IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 24/1996, Seite 32 ff.
VERBÄNDE AKTUELL |
Brandenburg
Erdgas und Handwerk
Der Fachverband SHK Land Brandenburg veranstaltete gemeinsam mit der Verbundnetz Gas AG und den Gasversorgungsunternehmen sowie Stadtwerken des Landes Brandenburg und der IKK Brandenburg am 18. Oktober 1996 in Potsdam eine Tagung unter dem Motto "Erdgas und Handwerk im Land Brandenburg". Die Veranstaltung diente der Festigung der Marktpartnerschaft zwischen Gaswirtschaft und Handwerk. Zum einen wurden die vom Handwerk verwirklichten Anlagenmodernisierungen und der Anlagenneubau mit Erdgas gewürdigt, zum anderen auf die noch vielfältigen, marktpartnerschaftlich zu lösenden Aufgaben verwiesen.
Der Geschäftsführer des Fachverbandes SHK, Dipl.-Kaufm. Detlef Pfeil, erinnerte in seiner Begrüßung und Eröffnung an die in den vorangegangenen Jahren durch das SHK-Handwerk vollbrachten Leistungen. Im Land Brandenburg sind 1400 Fachbetriebe mit ca. 12000 Beschäftigten im Fachverband organisiert. Pfeil betonte, daß diese Erdgastagung eine folgerichtige Fortführung bisheriger gemeinsamer Bemühungen von Gaswirtschaft und Handwerk um eine bedarfsgerechte Versorgung des gemeinsamen Endkunden darstellt.
Ein Höhepunkt dieser Gemeinschaftsarbeit war die 1995 vollzogene flächendeckende Umstellung von Stadtgas auf Erdgas im Land Brandenburg. Diese Aufgabe war nur durch die gemeinsame Vorgehensweise von Gasversorgung, Wohnungsgesellschaften und Handwerk lösbar. Pfeil informierte, daß die Gasversorgungsunternehmen zwischen 1996 und 2005 weitere 10 Milliarden Mark in die Netzmodernisierung und Netzerweiterung investieren wollen. Damit sind auch in diesem Zeitraum für das Handwerk entsprechende Anschlußaufträge zur Modernisierung und zum Neubau von Erdgasanlagen verbunden. Ein weiterer Ausdruck der Marktpartnerschaft ist eine gemeinsame Marketingaktion von Handwerk und Gasversorgungsunternehmen im Land Brandenburg unter dem Motto "Zeit zu wechseln".
Umweltminister des Landes Brandenburg stellte Energiekonzept vor
Im Anschluß an die Eröffnung nahm der Minister für Umwelt des Landes Brandenburg, Matthias Platzeck, das Wort. Er informierte über gasspezifische Inhalte des Energiekonzeptes des Landes Brandenburg. In dem im Mai 1990 von der Landesregierung verabschiedeten Energiekonzept, nimmt Erdgas eine wichtige Rolle ein. Eine besondere Förderung wird die Verwendung von Erdgas als Kraftstoff erfahren. Durch den Einsatz von erdgasbetriebenen Fahrzeugen im innerbetrieblichen und innerstädtischen Transport soll ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden.
Minister Matthias Platzeck im Pausengespräch mit Manfred Scheibe, Direktor Kundendienst der Verbundnetz Gas AG und Dipl.- Kaufm. Detlef Pfeil, Geschäftsführer FV SHK Land Brandenburg (v.r.n.l.). |
Mit Stolz verwies Minister Platzeck auf die Tatsache, daß im Land Brandenburg durch die eingetretene deutliche Verbesserung der Luftqualität die Wintersmog-Verordnung außer Kraft gesetzt werden konnte.
Im Interesse des Klimaschutzes forderte der Minister die Gasversorgungsunternehmen auf, die Leckverluste von Gastransportsystemen deutlich zu senken. Der Minister würdigte die Leistungen des Brandenburger Handwerks und bezeichnete das Handwerk als zuverlässigen Partner beim Einsatz umweltfreundlicher, moderner Technik.
