IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 19/1996, Seite14 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig


Klempnertechnik:

Neues Merkblatt Turmdeckungen

Rechtzeitig zum Deutschen Klempnertag 1996 in Kassel erschien das neue Merkblatt Turmdeckungen als Gelbdruck. Es ergänzt die Klempner-Fachregel für diesen speziellen Arbeitsbereich, die bisher nicht ausreichend behandelt wurde. Konkret behandelt das Merkblatt die für Turm- und Kuppeldeckungen verwendeten Werkstoffe und Befestigungen, die auf hohe Windbeanspruchungen abgestimmt und deshalb fachgerecht verarbeitet werden müssen. Das vorläufige Merkblatt kann beim ZVSHK und den SHK-Landesverbänden abgerufen werden.

Handwerkszählung:

Mehr SHK-Beschäftigte

Ein überraschendes Ergebnis ergab die erste und noch vorläufige Auswertung der Handwerkszählung 1995 des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden. Danach wurden mit 46591 SHK-Betrieben zwar weniger Unternehmen der Branche als bisher (53000) registriert, bei der Zahl der Mitarbeiter kommt die neue Statistik aber auf insgesamt 484500 Beschäftigte gegenüber 261000 nach alter Zählung.

Spitzenreiter unter allen Betrieben der SHK-Branche sind die 22761 Gas- und Wasserinstallationsunternehmen, gefolgt von 17560 Zentralheizungs- und Lüftungsbaufirmen. Es folgen die Klempner mit 3850 und die Kachelofen- und Luftheizungsbauer mit 2245 Betrieben. Das Schlußlicht bilden 167 Kupferschmiedeunternehmen.

Bei der Zahl der Beschäftigten haben dagegen die Zentralheizungs- und Lüftungsbauer mit insgesamt 221600 Mitarbeitern die Nase vorn. Rang zwei nehmen die Gas- und Wasserinstallateure mit 220200 Beschäftigten ein. Klempnerbetriebe bieten 29300 Mitarbeitern einen Arbeitsplatz, Kachelofen und Luftheizungsbauer 11500 und die Kupferschmiede-Zunft ernährt 1900 Beschäftigte. Der Gesamtumsatz aller SHK-Betriebe für das Jahr 1995 wird mit knapp 68 Mrd. DM angegeben.

Trinkwasserinstallation:

Neue Fachinformation

Mit einer neuen Fachinformation "Trinkwasserinstallation, - Werkstoffauswahl und Verbindungstechnik" bietet der ZVSHK allen Betrieben der Branche ein neues und umfassendes Kompendium der wichtigsten technischen Grundlagen für die Montage von Trinkwasserinstallationen an. Es enthält neben Grundinformationen über die Auswahl der geeigneten Werkstoffe aus Kupfer, Stahl, Kunststoff und Mehrschichtverbundwerkstoff, auch Aussagen über Systembindung und geeignete Werkzeuge sowie die wichtigsten technischen und gesetzlichen Regeln. Den installierenden Betrieben wird so eine schnelle Auswahl unter den angebotenen Materialien und die Vermeidung von Fehlern ermöglicht.

Eine Vielzahl von Tabellen erleichtert die Übersicht über DIN-Normen und DVGW-Registrierungen, dazu über die Anbieter von Rohr-, Verbindungs- und Dichtungsmaterial. Außerdem werden die häufigsten korrosionschemischen Probleme aufgezeigt und auf Möglichkeiten der Vermeidung solcher Schäden hingewiesen.

Die Fachinformation ist kein Ersatz für die jeweils relevanten Normen und Arbeitsblätter, bietet jedoch eine Fülle von Hilfen für die tägliche Praxis und kann ab sofort bei den Fachverbänden oder dem ZVSHK bezogen werden.

