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Weniger Staub kommt früher – Das Marktanreizprogramm (MAP) zieht die neue Grenzwert-Stufe der 1. BImSchV für Holzpelletfeuerungen um ein und für Stückholzfeuerungen sogar um drei Jahre vor

Die neuen Emissions-Grenzwerte für Staub der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) sind für Holzfeuerungen bereits ab 2014 relevant statt 2015: über den Umweg MAP. Damit entfacht sich auch die erneute Diskussion über Sinn und Unsinn der Verordnung früher. Eine wichtige Rolle kommt den Installateuren zu.

Installation des Brenners in eine Pelletfeuerung. Die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung legt die Daumenschrauben an. Bild: Dittmar Koop

Fachleute empfehlen die Installation eines Pufferspeichers zu einer Biomassefeuerung, selbst wenn er, rein systemisch gesehen, bei der Pelletfeuerung verzichtbar ist. Bild: Dittmar Koop

Günther Huemer

Johann Standl

Ferdinand Tischler

Frank Schönfelder

Martin Ecker

Gerhard Peter, SHK-Unternehmer aus Bad Salzuflen.

Martin Bentele, geschäftsführender Vorsitzender des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes.

Die Messtechnik wird bei der Umsetzung der 2. Stufe der 1. BImSchV eine entscheidende Rolle spielen.Bild: Wöhler

 

 

Das Marktanreizprogramm (MAP) fürs Heizen mit Erneuerbaren Energien hat schon immer bestimmt, ob und wie sich der Markt für Holzfeuerungen in Deutschland entwickelte. War der Fördertopf voll, stiegen die Installationszahlen. War er vorzeitig leer, was in der Vergangenheit regelmäßig der Fall war, gingen sie zurück. Die MAP-Unkonstante war ein Verdruss für Installateure und die Heizungsbranche. Nun ist der Fördertopf voll, aus dem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse bei der Installation einer Wärmebereitung über Erneuerbare Energien zahlt. Die berühmt-berüchtigt gewordene Förderampel auf der BAFA-Internetseite, die den Füllstand des Topfes angibt, steht seit zwei Jahren auf Grün: Geld ist da.
Über die Förderbedingungen, die das Programm an die Zahlung von Zuschüssen knüpft, wird das MAP nun auf einem anderen Gebiet wieder zu einem Richtungsgeber für den Markt. Es zieht die neue Grenzwert-Stufe der
1. BImSchV für Holzpelletfeuerungen um ein und für Stückholzfeuerungen sogar um drei Jahre vor. Konkret verlangt das MAP von Feuerungsanlagen für naturbelassene Brennstoffe bis zu einer Nennleistung von 1 MW ab 2014 maximal 20 mg/m³ Staub im Abgas. Zu den naturbelassenen Brennstoffen zählen Holzpellets. Unter den am Markt angebotenen Scheitholzvergasern werden zu-
dem nur besonders emissionsarme Kessel gefördert. Als Fördervoraussetzung formuliert das MAP für die Vergaser einen Grenzwert von 15 mg/m³ Staub. Einzuhalten von Kesseln, die ab 1. 1. 2014 installiert werden.

