PE-Rohre nicht ungeschützt im Freien verlegen
Was bei der Installation einer Flüssiggasanlage zu beachten ist
Flüssiggas zählt in Gebieten ohne Anschluss an das Erdgasnetz zu den am häufigsten gewählten Alternativen. Bei der baulichen Umsetzung der Heizungsanlage übernimmt oftmals der SHK-Monteur die Anschlüsse der Armaturen und die Verlegung der Leitungen. Die Gasrohrleitung bildet einen wichtigen Bestandteil der Flüssiggasanlage, die sich vom Gastank bis hin zum Gaszähler im Gebäude erstreckt. Sie wird bis zum Hauptabsperrventil, das unmittelbar vor oder nach der Hauseinführung angebracht wird, als „Versorgungsleitung“ und im Anschluss als „Verbrauchsrohrleitung“ bezeichnet.
Die Installation von Versorgungsanlagen mit ortsfesten Behältern, die ein Fassungsvermögen von weniger als 3 t besitzen, erfolgt nach den Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) 2012. Hinsichtlich gewerblich genutzter Flüssiggasanlagen können gesonderte Verordnungen und Regeln gelten, z.B. die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Welche Rohrarten verwendet werden dürfen
Für die Rohrleitung stehen verschiedene Materialien zur Verfügung. Sie sind in der TRF 2012 in Tabellenform dargestellt. Im Allgemeinen dürfen Kupfer-, Kunststoff- oder Stahlrohre sowie verzinktes Gewinderohr oder Präzisionsstahlrohr verwendet werden. Zumeist besteht die Gasrohrleitung aus einem isolierten Kupferrohr mit mindestens 15 mm Durchmesser oder einem Kunststoffrohr aus Polyethylen (PE) mit einem Außendurchmesser von 32 mm. Die Verlegungssorten und Materialien können entsprechend der Tabelle „Rohrarten: Werkstoffe und Verlegearten“ in den TRF erfolgen. Die Wahl des Materials, die Länge der Gasrohrleitung sowie der benötigte Druck von 50 mbar sind ausschlaggebend für die Dimensionierung der Rohre, die grundsätzlich vom Errichter vorzunehmen ist. Zur Rohrdimensionierung empfehlen die TRF bei Mitteldruck- und Niederdruckleitungen das Diagrammverfahren sowie bei aufwendigeren Installationen das Tabellenverfahren.
Unabhängig davon bildet der Einsatz von Kupferrohr die einfachste Lösung: oberirdisch und erdverlegt bis DN 35 mit hartgelöteten Verbindungen, ab DN 40 Kupfer geschweißt oder oberirdisch gepresst. Im Erdreich verlegte Kupferrohre erfordern einen besonderen Korrosionsschutz mittels eines Schrumpfschlauchs. Vorzugsweise haben sich PE-Rohre im Erdreich durchgesetzt. Im Idealfall muss der Installateur lediglich die Rohrleitungslänge anpassen und die Bauteile miteinander verbinden.
Vier Verlegungsarten
Es gibt vier Möglichkeiten, Gasrohrleitungen zu verlegen: Erdverlegte Außenleitungen, sichtbar freiverlegte Leitungen, Innenleitungen und Unterputzleitungen. Grundsätzlich gilt, Gasrohrleitungen spannungsfrei zu verlegen. Einbauteile wie Isolierstücke, Hauseinführungen, Gasfilter und innen installierte Gaszähler müssen thermisch erhöht belastbar sein. Für Außenleitungen gilt: Steht der Behälter unmittelbar neben dem Gebäude, kann die Rohrleitung oberirdisch geführt werden. Sichtbar freiverlegte Leitungen sind gegen mechanische Einwirkungen zu schützen und brandsicher zu befestigen. Kunststoffclips sind dabei aus Gründen der Brandsicherheit nicht zulässig. Für Innenleitungen gelten dieselben Regelungen wie für freiverlegte Leitungen.
Ansonsten wird die Außenleitung unterirdisch in einem Graben verlegt, dessen Tiefe mindestens 60 cm beträgt. Dabei dürfen Kupfer- oder Kunststoffrohrleitungen verwendet werden. Damit die Rohre nicht beschädigt werden, benötigen sie einen Korrosionsschutz, dessen Ende außerhalb des Erdreichs liegt und wasserdicht sein muss. Bei mechanischen Beanspruchungen müssen die Leitungen zusätzlich gegen Beschädigungen geschützt werden, z.B. durch ein Mantelrohr. Grundsätzlich ist die Rohrleitung in Sand (steinfrei, mit Körnung 0 bis 3) einzubetten. Das handelsübliche WICU-Kupferrohr oder das PE-Rohr genügt diesen Ansprüchen. Aber Achtung: PE darf nicht ungeschützt im Freien verlegt werden – auch nicht ein paar Zentimeter. In diesem Fall ist auf einen UV-Schutz zu achten. Zur Lösung des Problems haben mehrere Hersteller ein Übergangsstück zum Pressen oder Hartlöten und unterirdisch zum Pressen mit Geopress einschließlich Korrosionsschutz im Programm.