CE-Zeichen:

Kein Prüfsiegel

Seit dem 1. Januar 1996 ist europaweit für alle elektrischen Geräte und Baugruppen sowie Gasverbrauchseinrichtungen das Führen des CE-Kennzeichens vorgeschrieben. Bei der Umsetzung dieser Vorschrift und über die Bedeutung dieses Kennzeichens gibt es jedoch noch erhebliche Unklarheiten. Erschwerend kommt die Uneinheitlichkeit bei den Einführungsfristen hinzu.

  1. Für elektrische Betriebsmittel gilt die Niederspannungsrichtlinie der EU. Die Forderung dieser Richtlinie ist zwingend ab dem 1. Januar 1997 umzusetzen. Nur ein Teil entspricht bereits heute dieser Maßgabe.
  2. Die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) wird bereits seit dem 1. Januar 1996 geregelt. Danach dürfen seit Anfang dieses Jahres nur noch "richtlinienkonforme Erzeugnisse in den Verkehr gebracht werden."
  3. Warmwasser und Heizungswärmepumpen fallen unter die am 1. Januar 1995 in Kraft getretene Maschinenrichtlinie.
  4. Die für Gasverbrauchseinrichtungen bisher übliche DIN/DVGW-Registrierung wurde am 1. Januar 1996 durch eine entsprechende EU-Gasgeräterichtlinie ersetzt. Da wichtige Qualitätsanforderungen hierbei weitgehend unberücksichtigt bleiben, entwickelte der DVGW das neue Q-DVGW-Zeichen, das sich auch in Zukunft an den bisher maßgeblichen Gebrauchsnormen und Umweltanforderungen orientiert.
  5. Für die Wirkungsgrade von Warmwasserheizkesseln gibt es bisher noch keine europaweit gültige Kennzeichnung. Das neue "Ü-Zeichen" ist nur eine nationale Übergangslösung für Bauprodukte, die solange Bestand hat, bis die europäische Bauproduktenrichtlinie in den Mitgliedstaaten umgesetzt ist.

Kachelofentage ’96:

Bundesweite Werbeaktion

Vom 3. bis zum 13. Oktober finden, nunmehr zum vierten Mal, bundesweite Kachelofentage statt. Schwerpunkt der Aktivitäten ist eine Anzeigenkampagne in Tageszeitungen, mit der die Verbraucher aufgefordert werden, sich zwischen dem 3. und 13. Oktober bei den Kachelofenbaubetrieben über das Leistungsspektrum des Handwerks zu informieren. Gleichzeitig erhalten rund 270 Tageszeitungen und etwa 1200 Anzeigenblätter entsprechende Pressebeiträge. Als besondere Maßnahme wurde ein Kindermalwettbewerb zum Thema Kachelofen ausgeschrieben. Die Betriebe des Kachelofen- und Luftheizungsbauerhandwerks sind aufgefordert, diese Chance zu nutzen und sich an der Aktion durch eigene Werbeaktivitäten zu beteiligen.

SHK-Vertriebsweg:

Leitlinien werden überarbeitet

Mit der Überarbeitung der Leitlinien für die Zusammenarbeit von Großhandel und Handwerk will der ZVSHK die Position der Handwerksbetriebe im Einzelhandel stärken. Zu diesem Zweck wird ein geschlossenes Marketingkonzept für das SHK-Handwerk entwickelt.

Für die Erarbeitung dieses Konzeptes, von dem die Überarbeitung der Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen Großhandel und Handwerk ein Teil ist, wurde unter Federführung des ZVSHK ein Arbeitskreis eingesetzt.