MAP bringt Druck

Dazu ein Rückblick: Die aktuelle 1. BImSchV, die 2010 in Kraft trat, brachte für kleine und mittlere Feuerungsanlagen strengere Grenzwerte, zum Beispiel für Staub und Kohlenmonoxid, und zwar in zwei Stufen: Stufe 1 gilt seit Inkrafttreten der neuen Verordnung im März 2010 für alle seitdem installierten Kessel. Stufe 2 ist gültig für alle Anlagen, die nach dem 31. 12. 2014 errichtet werden. Für Pelletfeuerungen (Brennstoff Nr. 5a in der 1. BImSchV) zwischen 4 und 500 kW Leistung sinkt dann der Grenzwert beispielsweise für Staub auf ein Drittel – von 60 mg/m³ (Stufe 1) auf dann maximal 20 mg/m³. Das ist der Wert, den das MAP schon ab 2014 als Fördervoraussetzung einzuhalten verlangt.
Auch für Scheitholzfeuerungen sieht die 1. BImSchV 20 mg/m³ als den neuen Grenzwert der Stufe 2 vor. Doch die Verordnung räumt diesem Feuerungstyp über eine zeitliche Ausnahme eine Schonfrist ein: Erst Geräte, die nach dem 31.12.2016 installiert werden, müssen diesen Wert einhalten. Der 15-mg-Wert, den das MAP als Fördervoraussetzung formuliert, liegt nicht nur um ein Viertel unter der gesetzlich geforderten Grenze nach BImSchV; er kommt auch drei Jahre früher. Die meisten Hausbesitzer machen die Entscheidung für Holzpellet- oder Scheitholzfeuerungen von einer Förderung nach MAP abhängig. Damit muss der Installateur antworten können, ob die gewünschte Anlage die vom MAP geforderten Fördervoraussetzungen einhält.

Was ist der Stand?

Was ist der Stand bei Pelletfeuerungen? Günther Huemer, Geschäftsleiter beim österreichischen Biomasseanlagen-Hersteller Guntamatic Heiztechnik GmbH sagt: "Die Werte können mit Best-Technologien am Prüfstand geschafft werden." Für Scheitholzfeuerungen zeichnet Huemer ein ähnliches Bild wie für Pellets: "Alle Guntamatic-Geräte schaffen am Prüfstand die Bedingungen der neuen BImSchV." Man habe frühzeitig reagiert und zum Beispiel Zyklonbrennkammern entwickelt und patentiert. "Die Anforderungen können wir mit dieser Technologie bei Idealbedingungen sehr gut erfüllen."
Ähnliche Reaktionen kommen von anderen namhaften Pellet- und Scheitholzkesselherstellern. Johann Standl, Produktmanager Holzenergie bei Windhager Zentralheizung GmbH, sagt: "Die neuen Pellet-Grenzwerte ab 2015 sind beim Kohlenmonoxid 400 mg/m³ und beim Staub 20 mg/m³. Unser meistverkaufter Pelletkessel BioWIN mit 15 kW erreicht bei CO 15 mg/m³ und bei Staub 10 mg/m³."
Herbert Ortner, Gründer und Geschäftsführer von Ökofen Pelletheizung, sagt für die Produkte aus seinem Haus: "Durch die Verbrennungsregelung mittels Unterdrucküberwachung und Flammraumtemperaturkontrolle unterschreiten alle unsere Produkte die Grenzwerte. Wir werden keine technischen Maßnahmen treffen, da alle Werte der BImSchV erfüllt werden." Andreas Zahrhuber von der Fröling Heizkessel- und Behälterbau GmbH sagt selbiges über die Anlagen aus seinem Haus: "Ähnlich wie bei Pellets erfüllen auch unsere Scheitholzkessel S1 Turbo, S3 Turbo und S4 Turbo bereits jetzt alle Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV."
"Unsere Tests haben ergeben, dass KWB-Pelletheizungen, insbesondere die KWB Easyfire Pelletheizung, die schärferen Grenzwerte im Normalfall unterschreiten", berichtet Frank Schönfelder vom Anlagenhersteller KWB. Auch bei Paradigma heißt es: "Alle Pelletkessel ab Modell Pelletti II, also ab
Baujahr 2005, unterbieten auf dem Prüfstand die von der 1. BImSchV in der
2. Stufe geforderten Emissionswerte", so Kai Wendker, Technischer Leiter für Solarsysteme und Wärmeerzeuger bei Paradigma.
Für das Förder-Okay des MAP dürften die Prüfstandswerte ausreichen. Das MAP unterscheidet nämlich nicht zwischen Emissions-Ergebnissen, die von
den Herstellern am Prüfstand unter Idealbedingungen ermittelt wurden und Emissions-Ergebnissen, die in der Praxis gemessen werden. Ist die Feuerung einmal installiert, gelten für sie nur die Praxismessungen zur Erfüllung der
1. BImSchV und nicht die Prüfstandswerte.

