IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 12/1996, Seite 87
SICHERHEIT
Umfüllen von Druckgasen aus großen in kleine Flaschen
Zwei schwere Unfälle beim Umfüllen von Gas aus großen in kleine Druckgasflaschen mahnen dazu, die geltenden Regeln einzuhalten. In dem einen Fall ließ ein Gasanwender ein verdichtetes Druckgas aus einem ordnungsgemäßen Druckgasbehälter unter Mißachtung der TRG 402 (Technische Regeln Druckgase) in einen ungeeigneten Druckbehälter mit zu niedrigem Betriebsdruck strömen. Der Behälter zerbarst.
Ein ähnlicher Fall ereignete sich, als zwei Monteure mittels eines neuen Hydraulikschlauches (Nenndruck 250 bar) Sauerstoff aus einer großen in eine kleine Flasche umfüllen wollten. Der Schlauch zerbarst explosionsartig und fügte dem einen Monteur schwere Verletzungen zu.
Dies sind nur zwei Beispiele aus einer Serie ähnlicher Unfälle, wobei immer wieder die gleichen Ursachen festzustellen sind:
- der Umfüllvorgang erfolgt ohne ausreichende Sachkenntnis oft mit ungeeignetem Gerät (Ventile, Druckregler, Schläuche),
- die Behälter, in die umgefüllt wird, sind oft für die Drücke oder Gas (z.B. Sauerstoff/Acetylen) nicht geeignet und zugelassen,
- kleine, in Privatbesitz befindliche Flaschen werden oft über längere Zeiträume nachgefüllt, ohne daß die üblichen Flascheninspektionen und die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt werden.
Das Füllen von Gasflaschen darf nur unter strikter Einhaltung der TRG-Vorschriften erfolgen. Da diese Voraussetzung bei den Gasanwendern in der Regel nicht gegeben ist, ist vom Umfüllen von Druckgasen aus großen in kleine Flaschen dringend abzuraten.
Druckgas-Flaschen unterliegen hohen Sicherheits- und Festigkeits-Anforderungen und sind daher nur sichere Arbeitsgeräte, wenn sie von erfahrenen Personen sachgerecht gehandhabt werden. Für den Umgang mit Gasflaschen gibt es viele Vorschriften und Regeln. Nachstehend sind einige der wichtigsten aufgelistet. Sie sind vom Industriegasverband (IGV), Köln, herausgegeben und entsprechen dem Stand des technischen Wissens zum Zeitpunkt der Herausgabe. Dennoch und gerade deshalb muß der Verwender die Anwendbarkeit auf seinen speziellen Fall und auf die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in eigener Verantwortlichkeit prüfen.
- Nur erfahrene und geschulte Personen dürfen mit Gasen umgehen.
- Gase dürfen aus den Flaschen nur mittels angeschlossener mängelfreier Druckminderventile entnommen werden.
- Gasflaschen dürfen nicht geworfen werden und sind gegen Umfallen oder Herabfallen zu sichern (z.B. Ketten oder Bügel).
- Gasflaschen sind vor Erwärmung durch Heizkörper oder offene Flammen zu schützen.
- Gase nie aus einer Druckgasflasche in eine andere umfüllen.
- Die Ventilanschlüsse müssen sauber gehalten werden.
- Flaschen-Kennzeichnungen (z.B. Aufkleber) dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden.
- Die Ventile und Armaturen an Sauerstoff-Flaschen sind öl- und fettfrei zu halten.
- Gasflaschen mit Schäden (z.B. Ventilschäden, Brandschäden) dürfen nicht betrieben werden. Sie sind deutlich zu kennzeichnen, und der Gaslieferant ist über die weitere Behandlung zu befragen.
- Gasflaschen dürfen nur mit zugelassenem Ventilschutz (z.B. Flaschenkappe) und bei ausreichender Sicherung gegen Verrutschen oder Umherrollen transportiert werden.
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