125 Jahre IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 13/1997, Seite 13 f.


VERBÄNDE AKTUELL 


Nordrhein-Westfalen


Innungsversammlung der Fach-Innung Sanitär Heizung Klima Lippe

Für die diesjährige Innungsversammlung hatte Obermeister Wolfgang Wehmeier die Aula des neu renovierten Handwerksbildungszentrums in Lemgo gewählt.

Die große Teilnehmerzahl war sicherlich nicht nur auf die interessanten fachlichen Themen während der Versammlung zurückzuführen, sondern bezog sich auch auf die Möglichkeit, im Anschluß an die Tagesordnung die neu erstellten Werkstatträume im Bereich Sanitär und Heizung in Augenschein zu nehmen.

Doch zunächst galt die gesamte und uneingeschränkte Aufmerksamkeit dem Referenten Assessor Peter Schlüter von der Abteilung Recht des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima NRW aus Düsseldorf, der zum Thema Gewährleistungsfragen wichtige Informationen an die anwesenden Innungsmitglieder weitergeben konnte. Insbesondere der Ausschluß der Gewährleistung bei normalem Verschleiß der Anlageteile führte hier immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten. Für den Kunden als Auftraggeber des Fachbetriebes ist dabei von Bedeutung, daß bei gewissen Anlagen bzw. Anlagenteilen eine Verkürzung der Verjährungsfrist eintritt, wenn nicht sinnvollerweise ein Wartungsvertrag abgeschlossen wird.

Aus fachlicher Sicht wiesen Obermeister Wehmeier und die Fachgruppenleiter im Kollegenkreis auf die Absenkung der Abgasverlustgrenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen ab dem 1. Januar 1998 hin. Mit dieser gesetzlichen Regelung zieht der Gesetzgeber erneut die Zügel an, um den Schadstoffgehalt der Luft weiter zu vermindern. Beratung und Durchführung obliegen hier wesentlich den Heizungsfachbetrieben.

Für bestehende Öl- und Gasfeuerungsanlagen hat der Gesetzgeber Übergangsfristen eingeräumt. Sie richten sich nach dem Abgasverlust und der Nennwärmeleistung der Anlagen bei einer Einstufungsmessung, die 1997 von den regional zuständigen Schornsteinfegern durchgeführt wird. Generell gilt: je höher der gemessene Abgaswert, desto eher sind Eigenheimbesitzer zum Handeln gezwungen.

Lehrlingswart Hans-Jürgen Kollwitz wies in seinem Beitrag auf die Situation der Berufsausbildung in beiden Handwerken innerhalb der Innung hin. Nach den Worten von Kollwitz gebührt den zahlreichen Ausbildungsbetrieben für ihre Bemühungen ein herzlicher Dank. Die Baumaßnahmen im Handwerksbildungszentrum hatten im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung in der Vergangenheit zu Koordinierungsschwierigkeiten geführt, die aber in Zukunft konsequent ausgeräumt werden.

In der sich anschließenden Diskussion wurde von zahlreichen Ausbildungsbetrieben die zeitliche und kostenmäßige Beeinträchtigung der betrieblichen Verfügbarkeit in der Ausbildung betont. Hier sind nach Ansicht vieler Ausbilder Grenzen erreicht, zumal es auch beim Kunden des Fachbetriebes immer schwerer fällt, die erheblichen Kosten der Lehrlingsausbildung umzusetzen. Geschäftsführer Wolf-Michael Horemsky wies in dieser Hinsicht auch auf gesetzliche und tarifvertragliche Neuregelungen hin, die ein Schritt in die richtige Richtung sind.

Anschließend fanden die satzungsgemäßen Neuwahlen zum Vorstand der Fach-Innung Sanitär Heizung Klima Lippe unter der Wahlleitung von Ehrenobermeister Kurt Heidkämper statt, in der Wolfgang Wehmeier, Bad Salzuflen, einstimmig zum Obermeister gewählt wurde.

Der neue Vorstand von links: Hans-Jürgen Kollwitz, Eberhard Möller, Robert Plaßmeier, Werner Weber, Wolfgang Wehmeier, Martin Engstfeld, Arnold Stein, Rainer Oeynhausen, Klaus Jürgens und Ludwig Köller. Lediglich der neugewählte stv. Lehrlingswart Thorsten Schäfer ist nicht mit auf dem Foto.  

Herzliche Worte des Dankes fand der Obermeister für Hans Knust, Horn-Bad Meinberg, der mit seiner Entscheidung zur Nicht-Kandidatur im Vorstand den Weg für junge Leute geebnet hatte. Hans Knust gehörte dem Vorstand der Innung bereits seit Beginn der achtziger Jahre an, und er hat die erfolgreiche Tätigkeit seiner berufspolitischen Wirtschaftsvereinigung wesentlich mitgeprägt.

Eine Umfrage im Rahmen der Innungsversammlung zeigte, daß man auch zukünftig im Hinblick auf eine fachgerechte Verbraucheraufklärung am bewährten Konzept der Öffentlichkeitsarbeit durch Ausstellungen und Sonderschauen festhalten will.


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