Knackpunkt 1. BImSchV

"Die Messungen sehen in der Praxis häufig schlechter aus", sagt Günther Huemer von Guntamatic. Gründe laut Huemer wären keine perfekte Reinigung, keine perfekte Einstellung der Anlage, und schlechtere Pelletqualität als auf dem Prüfstand verwendet. "Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass allein der Brennstoff bei der Messung entscheidend sein kann. Selbst bei ENplus Pellets ergeben sich unter gleichen technischen Bedingungen Staubemissionsunterschiede von 20 bis 30 mg/m³. Was kann die Kesseltechnik dann noch beeinflussen?", fragt Martin Ecker, Geschäftsführer des Anlagenherstellers HDG Bavaria GmbH. "Das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) hat aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen festgestellt, dass es aufgrund von zulässigen Schwankungen in der Zusammensetzung des Brennstoffs auch bei einer ordnungsgemäß funktionierenden Heizungsanlage zu einer Grenzwertüberschreitung kommen kann", berichtet Frank Schönfelder von KWB. Beispielsweise beeinflusse der Kaliumgehalt der Pellets die Staubemissionen.
Nicht nur Herbert Ortner von Ökofen sieht die Problematik der 1. BImSchV insbesondere in den Staubmessungen vor Ort beim Kunden. "Sie sind in allen Fällen problematisch, da einerseits die Prüfbedingungen nicht allein vom Heizkessel abhängen und andererseits die Genauigkeit der Messgeräte nicht den Anforderungen der Grenzwerte entspricht." Hier sind allerdings inzwischen erste Messgeräte auf dem Markt. Die Branche weist auch auf einen grundsätzlichen Sachverhalt hin, darin die High-Tech-Kesselhersteller seit Anbeginn mit der 1. BImSchV hadern: "Aus unserer Sicht sind nicht moderne emissions- und verbrauchsoptimierte Pelletheizungen die Verursacher der vielzitierten Feinstaubemissionen, sondern alte Kessel aus der Vergangenheit, die leider keiner thematisiert – auch nicht die BImSchV", sagt Ortner.