Erdgas auf dem Wärmemarkt
Manfred Scheibe, Direktor Kundendienst der Verbundnetz Gas AG, referierte über die Entwicklung des Erdgasmarktes in den Neuen Bundesländern (NBL). Mit einem Gasabsatz von 129,7 · 109 kWh erreichte die VNG im Jahre 1995 einen Anteil von 15% des Gesamtgasabsatzes in der BRD.
Während 1990 nur 5% aller Wohnungen in Brandenburg mit Gas beheizt wurden, waren es 1995 schon 25%. Das Land Brandenburg zeichnet sich im Vergleich zu den anderen Bundesländern in den NBL durch überdurchschnittliche Zuwachsraten bei Gasheizungen aus. 1995 entschieden sich im Neubau 75% für die Erdgasheizung. Das wurde auch als ein Ergebnis der Tätigkeit des SHK-Handwerks gewertet.
Gasanlagen bei bautechnischer Modernisierung
In den Neuen Bundesländern ist eine rege Bautätigkeit zu verzeichnen. Neben Neubauten wird vor allem die vorhandene Bausubstanz erneuert. Ausgangspunkt der Betrachtungen von Prof. Dr. Klaus Kurth, Ingenieurbüro-Prof. Klaus Kurth GmbH, Dresden, waren Altbauten mit Gasanlagen. Werden diese Altbauten schrittweise modernisiert, gilt es, die Modernisierung von Teilsystemen des Gebäudes unter Beachtung der weiteren Funktionstüchtigkeit für die zunächst nicht modernisierten Systeme des Gebäudes durchzuführen.
Referierten umfassend zum Thema "Erdgas und Handwerk": Prof. Dr. Klaus Kurth, Manfred Jeschke, Direktor Manfred Scheibe, Herbert Wüst (v.l.n.r.), Horst Korte, Dr. Günter Wieschebrink und Dipl.-Ing. Armin Müller (n. i. Bild). |
Wird als erster Schritt die bautechnische Modernisierung (neues Dach und neue Fassade, neue Fenster und Hauseingangstüren) vollzogen, gilt es u.a. die Frage zu beantworten, ob dadurch die Funktion der Gasanlage berührt wird. Kurth wies nach, daß die "neue Fassade" aus hygienischer- und bauphysikalischer Sicht gleichgroße Luftdurchlässigkeiten haben muß, wie aus der Sicht der Luftversorgung für raumluftabhängige Gasgeräte in Gebäuden. Neben dem Fenster tragen vor allem Lüftungselemente im Umfeld des Fensters dazu bei, diese Luftdurchlässigkeit zu gewährleisten. Die Berücksichtigung der notwendigen Gebäudedurchlüftung auch für Gasanlagen in Gebäuden zum Zeitpunkt der Ausschreibung der bautechnischen Modernisierung, ist eine Voraussetzung für den störungsfreien Weiterbetrieb der Gasanlage im Gebäude unter Inanspruchnahme des Bestandsschutzes für die Gasanlage.
Werden die lüftungstechnischen Ansprüche nicht ausreichend bei der bautechnischen Modernisierung berücksichtigt, führt das zu Mängeln in der Verwirklichung hygienischer und bauphysikalischer Forderungen im Gebäude als auch im Betreiben der Gasanlagen.
Novellierung von Bauvorschriften im Land Brandenburg
Manfred Jeschke vom Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg, erklärte den Teilnehmern die Novellierung der Brandenburger Bauordnung und Brandenburger Feuerungsverordnung. Bemerkenswerte Änderungen der LBO Brandenburg werden die Genehmigungsfreiheit für Heizungsanlagen bis 300 KW und für Schornsteine in Wohnbauten sein.
Die Novellierung der Feuerungsverordnung verfolgt das Ziel, zwischenzeitlich gewonnene Erfahrungen zu berücksichtigen und Einsprüche der Europäischen Union zur deutschen Feuerungsverordnung zu beachten. Das Land Brandenburg hatte als erstes Bundesland die Musterfeuerungsverordnung am 23. Juni 1995 zum Landesrecht erhoben.