Sind erdgedeckte Rohrleitungen verlegt worden, dürfen sie nicht mehr überbaut werden. 20 cm oberhalb der erdgedeckten Rohrleitungen sind Warnbänder anzubringen, um bei späteren Bauvorhaben auf die Existenz einer Gasleitung hinzuweisen. Ebenso besteht die Möglichkeit, Leitungen unter Putz zu verlegen. Dabei ist für einen andauernden Korrosionsschutz zu sorgen. Die Leitungen müssen allseitig ohne Hohlräume mit Baumaterial umgeben sein. Lösbare Verbindungen sind nicht zulässig. Auch die Verlegung im Estrich ist verboten. In Aussparungen der Rohdecke oder in einer Ausgleichsschicht bzw. Trittschalldämmung ist eine Verlegung dagegen erlaubt.
Sind die Rohre sicher verlegt, geht es an die Hauseinführung. Sie muss sowohl thermisch erhöht belastbar als auch auszugssicher sein. Dadurch wird im Brandfall oder bei Schäden an der Leitung ein unkontrollierter Gasausstoß verhindert. Das Hauptabsperrventil wird unmittelbar vor oder nach der Hauseinführung installiert und muss im Inneren des Gebäudes montiert thermisch belastbar sein.
Druckregelung
Der zugelassene Anschlussdruck an den Verbrauchsgeräten beträgt 50 mbar +10%/-5%. Die Gasentnahme aus Flüssiggasbehältern ist grundsätzlich – in einer oder zwei Baugruppen – zweistufig zu regeln. Durch eine zweistufige Druckregelung wird sichergestellt, dass der Druck des Flüssiggases im Behälter auf den erforderlichen Anschlussdruck von 50 mbar reduziert wird. Bei größeren Entfernungen zwischen Behälter und Heizgerät oder bei einer höheren Heizleistung empfiehlt es sich, die zweistufige Druckregelung in zwei Baugruppen anzulegen: zunächst einen Regler mit 0,7 bar am Behälter und kurz vor oder nach der Hauseinführung einen Niederdruckregler, der für den Betriebsdruck von 50 mbar sorgt. So kann die Verlegung von großen Rohrdimensionen umgangen werden.
Aktiver Manipulationsschutz
Um die Sicherheit zu gewährleisten, werden bei Gasanlagen Gasströmungswächter verbaut. Sie dienen als aktiver Manipulationsschutz und werden im privaten Bereich bei Kunststoff-Innenleitungen in Verbindung mit einer thermisch auslösenden Absperreinrichtung (TAE) und bei metallischen Leitungen als Schutz gegen den Eingriff Unbefugter eingesetzt. Der Gasströmungswächter wird in Abhängigkeit der Durchflussmenge der Verbrauchsgeräte und der Leitungslänge eingebaut. Die Berechnung ist nachweispflichtig. Bei Überschreitung des eingestellten Wertes, z.B. bei Beschädigung der Leitung, unterbricht das Gerät die Gaszufuhr.
Prüfung und Dokumentation
Vor der Inbetriebnahme ist eine Druck- und Dichtheitsprüfung vorgeschrieben. Die Prüfbescheinigung und Dokumentation sollte ausgefüllt und vom Betreiber der Anlage nach der Einweisung unterschrieben werden. Damit dokumentiert der Errichter die Druck- und Dichtheitsprüfung sowie den ordnungsgemäßen Einbau von Druckregelgerät, Rohrleitungen, Isolierstück, Gasströmungswächter, Absperreinrichtungen und Verbrauchsgerät. Wichtig ist zudem eine nachvollziehbare Zeichnung der Flüssiggasanlage, damit der mit der Installation beauftragte Handwerker entlastet ist, falls nachträglich Veränderungen vorgenommen und diese bei den regelmäßigen Sicherheitsprüfungen moniert werden.
Autor: Klaus Halank, Ingenieur beim Flüssiggasversorger PROGAS
Bilder/Grafik: PROGAS
www.progas.de