Toleranz gegenüber Typenprüfungswerten gefordert

Hersteller Paradigma hat von Schornsteinfegern erste Feldmessungen der Anlagen erfasst, die in und nach 2010 in Betrieb gingen und für die die Grenzwerte der 1. Stufe gelten. "Die Ergebnisse der bisher erfolgten Messungen sind zu einem guten Prozentsatz positiv, allerdings ist die Zahl der geprüften Anlagen bisher eher klein", äußert sich Kai Wendker vorsichtig optimistisch. "Es ist nicht davon auszugehen, dass sich dieses bisher positive Ergebnis mit Beginn der 2. Stufe ab 2015 spiegelt", ist er sicher. Parameter wie beispielsweise Systemauslegung, Brennstoff, Abgasführung und nicht zuletzt der Wartungszustand, deren negative Einflüsse in der ersten Stufe noch durch die niedrigen Kesselemissionen abgefangen wurden, würden durch die erneut schärferen Grenzwerte der 2. Stufe zwangsläufig zur negativen Bewertung von Kesseln führen, meint er.
Eine Toleranz einzuräumen hält auch Johann Standl von Windhager für nötig. Das gilt insbesondere für die Scheitholzvergaser: "In der Praxis kann es bei allen Holzvergasern bei Messungen vor Ort zu Abweichungen kommen, da der Brennstoff Holz doch sehr unterschiedlich ist beziehungsweise sein kann, was den Wassergehalt, den Rindenanteil oder die Holzsorte betrifft zum Beispiel."
Pelletfeuerungen könnten, so Ferdinand Tischler, Geschäftsführer beim Kesselhersteller ETA, eigentlich am leichtesten von allen Biomassekesseln die Grenzwerte einhalten, da in diesen genormter Brennstoff verwendet würde. "Jedoch auch hier sind die 20 mg/m³ nicht praxistauglich und wird in vielen Fällen zu Nachmessungen führen, da die Messungenauigkeit schon beinahe so hoch wie der Grenzwert ist", sagt Tischler. "Auch die ETA-Kessel halten die Fördervoraussetzungen des MAP ein."
Günther Huemer resümiert: "Für problemlose Praxismessungen bräuchte die Branche laut allgemeinen Auswertungen der aktuellen Kaminkehrermessungen Toleranzen von mindestens 30 mg/Nm³ gegenüber den Typenprüfungswerten." Daher bemühten sich derzeit die großen Verbände gemeinsam mit den wichtigsten Biomasse-Kesselherstellern um großzügigere Toleranzen bei den Praxismessungen, berichtet Huemer. Die Toleranz-Forderung kommt auch deshalb, weil für weitere Technik zur Emissionsminderung kein Spielraum gesehen wird. Für mehr Spielraum dort bräuchte es einer starken Reduktion des Feinstaubs, sagt Huemer. "Das heißt Sekundärfilter." Doch Hilfsmaßnahmen wie Filter oder Abscheider hält Huemer und andere Kesselvertreter für nicht geeignet derzeit: "Aus unserer Sicht sind Sekundärfilter absolut nicht großserientauglich", sagt er. Sie wären weder ausreichend dauerstabil noch ausreichend wartungsfreundlich oder reinigungsarm für die Betreiber. "Unsere einschlägigen Erfahrungen sind diesbezüglich leider sehr ernüchternd", sagt Huemer.
Andreas Zahrhuber von Fröling resümiert: "Wir haben heute ein extrem hohes technisches Niveau und auf der anderen Seite extrem niedrige Emissionswerte. Eine weitere Verschärfung der Grenzwerte wird nicht möglich sein, da der Brennstoff an sich schon gewisse Schadstoffe bedingt." Man müsse darauf achten, dass durch nachgelagerte Systeme die Anlagen nicht künstlich verteuert würden, sodass Heizen mit Biomasse wettbewerbsfähig bleibe.

Baustein Anlagenkonzeption/Installation

Guntamatic-Mann Huemer weist vertretend auf die Grenzen der Hersteller und die Bedeutung der Installateure gerade auch im Kontext der BImSchV hin: "Weitere Verbesserung der Best-Technologie kann derzeit nur durch Vermeidung von schlechten Betriebszuständen erfolgen. Das heißt, es sollten nur besonders gut modulierende Systeme oder Ein/Aus-Systeme mit sehr großen Pufferspeichern forciert werden."
"Jeder Holzkessel benötigt einen Pufferspeicher", sagt Gerhard Peter. Auch wenn das immer wieder ausgeklammert werde, es anders im Prospekt stehe oder der Kunde schlauer als der Handwerker sei. Der Gründer und Geschäftsführer der Peter Solartechnik GmbH in Bad Salzuflen und Premiumpartner des Kesselherstellers Paradigma schreibt die Speichernotwendigkeit groß. Das Unternehmen hat in den vergangenen 15 Jahren rund 120 Holzpelletheizungen installiert. Peter ist Mitglied im TFG e.V. – Technologie für Generationen. Ein Verein, der sich selbst als Verbund der besten Fachbetriebe für Energie aus Sonne und Holz bezeichnet, mit bundesweit rund 180 Mitgliedsbetrieben. Zur Notwendigkeit von Pufferspeichern sagt er: "Denn nur so lässt sich im kleinen Teillastbetrieb eine gute statische Verbrennung herstellen, die bei ständigem Takten nicht gegeben ist." Bei Holz ginge das ständige Takten durch Anbrennen und Verlöschen mit viel kaltem Rauch und der Gefahr der Verteerung im Brennraum einher. Weiter spiele der Brennstoff eine große Rolle beim Emis-
sionsverhalten, sagt er.

