Messen, nicht schätzen
In zentralen Anlagen muss der Energieanteil für das Warmwasser exakt ermittelt werden
Für zentrale Trinkwassererwärmungsanlagen gibt es ab 1. Januar 2014 eine Veränderung: Dann muss nach Maßgabe der Heizkostenverordnung der Energieanteil, der für die Trinkwassererwärmung anfällt, exakt gemessen werden. Pauschale Berechnungsannahmen sind dann nicht mehr erlaubt. Für Objekte ohne Wärmezähler besteht daher Handlungsbedarf, um eine transparente Nebenkostenabrechnung aufstellen zu können. Dies birgt nicht nur für den Nutzer, Betreiber und die Wohnungswirtschaft Vorteile, sondern kann auch vom SHK-Fachhandwerker als Chance genutzt werden.