IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 14-15/1996, Seite 14 ff.
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Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag
Entschließung des Nordrhein-Westfälischen Handwerkstags: Ohne unternehmensfreundliche Politik keine neue Kultur der Selbständigkeit!
Unser Land durchlebt eine Zeitenwende. Nur mit mehr Innovationsfähigkeit, mehr Flexibilität, mehr Anpassungsfähigkeit, kurz mit mehr Unternehmergeist lassen sich die großen Herausforderungen bewältigen, die wir bestehen müssen, damit wir nicht in die zweite Liga der Weltwirtschaft absteigen. Die Forderung des Bundeskanzlers nach einer neuen "Kultur der Selbständigkeit" sowie die Gründungsoffensive von Landesregierung und Wirtschaftsorganisation in Nordrhein-Westfalen sind wichtige Elemente im notwendigen Prozeß des Bewußtseinswandels, der vom Handwerk nachdrücklich unterstützt wird. Aber Rhetorik in Sachen Selbständigkeit hilft nicht weiter. Wir brauchen Entschlossenheit, um nicht länger von beschäftigungsfreundlichen Rahmenbedingungen im Handwerk nur zu sprechen, sondern sie jetzt zu verwirklichen. Dazu sind Landes- und Bundespolitik
in gleicher Weise gefordert.
Bildungspolitik als besondere Verantwortung der Landespolitik
Erklärtes Ziel der Gründungsoffensive NRW ist eine gesellschaftliche Neubewertung der unternehmerischen Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen. Dazu ist es erforderlich, daß sich auch die Bildungspolitik als die eigentliche Kernzuständigkeit des Landes in den Dienst der erforderlichen Revolution in den Mentalitäten stellt.
Davon ist leider z.Z. nichts erkennbar. Im Gegenteil. Statt die berufliche Bildung, die aufgrund ihrer Praxisnähe vor allem zu einem beschäftigungsfreundlichen Bewußtseinswandel beitragen kann, nachdrücklich zu stärken, sehen sich Wirtschaft und Handwerk mit Unterlassungen bzw. Plänen konfrontiert, die geeignet sind, das bewährte Duale System der beruflichen Bildung in einer besonders kritischen Situation in Frage zu stellen:
- Den Bitten des Handwerks, mit noch mehr Nachdruck die Anwesenheitszeiten der Lehrlinge im Betrieb durch zeitliche Konzentration des Berufsschulunterrichts zu erhöhen, ist die Landesregierung bisher nicht gefolgt. Die Folgen für das Ausbildungsplatzangebot sind absehbar. Der Nordrhein-Westfälische Handwerksrat appelliert daher an Landtag und Landesregierung. Überall dort, wo die Beteiligten vor Ort sich nicht einigen können, als ultimo ratio den Berufsschulunterricht ab dem zweiten Lehrjahr auf einen Tag pro Woche zu konzentrieren.
- Allen Warnungen zum Trotz versuchen die Fraktionen der nordrhein-westfälischen Regierungskoalitionen z.Z. einen neuen Anlauf zur Durchsetzung von Ausbildungsplatzabgaben. Der Handwerksrat bekräftigt, daß lenkende Eingriffe des Staates auch über Berufsbildungsabgaben sich für die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe nur kontraproduktiv auswirken können. Der Nordrhein-Westfälische Handwerksrat fordert daher Landtag und Landesregierung auf, nicht auf Abgaben, sondern besser auf Anreize zu setzen und beispielsweise über eine Bundesratsinitiative auf Einführung von steuerlichen Freibeträgen für ausbildende Betriebe zu dringen.
- Mit besonderer Sorge hat das nordrhein-westfälische Handwerk die Pläne der Fraktionen der nordrhein-westfälischen Regierungskoalition zur Umwandlung der Berufsschulen in Berufskollegs zur Kenntnis genommen. Durch die völlige Überbetonung theorielastiger Bildungsinhalte im Rahmen dieses Vorhabens wird die bewährte praxisorientierte Ausrichtung der bisherigen Berufsschulen grundlegend geändert. Das spezifisch berufsbildnerische Profil der Berufsschulen wird in Richtung Allgemeinbildung umakzentuiert. Aus der Sicht des Handwerks ist dies kein Schritt auf dem Wege zu einer größeren Gleichrangigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung, sondern das genaue Gegenteil. Der Nordrhein-Westfälische Handwerksrat appelliert daher an Landtag und Landesregierung, gerade in der gegenwärtigen kritischen Situation am Jugendarbeitsmarkt auf schulpolitische Experimente zu verzichten und davon abzulassen, das gescheiterte Modell der Kollegschulen für die künftige Struktur der Berufsschulen bestimmend werden zu lassen.
