IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 2/1996, Seite 12 f.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig


Meisterkampagne 1996

Die Meisterkampagne wird auch 1996 fortgesetzt. Dabei soll die Bedarfsweckung noch stärker in den Vordergrund gestellt werden. Ziel ist, die Aufforderung zur Modernisierung der Heizung und die Vorteile, die sich für den Verbraucher aus dieser Modernisierung ergeben, deutlich herauszustellen. Zur Erreichung dieses Zieles wurde die Meisterkampagne unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale wie Farbgebung, Typo, Eckring und Abbinder "Die Zentralheizung vom Meister" modifiziert. In der Headline der Anzeigen kommt der Begriff "Meister" nicht mehr vor. Statt dessen steht die direkte Aufforderung "Tu’ etwas!". Beispielsweise lauten die Anzeigenmotive nunmehr:

"Schmeißen Sie Ihren Alten raus!"

"Besorgen Sie sich eine Neue!"

"Schaffen Sie sich ‘was Kleines an!"

Dem Verbraucher wird eine Antwortmöglichkeit gegeben. Er kann sich bei Bedarf näher informieren. In den Anzeigen werden eine Telefonnummer und eine Adresse angegeben. Bei Anruf oder Anfrage werden ihm eine neutrale Sonderausgabe des "Magazin für Heizkomfort" zum Thema Modernisierung sowie die Anschriften der an der Kampagne beteiligten Hersteller und der örtlichen Handwerksbetriebe zugesandt. Daneben wird noch ein "Vor-Ort-Paket" geschnürt.

Novellierung der Anlage A der Handwerksordnung

Im Rahmen der Novellierung der Anlage A der Handwerksordnung wird auch über die Zusammenlegung der Ausbildung des Gas- und Wasserinstallateurs mit derjenigen des Zentralheizungs- und Lüftungsbauers diskutiert. Der ZVSHK hat sich auf dem Deutschen Handwerkstag in Cottbus, wo es um eine Stellungnahme des Gesamthandwerks zu den Vorschlägen der Bundesregierung zur Novellierung der Anlage A ging, dazu wie folgt geäußert:

Der ZVSHK ist der Meinung, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein unmittelbarer Handlungsbedarf gesehen wird. Insbesondere bekräftigt er seine ablehnende Haltung gegenüber einer Verwandtschaftserklärung. Diese wäre die schlechteste Lösung, da keinerlei Nachweise von Kenntnissen und Fertigkeiten verlangt werden, andererseits aber alle Arbeiten eines anderen Handwerks ausgeübt werden können. In der Frage der Zusammenlegung der Berufe gibt es in der Organisation unterschiedliche Voten. Daher wird mittel- und langfristig (nach der Jahrtausendwende) in der SHK-Organisation ein neues Berufsbild entwickelt.

VOB/B-Wartungsregelung

Der Vorstand des Deutschen Verdingungsausschusses (DVA) hat beschlossen, die nachstehende Neuregelung zu ß 13 Nr. 4 VOB/B in den Ergänzungsband 1996 zur VOB 1992 aufzunehmen. Die Neufassung lautet nunmehr:

ß 13 Nr. 4 Abs. 1:

Ist für die Gewährleistung keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke und für Holzerkrankungen zwei Jahre, für Arbeiten an einem Grundstück und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen ein Jahr.

ß 13 Nr. 4 Abs. 2:

Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluß auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche abweichend von Abs. 1 ein Jahr, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, an den Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen.

ß 13 Nr. 4 Abs. 3:

Die Frist beginnt mit der Abnahme der gesamten Leistung; nur für in sich abgeschlossene Teile der Leistung beginnt sie mit der Teilnahme (ß 12 Nr. 2 a).

Nachwuchswerbung 1996 mit neuer Konzeption

Da sich die Nachwuchssituation im SHK-Handwerk in den letzten Jahren entspannt hat und in manchen Regionen sogar mehr Ausbildungswillige als freie Ausbildungsplätze auf dem Markt sind, hat das SHK-Handwerk nunmehr die Chance, gut qualifizierte und aktive Jugendliche für sein Handwerk zu gewinnen.

Nach den Infowochen Nachwuchs im September 1995 ist es das Ziel der Nachwuchskampagne 1996, möglichst viele hochqualifizierte Lehrlinge zu werben. Dabei sollen die Themen "Umweltschutz", "Zukunftsorientierung", "Hightech" und die vielfältigen Möglichkeiten und Chancen innerhalb der fünf verschiedenen SHK-Berufe in den Mittelpunkt gestellt werden. Daher sollen im September drei Wochen lang täglich insgesamt 21 TV-Spots à 25 Sekunden im TV-Jugendsender Viva geschaltet werden. Diese Aktion wird durch eine Anzeige in "Bravo" begleitet, ebenso wie durch eine telefonische Informations-Hotline, bei der nähere Informationen zu unseren Berufen angefordert werden können.

Die vorhandenen Nachwuchswerbemittel sollen sukzessive überarbeitet und in einem modernen, der neuen Konzeption angepaßten Design neu aufgelegt werden.

ZVSHK-Wartungsscheckheft

Die Projektgruppe Wartung hat ein Wartungsscheckheft für Heizung und Warmwasserbereitung, für Öl- und Gasfeuerung entwickelt. Das Scheckheft eignet sich für den Einsatz im Ein- und Zweifamilienhaus oder bei der Etagenheizung. Es wird 1996 in die Publikationsliste des ZVSHK aufgenommen und soll durch die ansprechende Gestaltung und die Scheckheftform den Abschluß eines Wartungsvertrages erleichtern.

Die bewährten Musterverträge und Checklisten aus der Formularmustermappe des ZVSHK werden ebenfalls weiter angeboten. So hat der Betrieb die Möglichkeit der Auswahl zwischen diesen beiden unterschiedlichen Ansätzen der Einleitung des Wartungsgeschäftes.


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