TRGI - neu gefaßt
Herbert Wüst von den Stadtwerken Kiel stellte in seiner Eigenschaft als Mitglied des Fachausschusses Gasinstallation des DVGW die neugefaßten "Technischen Regeln Gasinstallation TRGI '86, Fassung 1996" vor. Er beklagte die schleppende Inkraftsetzung der Musterfeuerungsverordnung als Landesrecht; bisher gibt es nur in vier Bundesländern eine entsprechende Landes-Feuerungsverordnung; dazu gehört Brandenburg.
In der neugefaßten TRGI sind die zutreffenden Inhalte der Musterfeuerungsverordnung voll übernommen. Neben einer Vielzahl kleinerer Änderungen stellt die neugefaßte TRGI eine geschlossene Regel der Technik unter Einarbeitung der Änderungen Febr. 92, Nov. 93 und der Musterfeuerungsverordnung dar.
Kondensatentsorgung von Brennwertgeräten
Horst Korte von der Ruhrgas AG, Essen, trug zum Problemfeld der Kondensatentsorgung von Brennwertgeräten vor. Grundlage für die Kondensatentsorgung ist im allgemeinen das ATV-Merkblatt M 251. Darin sind Gasfeuerstätten < 25 KW NWL von der Notwendigkeit der Kondensatneutralisation freigestellt.
Die Gasbranche hat zur Kondensatproblematik zwei gewichtige Gutachten anfertigen lassen, die über Ouantität und Oualität des Kondensats aus Gas-Brennwertanlagen wissenschaftlich gründliche und praktisch relevante Aussagen treffen. Die Ergebnisse dieser Gutachten haben zwischenzeitlich zu einer Überarbeitung des ATV-M 251 geführt, das z.Z. als Entwurf vorliegt. Darin werden bei Leistungsbereichen bis 200 KW Gasfeuerstätten von der Pflicht zur Neutralisation des Kondensates freigestellt, während das Kondensat aus Ölfeuerungsanlagen grundsätzlich zu neutralisieren ist.
Auswirkungen heizungsrelevanter Vorschriften
Dr. Günter Wieschebrink, Bereichsleiter Gasverwendung der Verbundnetz Gas AG, führte aus, welche Auswirkungen die Umsetzung neuer Vorschriften auf dem Gebiet der Heizungstechnik auf die Anlagegestaltung und den Energieverbrauch haben.
Angelika Brüßel, ZVSHK, erläuterte die aktuellen Marketingkonzepte auf dem Gebiet der Heizungstechnik. |
Eingangs ordnete Dr. Wieschebrink den quantitativen Stellenwert der erneuerbaren Energien in der Energiebilanz Deutschlands ein. Mit höchstens 10% könnte Sonnenenergie und mit maximal 3% Rapsöl als Eigenenergie am Aufkommen beteiligt sein. Den Großteil des Energieaufkommens müssen also auch unter diesem Blickwinkel die traditionellen Energieträger, wie Erdgas, decken. Dr. Wieschebrink erläuterte die Wärmeschutzverordnung ´95, Heizungsanlagenverordnung und Neufassung der 1. Verordnung zum Bundesimmisionsschutzgesetz.
Der durchschnittliche Energieverbrauch in einem gut wärmegedämmten Einfamilienhaus weist durchschnittlich folgende Werte aus:
12000 kWh/a Heizung
3000 kWh/a Warmwasserbereitung
435 kWh/a Kochen
255 kWh/a Waschen
310 kWh/a Spülen
330 k/Wh/a Trocknen
Durch die verbesserte Wärmedämmung der Gebäude wächst vor allem der Anteil des Energieverbrauchs für Warmwasser in Haushalten. Kochen und Warmwasserbereiten im Haushalt mit Gas anstelle mit Elektroenergie bringe deutliche Kostenvorteile.
So beträgt der Energiekostengewinn beim Kochen mit Erdgas ca. 100 DM/a und bei der Warmwasserbereitung mit Erdgas ca. 460 DM/a. In einer von der Verbundnetz Gas AG in Auftrag gegebenen Studie über die Wirtschaftlichkeit verschiedener Lösungen zum Heizen und Warmwasserbereiten in Mehrfamilienhäusern mit > 8 WE ergeben sich die kostengünstigen Lösungen bei Verwendung von Erdgas zum Heizen und zum Trinkwassererwärmen. Als kostengünstigstes System ergab sich eine gebäudezentrale Heizung mit beigestelltem Boiler (NT-Kessel) und strangweiser Wärmeverteilung.