Der Nordrhein-Westfälische Handwerksrat unterstreicht, daß die Gründungsoffensive NRW ohne eine unternehmensfreundliche Bildungspolitik ins Leere gehen muß.
Sicherung von Betriebsübergaben als besondere Verantwortung der Bundespolitik
Die Bundesregierung hat mit dem Programm für Wachstum und Beschäftigung Schritte eingeleitet, die seit langem überfällig waren. Der Nordrhein-Westfälische Handwerksrat fordert, daß dieses Programm jetzt ohne weiteres Zögern umgesetzt wird.
Die von den kleineren und mittleren Betrieben als Hoffnungsträger der Beschäftigungspolitik erwarteten zusätzlichen Arbeitsplätze können schon wegen der sich verschlechternden Konjunktursituation nicht in erster Linie über Unternehmensneugründungen erreicht werden. Deswegen macht der Nordrhein-Westfälische Handwerksrat auf die große Bedeutung einer Lösung des Betriebsübergabeproblems aufmerksam.
Allein im Handwerk Nordrhein-Westfalen stehen in den kommenden fünf Jahren 20000 Handwerksunternehmen mit rd. 200000 Arbeitsplätzen zur Übergabe an. Damit diese Betriebe und diese Arbeitsplätze nicht untergehen, sondern vielmehr noch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, sind flankierende Maßnahmen der Politik dringend erforderlich. Der Nordrhein-Westfälische Handwerksrat fordert Bundesregierung und Bundestag zu folgenden Maßnahmen auf:
- In öffentlichen Förderprogrammen zugunsten von Existenzgründern müssen Übernahmen und Neugründungen gleichbehandelt werden. Dies gilt insbesondere für das Eigenkapitalhilfeprogramm der Deutschen Ausgleichsbank.
- Bei der Fortführung des Unternehmens sollte das Betriebsvermögen ganz von der Erbschaftssteuer befreit werden. Zumindest aber sollte der nach dem Jahressteuergesetz 1997 bisher unveränderte Sonderfreibetrag bei der Vererbung von Betriebsvermögen in Höhe von 500000,- DM den künftig aufgrund der neuen Bewertungsverfahren sehr viel höheren Einheitswerten des Grundbesitzes angepaßt werden.
- Der Weiterverkauf der Betriebe ist durch Erweiterung des Begünstigungsrahmens in ß 16 EStG zu fördern. Der Freibetrag des Einkommensteuergesetzes für den Betriebsaufgabegewinn bei über 55jährigen Betriebsinhabern ist von 60000,- DM auf 200000,- DM zu erhöhen.
- ß 613 a BGB verpflichtet den Übernehmer eines Betriebes, in alle bestehenden Arbeitsverhältnisse einzutreten. Diese Gesamthaftung hat sich als Hindernis bei Betriebsübernahmen erwiesen. Die vorgesehene Anhebung der Kleinbetriebsgrenze im Kündigungsschutzgesetz von 5 auf 10 Beschäftigte sollte zum Anlaß genommen werden, diese Kleinbetriebsgrenze auch auf ß 613 a BGB anzuwenden, so daß die Gesamthaftung entfällt, wenn der übernommene Betrieb weniger als elf Arbeitnehmer beschäftigt.
Ausweislich einer Untersuchung des nordrhein-westfälischen Handwerks konnte die Beschäftigtenzahl in übernommenen Betrieben innerhalb von drei Jahren um ein Drittel gegenüber dem Zeitpunkt der Übernahme gesteigert werden. Dies zeigt den gewaltigen potentiellen Beschäftigungsbeitrag gelungener Betriebsübernahmen. Der Nordrhein-Westfälische Handwerksrat appelliert an Bundesregierung und Bundestag, dieses Arbeitsplatzpotential durch Verwirklichung der aufgeführten flankierenden Maßnahmen auszuschöpfen.
Landesfachgruppentagung Sanitär
Der Fachverband Sanitär Heizung Klima NW hatte zur diesjährigen Landesfachgruppentagung am 4. Juni ins Rombergparkhotel, Dortmund, eingeladen. Bei schönstem sommerlichem Wetter begrüßte Landesfachgruppenleiter Herbert Wittorf rund 70 Teilnehmer.
Die Veranstaltung in diesem Jahr hatte neben den zahlreichen Tagesordnungspunkten zwei Besonderheiten. Zum einen den Vortrag zur "Bäderwelt", des Hauptgeschäftsführers Dr. Hans-Georg Geißdörfer und zum anderen die Neuwahlen des Landesfachgruppenleiters und der Fachausschuß-Mitglieder. Aufgrund der geringen Teilnehmerzahl zu Beginn der Sitzung, legte Wittorf den TOP Neuwahlen auf den Nachmittag der Veranstaltung. Der noch amtierende Landesfachgruppenleiter gab das Wort an Dr. Geißdörfer, um die Delegierten über die aktuelle Entwicklung in bezug auf die "Bäderwelt" zu informieren .
