IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 10/1996, Seite 12 f.
VERBÄNDE AKTUELL |
Zentralverband
Kurz und bündig
Trinkwasserleitungen:
Kupferrohre nur noch Weichlöten
Kupferrohre bis zur Abmessung 28 x 1,5 mm in Trinkwasserinstallationen dürfen nur noch durch Weichlöten miteinander verbunden werden. Auch Warmbiegen und Weichglühen zum Aufmuffen oder Aushalsen sind an Rohren dieser Dimension nicht mehr zulässig. Das diese Verfahren betreffende DVGW-Arbeitsblatt GW 2 wurde entsprechend überarbeitet und liegt nun vor.
Hintergrund dieser Änderung waren mehrfach aufgetretene Fälle von Lochkorrosion in verschiedenen Versorgungsgebieten, in denen jahrelang gute Erfahrungen mit hartgelöteten Kupferrohren erzielt wurden. Wegen der neuen Erkenntnisse wurde nun die im Abschnitt 4.1, Fußnote 4, erwähnte Möglichkeit, in verschiedenen Versorgungsgebieten auch Hartlötverbindungen bzw. Wärmebehandlungen über 400°C im Bereich der genannten Rohrdimensionen anzuwenden, gestrichen.
Das DKI und der ZVSHK hatten bereits im Juni 1995 auf das Problem hingewiesen. Damals wurde eine Übergangsfrist für die Umstellung von Hart- auf Weichlöten festgelegt. Diese endete nun mit der Herausgabe des Weißdrucks der GW 2.
Mangelfolgeschäden:
Nicht immer haftet der Auftragnehmer
Ein Auftragnehmer haftet in der Regel nicht für Mangelfolgeschäden, die ohne sein Verschulden, wohl aber durch schuldhaftes Verhalten seines Baustofflieferanten verursacht werden.
Anders ist die Sachlage allerdings, wenn der Baustofflieferant, in beratender Funktion, etwa in die Vertragserfüllung des Auftragnehmers einbezogen ist. In diesem Fall haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für seinen Baustofflieferanten, da dieser als Erfüllungsgehilfe gilt.
(Urteil des OLG Celle, 6 U 94/95 vom 29. März 1995)
Dachdecker:
Schutzverband gegen schwarze Schafe
Mit gezielten Aktivitäten gegen branchenfremde Firmen, die ohne die erforderliche Qualifikation Dachdeckerarbeiten ausführen, geht der Dachdecker-Schutzverband, mit Sitz in Wiggensbach/Allgäu, vor.
Hintergrund der Initiative ist die Zunahme von Fällen, in denen sogenannte Dachsanierer, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind, per Anzeige ihre Leistungen anbieten. Durch die Aktivitäten dieser Unternehmen sehen die Mitglieder des Schutzverbandes sowohl die Ausbildung eines qualifizierten Nachwuchses als auch die Existenz der Betriebe gefährdet.
Unterstützung fand der Schutzverband bereits durch Gerichtsentscheid: "Die Werbung eines nicht in die Handwerksrolle eingetragenen Unternehmens mit "Beschichtung und Sanierung von Dächern aller Art", so das Oberlandesgericht Dresden, "verstößt gegen ß 1,3 UWG." (OLG Dresden, 12 U 1748/94 vom 31. Mai 1995)
Marketing-Aktion Heizungsmodernisierung
Eine Marketing-Strategie in Sachen Heizungsmodernisierung hat der Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit und Werbung des ZVSHK entwickelt. Hintergrund ist die von der Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzförderung - GfK, Nürnberg, in einer Studie festgestellte Tatsache, daß etwa 600000 Besitzer von Kleinfeuerungsanlagen in diesem und im kommenden Jahr ihre veralteten Heizungen modernisieren wollen. Dieses Marktpotential soll für die Meisterbetriebe der Branche erschlossen werden.
Ein Werkzeug dazu ist die vom ZVSHK koordinierte "Meisterkampagne" die mit bundesweit erscheinenden, aufmerksamkeitsstarken Anzeigen auch 1996 weitergeführt wird. Zweck dieser Anzeigen ist, modernisierungswilligen Kunden den Meisterbetrieb als kompetenten Ansprechpartner für Beratung, Planung, Einbau und Wartung von Heizungsanlagen zu präsentieren. Außerdem werden die Vorteile von Markentechnik und des umweltschonenden Brennstoffes Erdgas dargestellt.
Neu an der Anzeigenserie ist der Telefonservice "Meister-Info". Wer die angegebene Telefonnummer wählt, kann unmittelbar zusätzliche Informationen zum Thema Heizungsmodernisierung anfordern. Diese bestehen einmal aus einer 24seitigen Sonderausgabe des Magazins Heizkomfort, die nach der Sommerpause zur Verfügung steht sowie aus einer Liste mit Innungsbetrieben in der unmittelbaren Nähe des Interessenten.
In dem Magazin sind alle wichtigen Informationen - von der Frage der Brennstoffwahl bis hin zu den gesetzlichen Bestimmungen und den Möglichkeiten der Nutzung von Förderprogrammen zur Heizungsmodernisierung - enthalten. Mit seiner Fülle nützlicher Tips bietet es nicht nur ausführliche Hintergrundinformationen, es regt auch zu Fragen an, die nur der Meisterbetrieb beantworten kann. Damit - und durch die Anschriftenliste - hat dieser bereits direkten Kontakt zu einem an einer Modernisierung interessierten Kunden bekommen.
Auf Wunsch kann das Magazin mit der jeweiligen Anschrift des Meisterbetriebes bedruckt geliefert werden. Als Beilage zu Kundenbriefen oder Rechnungen, oder aber auch gezielt in die Briefkästen von Häusern mit wahrscheinlich modernisierungsbedürftigen Heizanlagen geworfen, dürfte es seine Wirkung nicht verfehlen.
Nachwuchswerbung mit neuen Ideen
Mit neu gestalteten Einzelprospekten will der ZVSHK seine Mitgliedsbetriebe bei der Anwerbung qualifizierter und leistungsbereiter Auszubildender unterstützen. Die pfiffig gestalteten und ansprechend aufgemachten Faltblätter enthalten eine kurze Beschreibung der wichtigsten Tätigkeiten der fünf SHK-Berufe Kupferschmied, Klempner/Spengler, Kachelofen- und Luftheizungsbauer, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer sowie Gas- und Wasserinstallateur. Außerdem sind stichwortartig die speziellen Anforderungen an den Auszubildenden - oder die Auszubildende - aufgeführt. Jeder Prospekt ist außerdem mit einem Freifeld für den Stempelabdruck des ausbildenden Betriebes versehen. Die Faltblätter stehen voraussichtlich ab September zur Verfügung.
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