Autor: Dittmar Koop, Journalist für Erneuerbare Energie, Schwerpunkt Biomasse

 

 

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Was keine Chance mehr hat. Frage an...

Welche Techniken im Bereich Biomassefeuerungen werden die neuen Anforderungen der 1. BImSchV nicht mehr erfüllen können? Antworten aus der Branche.
Günther Huemer, Geschäftsleiter Guntamatic Heiztechnik: "Schlecht modulierende Systeme (Ein/Aus-Betrieb). Systeme ohne Verbrennungsregelung (O2-Regelung) sind äußerst problematisch. Systeme, die Feststoff und Gas im Rostbereich nicht frühzeitig trennen können, haben grundsätzlich auch größere Probleme, infolge den Staub noch rechtzeitig abscheiden zu können."
Johann Standl, Produktmanager Holzenergie bei Windhager Zentralheizung GmbH: "Schwierig wird es auf jeden Fall für alle einfachen und ungeregelten Holzkessel, beziehungsweise Kessel ohne elektronische 'Helferlein’."
Ferdinand Tischler, Geschäftsführer ETA Heiztechnik GmbH: "Kessel ohne Verbrennungsregelung (Lambdaregelung) sollten ohnehin vom Markt genommen werden – es gibt ja auch keine Autos mehr ohne Kat."
Frank Schönfelder, Leiter Marketing KWB Deutschland – Kraft und Wärme aus Biomasse GmbH: "Wenn sich an den rechtlichen Rahmenbedingungen nichts mehr ändert, werden die derzeitigen, am Markt etablierten Hackgutfeuerungen ohne Filtersysteme, Naturzugkessel und einige Scheitholzkesselsysteme (ohne Verbrennungsregelung) an den schärferen Grenzwerten scheitern."
Martin Ecker, Geschäftsführer HDG Bavaria GmbH: "Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass nur noch hochwertige Holzkessel die Emissionsanforderungen der 1. BImSchV erfüllen. Ein Knackpunkt ist sicherlich die wiederkehrende Messung der Anlagen. Für die einfachen Kesseltechnologien wird es sicher nur sehr schwer möglich, die Emissionsgrenzwerte aktuell und in der Zukunft wiederkehrend einzuhalten."

 


Ratschläge vom Installateur

"Klar gibt’s Kniffe und Tricks", sagt SHK-Profi Gerhard Peter aus Bad Salzuflen, um die beste Qualität aus einer Holzfeuerung durch eine sehr gute Installation herauszuholen. "Die haben die Holz-Spezialisten und alten Hasen auf Lager", sagt er. TFG-Verbandsmitglied Peter sieht darin auch die Stärke der im TFG vereinten Betriebe. "Wir optimieren unsere Anlagen weit über das Normalmaß hinaus. Die Anlagen laufen stabiler, sparsamer und emissionsärmer. Genau das macht uns aus."
Er gibt ein paar Ratschläge:
Die Zuluft des Kessels muss, unabhängig von der Gewohnheit der Betreiber, immer von außen, nicht aus dem Raumverbund Kellerräume sichergestellt sein. "Dadurch wird auch das Ansaugen von Tensiden (Waschküche), Staub oder Ähnlichem unterbunden", sagt Peter.
Die Anlage muss die Einbaubedingungen nach Herstellervorgaben einhalten, sprich Kamindimensionierung in Durchmesser, Länge und Ausführung. "Der Kaminzug muss zwingend eingehalten werden."
Installateuren empfiehlt Peter, besonderes Augenmerk auch beim normierten Brennstoff Pellets zu legen: "Nicht alle Hersteller bieten trotz der Normung gute Ware an", berichtet er. "Wie überall im Leben gilt: Wenn die Ware günstig ist, wo ist der Haken?", sagt er. Da auch die modernen Kessel trotz Lambdasonde und Feuerungsregelung nur eine relativ kleine Bandbreite bei unterschiedlichen Brennstoffqualitäten ausregeln könnten, müsse bei einem Lieferantenwechsel zumeist der Kessel vom Heizungsbauer neu eingemessen werden. "Andernfalls steigen Verbrauch, Verschmutzung und Emissionen an", so die Erfahrung von Peter.
Die dadurch verursachten Verluste überstiegen den vermeintlichen Einkaufsvorteil bei Weitem. "Tipp: Mit einem zuverlässigen, örtlich nahen Händler einen Rahmenvertrag abschließen und gegebenenfalls mit anderen Pelletheizern zusammen bestellen", rät Gerhard Peter abschließend.