Bäderwelt
Der Beschluß der Thyssen Handelsunion, in Zusammenarbeit mit der Baumarktgruppe Bauhaus eine neue Gesellschaft mit dem Namen "Bäderwelt" zu gründen, die als großflächiger Einzelhandel mit allem rund um das Bad zu tun hat, wird vom Fachverband SHK NW abgelehnt, so Dr. Geißdörfer. (Siehe FV Erklärung in IKZ-HAUSTECHNIK 9/96).
Er habe in den letzten Wochen Gelegenheit gehabt in den Bezirksversammlungen Niederrhein, Münster und Köln die Innungsmitglieder entsprechend zu informieren. Jeder Handwerksunternehmer könne jetzt entscheiden, wie die Antwort aus betrieblicher Sicht aussehen müsse. Der Handwerker solle überdenken, ob Thyssen noch der richtige Partner sei.
Dr. Geißdörfer sah schwarz bei dem Thema "Bäderwelt" und gab Denkanstöße für Aktivitäten der Innnngen und Handwerksbetriebe. |
Nervöser Aktionismus sei nur schädlich und führe nicht weiter. Zum Thema Thyssen-Schulte und Thyssen-Handelsunion führte Dr. Geißdörfer aus: "Es ist eine Mixtur und der Kuchen wird insgesamt serviert".
Dr. Geißdörfer rief zur Aktivierung der Einzelhandelsfunktion auf. Das Handwerk müsse dem Endverbraucher attraktive Angebote machen, auch zur Schulung in Technik und Selbstmontage.
Landesbauordnung
Peter Pauly, Technischer Berater des FV SHK NW, nahm Stellung zu den Neuerungen in der Landesbauordnung. Aus seiner Sicht gibt es einige wichtige Veränderungen. Der ß 20, Bauprodukte, regele die Ü- und CE-Kennzeichnung und es gebe noch Klärungsbedarf über die Umsetzung der Verordnung. Pauly erinnerte an die großen Preisdifferenzen bei gleichwertigen Ausführungen von wandhängenden Geräten. Eine weitere Veränderung bilde der ß 43, Feuerungsanlagen. Hier gebe es von seiten der Schornsteinfeger und des SHK-Verbandes keine einheitliche Sichtweise. Vor allem die Auslegung einer Feuerungsanlage-Feuerstätte und Abgasanlage als eine Einheit, wenn so geprüft worden sei, bilde ein Problem für die endgültige Verabschiedung. Paragraph 44, Wasserversorgungsanlagen, bringt als Neuerung die Vorschrift: Pro Wohnung ein Wassermesser. Dies gilt nur für Neuanlagen oder bei wesentlichen Veränderungen an der Anlage.
Eine wesentliche Überarbeitung und Ergänzung sei in den ß 45, Abwasseranlagen, aufgenommen worden. Hier wird die Dichtheitsprüfung der Anlage, eine für den SHK-Handwerker wesentliche Neuregelung, in Kraft treten. Die Prüfung beziehe sich auf Anlagenteile, die im Erdreich oder unter dem Gebäude verlegt worden seien. Im Absatz 6 werde eine Überprüfung der bestehenden Grundleitung spätestens nach 20 Jahren festgelegt. Der Bauherr muß durch einen Sachkundigen die Prüfung nachweisen.
Referent Pauly erläuterte die Feinheiten der neuen Landesbauordnung. |
Im ß 66 gibt es bei genehmigungsfreien Anlagen Veränderungen:
- bei Wärmeerzeugern,
- bei Lüftungsanlagen,
- bei ortsfesten Behältern.
Die letztliche Umsetzung der Landesbauordnung sei noch nicht möglich, da die Verwaltungsvorschriften noch fehlten.
Dichtheitsprüfung
Diese Thematik wurde in einem Referat von Dipl.-lng. Ralph Langholz, Fa. Rothenberger, behandelt. Er stellte die notwendigen Maßnahmen bei der Prüfung heraus und erläuterte anhand von DIN EN 1610, die demnächst in Kraft treten soll, die Prüfkriterien. Ein aufwendiges Verfahren werde demnächst die Überprüfung von Altanlagen erfordern.
Alte Leitungen:
- Rohrreinigung,
- Kameradurchfahrung,
- eventuell Druckprobe.
Aus Praktikersicht hatten die Teilnehmer zu einigen Ausführungen Einwände, da nicht alle Bereiche der Leitungen geprüft werden könnten und auch das notwendige technische Gerät für kleine Durchmesser nicht zur Verfügung steht.