Höhere Mehrwertsteuer:

ZVSHK befürchtet mehr Schwarzarbeit

Mit Besorgnis verfolgt der ZVSHK die derzeitige Diskussion über eine Anhebung der Mehrwertsteuer im Rahmen der geplanten Steuerreform. "Bereits in der Vergangenheit", so ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach, "diente die auf jeder Rechnung für den Verbraucher deutlich erkennbare Mehrwertsteuer den Anbietern von Schwarzarbeit als willkommenes Argument, den Vorteil ihrer illegalen Leistung attraktiv zu machen. Besonders Handwerksbetrieben entgehen damit Umsätze in Milliardenhöhe - mit entsprechenden Auswirkungen auf die Zahl der Beschäftigten. Jede Erhöhung der Mehrwertsteuer fördert die ohnehin bereits bestehende Neigung der privaten Auftraggeber, ,dem Finanzamt ein Schnippchen‘ schlagen zu können." Der ZVSHK weist außerdem darauf hin, daß durch Schwarzarbeit nicht nur Steuern in Millionenhöhe, sondern auch Beiträge zu Renten-, Unfall- und Sozialversicherungen hinterzogen werden.

Zahlungsfristen:

Abschläge innerhalb von 18 Tagen

Ein Auftragnehmer hat, so steht es in ß 16 Nr. 1 der VOB/B, Anspruch auf Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der nachgewiesenen, vertragsgemäßen Bauleistung. Hat der Auftragnehmer eine prüfbare Aufstellung seiner Leistung beim Auftraggeber eingereicht, so sind die Abschlagszahlungen binnen 18 Werktagen zu leisten.

Aufgrund immer wieder vorkommender Versuche, speziell öffentlicher Auftraggeber, diese Frist auf über 18 Werktage zu verlängern, hat der Bundes-VOB-Ausschuß beschlossen, die Frist von 18 Werktagen für öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verbindlich vorzuschreiben.

Ausnahmen sind nur bei zusätzlichen oder besonderen Vertragsbedingungen zulässig, die außerhalb der Einflußsphäre des Auftraggebers liegen. Dies können beispielsweise Zahlungsmodalitäten sein, die aufgrund internationaler oder zwischenstaatlicher Vereinbarungen notwendig werden. Kein Grund für eine längere Zahlungsfrist sind organisatorische oder Kapazitätsschwierigkeiten öffentlicher Auftraggeber wie zum Beispiel knappe Personalausstattung oder zeitraubende Dienstwege bei der Bearbeitung und Prüfung einer Rechnung. Diese Argumente dürfen auch nicht geltend gemacht werden, um schon bei Auftragserteilung verlängerte Zahlungsfristen zu vereinbaren. Liegt ein sachlicher Grund für die ausnahmsweise Verlängerung der Zahlungsfrist in Besonderen oder Zusätzlichen Vertragsbedingungen vor, so wird allenfalls eine Verlängerung der Zahlungsfrist für Abschlagszahlungen um sechs auf 24 Arbeitstage für zulässig erachtet.


6. Internationales Fortbildungsseminar des SHK-Handwerks auf Teneriffa

Der ZVSHK veranstaltet auch im kommenden Februar wieder ein internationales Fortbildungsseminar für das SHK-Handwerk: Es findet statt vom 8. bis zum 15. Februar 1997 im Vier-Sterne-Seminar-Hotel "Torviscas Playa" im Süden der Insel Teneriffa. Schwerpunkte des Seminars sind:

Alle Vorträge werden durch Diskussionen und Workshops ergänzt.

Die Seminargebühr beträgt 300,- DM pro Person, die Gebühr für das Rahmenprogramm (Begrüßungs- und Abschlußabend) weitere 100,- DM. Die Kosten für Flug, Transfer, Übernachtung und Frühstück belaufen sich auf 1606,- DM pro Person. Auf Wunsch kann eine Verlängerungswoche gebucht werden.

Der vollständige Programmprospekt und die Anmeldungsunterlagen können ab sofort unter dem Stichwort "SHK-Teneriffa-Seminar 1997" angefordert werden bei

Deutsches Reisebüro GmbH
DER - Der Congreß
Emil-von-Behring-Straße 6
60439 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 9588-3617
Fax: (069) 9588-3608

Anmeldeschluß ist der 31. Dezember 1996.


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