 


Die neue Messtechnik

Die Achillesferse der neuen Grenzwerte nach der 1. BImSchV ist die Messung dieser vor Ort. Die Hersteller von Messgeräten waren vor neue Herausforderungen gestellt.
"Die Einhaltung der neuen Grenzwerte der 1. BImSchV konnte mit der bisherigen Messtechnik nicht geprüft werden", berichtet Thomas Hermann, Produktmanager Vertrieb beim Messtechnikspezialisten Testo AG. Deshalb hätten verschiedene Hersteller Messtechnik/Messgeräte entwickelt, um die Überwachung der Staub- und CO-Grenzwerte nach der novellierten 1. BImSchV zu ermöglichen. Diese Messgeräte wurden durch die TÜV Süd Industrie Service GmbH dahingehend geprüft, ob sie für eine Messung von Stufe 1 und 2 sowie der unterschiedlichen Brennstoffe geeignet sind. "Diese Prüfung wurde durch einige Hersteller wie die Testo AG im vollen Umfang bestanden, sodass die Eignungszulassung unseres Messgeräts testo 380 auch im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde", berichtet Hermann. "Damit ist der Nachweis erbracht, dass diese Messgeräte in der Praxis die sichere Überwachung der Staub-Grenzwerte von Stufe 2 ermöglichen."
Detlef Rengshausen vom Messgerätehersteller Vereta GmbH erklärt, warum die 2. Stufe der 1. BImSchV für die Messtechnik eine besondere und neue Herausforderung ist: "In der 2. Stufe sollen Staubwerte von
20 mg/m³ Grenzwert erfasst werden, vorher waren das 150 mg/m³. Gleichzeitig soll eine Messung des Schornsteinfegers aber nur 15 Minuten dauern. Das bedeutet, dass in den 15 Minuten nur sehr geringe Mengen Staub aus dem Rauchgas entnommen werden. "Diese geringe Konzentration mit einem wiegenden (gravimetrischen) Verfahren zu erfassen, ist mit einer sehr großen Fehlerquote verbunden", sagt Rengshausen. Bei Schadstoffen in diesen geringen Konzentrationen würden üblicher Weise die Schadstoffe in Teilchen pro Million (parts per million, ppm) angegeben. Die Schadstoffe würden also nicht gewogen, sondern gezählt.
"Bei einer zählenden Methode lassen sich auch noch Grenzwerte weit unter den Grenzwerten der 2. Stufe der 1. BImSchV erfassen und sicher bestimmen", resümiert Rengshausen. Bei der Novellierung der 1. BImSchV sei eine Änderung vom wiegenden Verfahren hin zum zählenden auch angedacht gewesen, da eine Reduzierung des Feinstaubs das Ziel sei. "Mit einem zählenden Verfahren, welches wir in unserem Staubmesskoffer anwenden, lässt sich der Grobstaub vom Feinstaub getrennt erfassen", sagt Rengshausen. Doch in der Verordnung sei dann letztendlich doch wieder die Gesamtstaubmasse als Grenzwert festgelegt worden. Praktisch bedeutet das: "Wir rechnen die ermittelten Grob- und Feinstaubwerte wieder zusammen."
Christian Beyerstedt, Produktmanager beim Messgerätehersteller Wöhler, beschreibt die Grundzüge des gravimetrischen Messystems im neuen Staubmessgerät SM 500. "Die in einer Filterpatrone abgeschiedene Partikel
masse wird direkt gemessen und sofort als Gewichtsmasse angezeigt", sagt er. Die mehrfach verwendbare Filterpatrone werde auf den Filterhalter eines federnden Schwingröhrchens aufgesetzt. Ein Spulensystem versetze das Federpendel in Schwingung. Die Schwingfrequenz der Filterpatrone werde mit einem Mikrokontroller sehr genau gemessen. "Erhöht sich nun die Masse der kaum wahrnehmbar schwingenden Filterpatrone zusätzlich durch die Abscheidung von Staubpartikeln, so verringert sich die Schwingfrequenz." Diese Abweichung werde gemessen und per Gleichung die schwingende Masse, einschließlich Partikelmasse, ermittelt. "Der große Vorteil dieses TÜV-geprüften und zugelassenen Verfahrens liegt zum einen in der Anzeige des Messergebnisses unmittelbar im Anschluss an die
Messung, zum anderen in der hohen Genauigkeit." Die bisher veröffentlichten Bekanntgaben im Bundesanzeiger zeigten, dass mit dem gravimetrischen Messverfahren die genauesten Ergebnisse erzielt würden, so Beyerstedt.
Die entsprechenden Bekanntgaben sind zu finden unter https://www.bundesanzeiger.de, dann unter "Suchwort" Eingabe des Firmennamens.