Mini-Blockheizkraftwerke
Dipl.-Ing. Armin Müller, Senertec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH Schweinfurt, stellte neu entwickelte, anschlußfertige Blockheizkraftwerke kleiner Leistung vor. Das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung findet zunehmend Anwendung in Anlagen mit kleineren Leistungsansprüchen. Die vorgestellte Heizkraftanlage liefert 12,5 kW Wärme und 5,5 kW Strom bei 20 kW Leistungsaufnahme aus Erdgas. Ein erdgasbetriebener Motor produziert über einen Generator Elektroenergie. Über Wasser-, Abgas- und Ölkühler wird Wärme angeboten. Die erzeugte Wärme wird direkt in das Heiz- und Brauchwassersystem des Gebäudes eingegeben. Der Strom wird primär im Gebäude selbst genutzt; überschüssiger Strom fließt in das öffentliche Netz.
Mit Mini-Blockheizkraftwerken kann das Anwendungspotential der dezentralen, gekoppelten Strom- und Wärme-Versorgung beträchtlich erweitert werden. Aus energieökonomischen Gründen ist bei Blockheizkraftwerken eine wärmegeführte Betriebsweise zwingend, aus Kostengründen lohnen sich vor allem Anwendungen mit einem möglichst kontinuierlichem Wärmebedarf.
Marketinginitiativen
Angelika Brüßel, Zentralverband Sanitär Heizung Klima St. Augustin, stellte in erfrischender und überzeugender Weise die aktuellen Marketingkonzepte des Zentralverbandes auf dem Gebiet der Heizungstechnik vor. Mit provokanten Headlines soll der Kunde angesprochen werden. Dafür stehen Überschriften wie
"Möbeln Sie Ihren Keller auf", "Nehmen Sie sich eine Sparsame" u.a.
Frau Brüßel wies in einem weiteren Teil Ihrer Ausführungen auf die Bedeutung der Einführung und Zertifizierung des QM-Systems im Handwerksbetrieb hin. Zertifizierungsverfahren werden auf Anfrage durch den ZVSHK durchgeführt.
Weiterbildung
Die Fördergesellschaft für Haustechnik und der Fachverband SHK Land Brandenburg führen auch 1997 zahlreiche Weiterbildungsmaßnahmen durch. Im Frühjahr des kommenden Jahres sind die nachfolgend aufgelisteten Veranstaltungen geplant. Anfagen und Anmeldungen können unter der Telefonnummer 0331/747045053 oder per Fax 0331/7470498 an die Fördergesellschaft für Haustechnik gerichtet werden.
Weiterbildungsangebote | ||
Veranstaltung | Termin | Ort |
Informationsveranstaltung zur Aktualisierung der TRGI 86/Ausgabe 96 (1-Tages-Lehrgang) | 23. Jan. 1997 | Potsdam |
Monteurschulung: Erläuterung der | 24. Jan. 1997 | Potsdam |
Unternehmerpflicht auf dem Gebiet Umweltschutz und Arbeitssicherheit | 31. Jan. 1997 | Potsdam |
Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke (2-Tages-Lehrgang) | 4. + 5. Feb. 1997 | Cottbus |
Technische Regeln der Wasserinstallation (3-Tages-Lehrgang) | 6., 7. + 8. Feb. 1997 | Potsdam |
Monteurschulung für Wasserinstallation (3-Tages-Lehrgang) | 6., 7. + 14. Feb. 1997 | Potsdam |
Liquiditätssicherung (2-Tages-Lehrgang) | 13. + 14. Feb. 1997 | Potsdam |
SHK-Kundendiensttechniker | geplanter Termin Ende Feb./Anfang März. Beginn ist abhängig von der Zahl der Anmeldungen | N.N. |
Arbeitsschutzrecht (1-Tages-Lehrgang) | 24. Jan. 1997 | Potsdam |
Errichten und Betreiben von Wärmepumpenanlagen (2-Tages-Lehrgang) | Feb. 1997 | Potsdam |
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