Messing
Das Thema "Einbauteile und Verbinder aus Messing bei Kunststoffrohren" wurde durch den Geschäftsführer Technik Ing. Norbert Kröschel vorgetragen. Die Problematik des Messings liege in den Legierungsbestandteilen und es komme immer wieder zu Rohrbrüchen bei Hahnverlängerungen. Diese Schäden könnten vermieden werden, wenn Produkte verwendet würden, die aus Rotguß oder ähnlichen Legierungen hergestellt werden.
Die Diskussion zeigte, daß den SHK-Unternehmern diese Problematik nicht neu ist und es immer wieder zu Wasserschäden kommt, die durch Bruch oder Rißbildung der Verlängerung verursacht werden.
Kröschel erhielt ein eindeutiges Votum der Teilnehmer, darauf hinzuwirken, daß ein entsprechendes Produktangebot durch Industrie und Handel erfolgt.
Kreislaufwirtschaft
Rechtsanwalt Peter Schlüter informierte die Innungsmitglieder über das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Es soll am 6. Oktober 1996 in Kraft treten.
Ein neues Gesicht beim Fachverband, Rechtsanwalt Peter Schlüter. Er informierte über das Gesetz zur Kreislaufwirtschaft. |
Schwerpunkte:
- Vermeidung hat Vorrang,
- Verursacherprinzip,
- Verwertungswirtschaft soll installiert werden.
SHK-Handwerker mussen nach diesem Gesetz ihren Montageabfall entsorgen. Das heißt, Reststoffe aus Metall, Keramik, Kunststoff, Pappe etc. müßten einer Wiederverwertung zugeführt und die entsorgten Mengen müßten nachgewiesen werden. Die Firma Interseroh habe einen Pilotversuch für den SHK-Bereich in Köln gestartet. Das Projekt sei bisher erfolgversprechend verlaufen und solle Ende Juli 1996 zum Abschluß kommen. Über eine entsprechende Auswertung werde der Fachverband informieren.
Neuwahlen
Der Tagesordnungspunkt Neuwahlen konnte durch einstimmige Voten schnell abgehandelt werden.
Neuer und alter Landesfachgruppenleiter ist Herbert Wittorf.
Herbert Wittorf konnte sich über seine Wiederwahl freuen und nahm, nach der einstimmigen Bestätigung, bei bester Laune die Geschäfte wieder auf. |
Fachausschußmitglieder sind Wolf-Dieter Ernst, Iserlohn, Bruno Specht, Krefeld, Dieter Kunkel, Dortmund, Rainer Nocker, Duisburg, Günter Quedeweit, Essen und Julius von Felbert, Mettmann.
Wasserspartechnik
Die Broschüre "Wasser und Energiesparen ohne Komfortverzicht" sei im Initiativkreis des Fachverbandes mit den Firmen Aqua, Dal, Grohe und Hansa entstanden. "Der DVGW hat sich aus dem Kreis zurückgezogen", sagte Kröschel. Die Broschüre sei für den Endverbraucher bestimmt und mittlerweile 10.000 mal in der Bundesrepublik verteilt worden. Er empfahl den Unternehmern diese Informationsbroschüre zu nutzen, sie könnte bei den genannten Firmen angefordert werden.
Kröschel, von seiner Krankheit wieder genesen, freute sich auf die Diskussion mit den Handwerkern und referierte zu vier Tagesordnungspunkten. |
Solaranlagen
Nach den Worten von Kröschel ein Bereich, der in Zukunft von Interesse sein wird. Das Förderprogramm "10.000 Dächer" sei vergriffen, aber sowohl das RWE als auch andere Versorgungsunternehmen würden in vielen Regionen weiterhin unterstützen.
ß 7a Lehrgänge
Die ersten erfolgreichen Lehrgänge sind nach Angaben von Kröschel durchgeführt worden. Die Lehrgänge Heizung als auch Gas/Wasser würden vom Niveau her den Meisterprüfungsstandards entsprechen. Ein Elektrolehrgang sei sicherlich sinnvoll und man werde daher mit der Elektroseite sprechen, um eine sinnvolle gegenseitige Abstimmung zu erreichen
Bei sommerlichen Temperaturen hatten die lnnungsmitglieder eine umfangreiche Tagesordnung zu absolvieren und bestätigten bei der Neuwahl den Landesfachgruppenleiter. |
Gasgeräte
Dieses Thema stellt ein Problemfeld dar, denn wandhängende Gasfeuerstätten im Vergleich, Deutschland - Niederlande, seien bei gleichen Konditionen bis zu 2000,- DM teurer. Hier werde der deutsche Handwerker allein durch diese Preissituation bei der Angebotserstellung benachteiligt. Bei Problemen sollte sich der Betrieb direkt an den deutschen Hersteller wenden und ggf. den Fachverband informieren.
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