IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 13/1996, Seite 25


HEIZUNGSTECHNIK


Übergangsfristen für viele Heizungen 1995 abgelaufen

Energiesparende Regelung wird selbstverständlich

Für viele Hausbesitzer war der 1. Januar 1996 ein wichtiges Datum: Ende 1995 liefen verschiedene Nachrüstfristen der Heizungsanlagen-Verordnung ab. Auch in den neuen Bundesländern müssen nun Zentralheizungen ohne Niedertemperaturkessel mit einer automatischen Regelung und Thermostatventilen ausgerüstet sein. In den alten Bundesländern gilt diese Vorschrift jetzt auch für ältere Ein- und Zweifamilienhäuser, die bisher ausgenommen waren.

In den alten Bundesländern gehören sie meist schon zur Heizung dazu: Regelungen, die den Kessel automatisch "rauffahren", wenn’s draußen kälter wird, und Nachts die Raumtemperatur senken. Auch die Heizkörper müssen sich regulieren lassen. In den neuen Ländern wurden automatische Regelung und Thermostatventile bisher nur bei neu eingebauten Zentralheizungen verlangt. Doch seit dem 1. Januar 1996 müssen auch Altanlagen nachgerüstet sein. Es sei denn, als Wärmeerzeuger dient ein energiesparender Niedertemperaturkessel. Dann hat die Nachrüstung noch bis Ende 1997 Zeit. In den alten Bundesländern müssen nun auch Ein- und Zweifamilienhäuser, deren Zentralheizung vor 1978 eingebaut wurde, mit automatischen Regelungen und Thermostatventilen nachgerüstet werden. Sie waren bisher ausgenommen.

Einige Energiesparvorschriften betreffen allerdings nur größere Heizungsanlagen (ab 50 Kilowatt). Hier dürfen zum Beispiel seit Anfang 1996 nur noch Umwälzpumpen eingebaut werden, die weniger Strom brauchen, wenn weniger Wärme angefordert wird.

Die neue Heizungsanlagen-Verordnung ist seit Juni 1994 in Kraft. Sie stellt strengere Anforderungen an den energiesparenden Betrieb von Heizungs- und Warmwasseranlagen. So verlangt sie die Modernisierung bestimmter Anlagenteile und begrenzt den Stromverbrauch für Umwälzpumpen. Außerdem fördert sie die sparsame Niedertemperatur- und Brennwerttechnik.

Verschiedene Umrüstfristen der Heizungsanlagen-Verordnung sind abgelaufen. Stichtag für Hausbesitzer: 1. Januar 1996. In den neuen Bundesländern müssen Zentralheizungen ab 1996 mit automatischer Regelung und Thermostatventilen ausgestattet sein. In den alten Bundesländern gilt die Nachrüstung nun auch für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Der staatlich geförderte Trend zum Energiesparen geht in den nächsten Jahren weiter. So sollen laut Heizungsanlagen-Verordnung nach dem 1. Januar 1998 möglichst nur noch Niedertemperatur- und Brennwertkessel eingebaut werden. Für solche Anlagen gelten dann auch bestimmte Erleichterungen. Wer also jetzt ein Gas-Brennwertgerät einbaut, setzt schon auf die Zukunft.


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