsanlagen |
14.45 Uhr | Wasserrechtliche Anforderungen an die Heizöllagerung in Berlin und Brandenburg, |
Kaffeepause | |
16.00 Uhr | Spezialisten im Bereich Heizöllagerung - die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. |
16.45 Uhr | Schlußwort |
Fachbetriebsschulung § 19 I WHG | |
Sonnabend, 8. November 1997 | |
Tagesordnung | |
9.00 -10.30 Uhr | Anzuwendende Rechtsgebiete und deren wichtigste Inhalte Baurecht, Gewerberecht, Umweltrecht, Wasserrecht |
10.45 -12.15 Uhr | Vermittlung der wichtigsten Inhalte von Gesetzen und Verordnungen zum Wasserrecht, |
Mittagspause | |
13.15 - 14.45 Uhr | Vermittlung der wichtigsten Inhalte von Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln DIN 4755 T2; VbF; TRbF 200, 210, 220, 221, 231, 280 |
15.00 - 15.45 Uhr | Sicherheitseinrichtungen; Grenzwert geber (TRbF 511), Leckanzeigegeräte auf Flüssigkeitsbasis (TRbF 501) |
16.00 - 16.30 Uhr | Tankstillegung, Umweltschutz, Altölentsorgung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz |
16.30 - 17.00 Uhr | Prüfung |
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