 


Werden Holzfeuerungen ausgebremst?

Im Zuge der Luftreinhaltepolitik der Europäischen Union sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Feinstaubwerte in der Luft zu begrenzen. Im Kontext einer sogenannten Feinstaubdiskussion, die danach in Deutschland einsetzte, wurden Maßnahmen zur Reduzierung derselben diskutiert, zum Beispiel die Fahrverbote für Diesel-Pkws in Ballungszentren. Schnell rückten aber auch Holzfeuerungen in den Fokus. Einfache Einzelraumfeuerungen hatten in den vergangenen Jahren aufgrund steigender Heizölpreise stark zugenommen. In der Folge wurden aber undifferenziert alle Holzfeuerungen als Feinstaubschleudern diffamiert und neue, effiziente sowie emissionsarme Feuerungen in Sippenhaft genommen. Die Hersteller von modernen Pellet- sowie Scheitholzfeuerungen sehen ihre Anlagen durch die Regelungen der 1. BImSchV diskriminiert.
Durchaus keine Einzelfälle sind in Großstädten anzutreffen, wo vordergründig zur Luftreinhaltung Verbote von Festbrennstoffen und auch Ölheizungen ausgesprochen werden. Die Initiative Freie Wärme listet die aktuellen Verbote unter folgender Internetseite auf: www.freie-waerme.de/hausbesitzer/verbrennungsverbote/
Anders sind Städte zu beurteilen, die individuell strenge Anforderungen an die installierten Holzfeuerungen stellen, wie es sie z.B. in Aachen gibt, sagt Martin Bentele, geschäftsführender Vorsitzender des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes (DEPV). Dort gibt es keine Verbrennungsverbote; es werden allerdings eigene Grenzwerte für Holzfeuerungen festgesetzt – in diesem Fall die Stufe 2 der 1. BImSchV. Vor dem Hintergrund der undifferenzierten Betrachtung von Holzfeuerungen begrüßt der DEPV diese Maßnahme sogar. Denn nach seiner Auffassung dient es der notwendigen Differenzierung. "Der DEPV unterstützt es, wenn Städte so vorgehen. Dies dient dem Image von modernen Holzfeuerungen und damit auch des Energieträgers Holz", sagt Bentele.
Kein Verständnis hat Bentele dafür, wenn unter dem Deckmäntelchen der Luftreinhaltung Festbrennstoffverbote für Baugebiete ausgesprochen werden. Nach Auffassung des DEPV werde mit solchen Maßnahmen in der Regel der Gasverkauf der eigenen Stadtwerke unterstützt.

Weitere Infos unter
www.verbrennungsverbote.de

 


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