IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 3/1996, Seite


VERBÄNDE AKTUELL 


Schleswig-Holstein


Innung Dithmarschen-Nord

Herbstversammlung

Ende des Jahres 1995 konnte OM Helmut Christoph 25 Innungskollegen zur Herbstversammlung in Heide begrüßen. Dipl.-Volkswirt Reinhard Richter, stv. Geschäftsführer im Fachverband SHK Schleswig-Holstein, referierte zum Thema "Stolpersteine im Arbeitsrecht".

Zunächst wurde Martin Dunker, geboren 1974 in Heide, für seine herausragenden Leistungen im Wettbewerb der Handwerksjugend (siehe auch Bericht in IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 1/96, Seite 11 - 13) geehrt. Die Laudatio hielt Dipl.-Ing. Heinz Schmidt. Anfang September konnte Dunker am 33. internationalen Berufswettbewerb in Lyon, der "Weltmeisterschaft im Handwerk", teilnehmen und belegte dort einen beachtlichen vierten Platz.

Nach Abwicklung der Regularien referierte stv. GF Richter zu "Stolpersteine im Arbeitsrecht". Anhand zahlreicher praktischer Beispiele wies er auf typische Hürden, von der Vertragsanbahnung über die Abmahnung bis zur Kündigung, hin. Ausführlich und anhand von Beispielen erläuterte er, wie vorteilhaft die sogenannte Zustellung per Boten sei, mit der es möglich ist, im Gegensatz zum Postweg, einen Beförderungstag zu sparen und gegebenenfalls Fristen doch noch einzuhalten.

OM Helmut Christop (l),
GF Werner Rieke (2.v.l.) und
GF Robert Theobald (r.)
gratulierten Martin Dunker zu seinen herausragenden Ergebnissen bei den Wettbewerben der Handwerksjugend.

Des weiteren erläuterte er die unterschiedlichen Regelungen in den Unfallverhütungsvorschriften der Norddeutschen Metallberufsgenossenschaft - für Heizungsbauer - und der Bau-Berufsgenossenschaft Hamburg zu den Unfallverhütungsvorschriften "Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte". Beide Berufsgenossenschaften würden für die sogenannten kleinen und mittleren Betriebe erstmals die Möglichkeit der sicherheitstechnischen Betreuung im Rahmen des Unternehmermodells, bei dem dieser sich selber schulen und fortbilden lassen muß, ermöglichen. Während dies bei der Norddeutschen Metall-Berufsgenossenschaft nur für Betriebe mit 30 und weniger Mitarbeitern möglich ist, gilt dieses im Bereich der Bau-Berufsgenossenschaft in zwei Varianten sowohl für Betriebe unter 20 als auch für Betriebe mit 20 bis 50 Beschäftigten.

Richter stellte heraus, daß die Regelungen auf dem gleichen Grundgedanken beruhten, jedoch bei der Bau-Berufsgenossenschaft wesentlich handwerksfreundlichere Regelungen durchgesetzt werden konnten. Nachdem durch den Widerstand der Vertreter des Handwerks in den entsprechenden Gremien zunächst vorgeschlagene Regelungen mit höheren Belastungen verhindert werden konnten, gelte es nun, die Vorschriften so umzusetzen, daß nicht nur Mehrkosten, sondern auch Vorteile für die Betriebe entstünden. Dieses sei durchaus möglich; eine Senkung der Unfallraten und Ausfallzeiten bedeute gleichzeitig eine Kostenentlastung.

Abschließend stellte Richter die in der handwerkspolitischen Diskussion befindlichen Änderungsvorschläge zur Anlage A der Handwerksordnung, insbesondere für das Klempner-Handwerk sowie das Gas- und Wasserinstallateur- und Heizungsbauer-Handwerk dar. Hier ergab sich eine ausführliche und angeregte Diskussion.

Verärgert waren die Innungsmitglieder darüber, daß bereits heute Wettbewerber aus anderen EG-Staaten ohne Meisterprüfung eine Eintragung in die Handwerksrolle erhielten und teilweise ohne weitergehende Qualifikationsnachweise sogar die Gaskonzession beanspruchen könnten. Hier sollten die Spitzenverbände der beteiligten Organisationen dafür sorgen, daß in diesen Gefahrenbereichen EG-Betriebsinhaber ohne Meisterbrief ihre Fachqualifikation nachweisen müßten.


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