IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 12/1996, Seite 25
VERBÄNDE AKTUELL |
Rheinland-Rheinhessen
"Gaskonzession" für Zentralheizungs- und Lüftungsbaumeister
Eintragung auch in alten Ländern möglich
Zentralheizungs- und Lüftungsbaumeister, die über eine dreijährige Berufserfahrung verfügen und einen 80stündigen TRGI-Kurs erfolgreich besucht haben, können in das Installateurverzeichnis von Gasversorgungsunternehmen eingetragen werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich nach dem ß 7a der Handwerksordnung für die Planung und den Bau von Gasanlagen in die Handwerksrolle eintragen zu lassen.
Das Nachweisverfahren im Sinne der Ziffer 5.2 der "Richtlinien zum Abschluß von Installateurverträgen" erfolgt aufgrund der vom Ausschuß für Berufsbildung des ZVSHK im Einvernehmen mit dem BGW und den Landesinstallateurausschüssen erarbeiteten Unterlagen und Vorgaben für eine bundeseinheitliche Vermittlung und Überprüfung der notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse.
Der Fachverband SHK Rheinland-Rheinhessen hat unter Leitung seines Technischen Beraters Dipl.-Ing. Wolfgang Schäfer bisher bereits acht Schulungen mit Erfolg durchgeführt.
Die nächste Schulung findet vom 24. Juni bis 2. Juli 1996 in Kell am See statt. Nähere Informationen unter Tel.: 06589-7815.
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