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Heizen bei gutem Gewissen

Die Energieeinsparverordnung schreibt mehr und mehr den Einsatz effizienter Wärmeerzeuger vor. Dazu gehört auch die Wärmepumpe

Wenn eine Luft/Wasser-Wärmepumpe bei einer Modernisierung/Sanierung eingesetzt werden soll, sind drei Kriterien zu erfüllen: Die Wärmepumpe muss leise sein, sie sollte sich flexibel aufstellen lassen und eine hohe Vorlauftemperatur liefern.

Eine stilvolle Luft/Wasser-Wärmepumpe zur Außenaufstellung kann die Immobilie aufwerten.

Manche Wärmepumpen enthalten vom Werk aus drei wichtige Funktionen für ein Gebäude und deren Nutzer: Heizen, Brauchwarmwasserspeicher, Lüftung und Kühlung.

Wärmepumpen beziehen ihre Umweltenergie aus der Luft, dem Wasser und (dieses Modell) aus dem Boden.

Luft/Wasserwärmepumpen sollten sich einfach installieren lassen. Vorkonfektionierte Verbindungselemente helfen dabei.

 

Seit 1. Januar 2016 gelten für Neubauten strengere Regelungen der Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2014. Damit sind die primärenergetischen Anforderungen an neue Gebäude um 25 % gestiegen. Diese Neuerungen wirken sich auch auf das Geschäft von Installateuren aus.

Der Markt ist groß, und er wächst. Obwohl die seit Januar verschärften Regelungen der EnEV nur für neue Gebäude gelten, geraten auch die Bauherren von Sanierungsobjekten zunehmend unter Zugzwang: Weit über 1 Mio. älterer Gebäude und Heizungen müssen in den kommenden Jahren erneuert und energetisch saniert werden.
Der Druck kommt dabei von zwei Seiten: Zum einen arbeiten alte Heizungen zunehmend unwirtschaftlich, umso mehr, wenn sie in Altbauten betrieben werden, deren Dämmung nicht den heutigen Standards entspricht. Und hohe Nebenkosten drücken entweder auf das Portemonaie des Haus- oder Wohnungsbesitzers oder auf dessen Mieteinnahmen. Auf der anderen Seite greifen die staatlichen Vorgaben in Sachen Energieeffizienz auch im Bestand, wie sie in der EnEV-Fassung von 2014 festgelegt sind. Dazu gehört der Ener­gieausweis, der den energetischen Zustand des Gebäudes transparent macht.
Relevant in der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung sind außerdem die Regelungen, nach denen die KfW (Förderbank des Bundes) Fördergelder für Bauherren und Sanierer vergibt. Schließlich senken diese Mittel den eigenen Investitionsaufwand.

Ehrgeiziges politisches Ziel
Für Neugebäude verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen ohnehin regelmäßig. Denn nur so ist das ehrgeizige Ziel zu erreichen, das sich die Bundesregierung gesetzt hat: „Bis 2050 sollen die Gebäude in Deutschland nahezu klimaneutral sein“, so das Bundeswirtschaftsministerium in einer Mitteilung vom 18. November 20151).
Der breite Katalog an Maßnahmen erstreckt sich von den Vorschriften der EnEV über die unterschiedlichsten, an den Effizienzstatus gebundenen Fördermöglichkeiten bis hin zum Energielabel, das seit dem 26. September 2015 für neue und ab dem 1. Januar 2017 für alte Heizsys­teme vorgeschrieben ist. Dass sich die Politik so sehr auf Heizsysteme und Anlagen zur Warmwasserbereitung konzentriert, liegt an deren Stellenwert. Laut Umweltbundesamt werden rund 66 % der in Privathaushalten verbrauchten Energie für Heizung eingesetzt, weitere 16 % für die Trinkwassererwärmung, insgesamt also 82 %2). Das größte Potenzial, Energie im Segment der Privathaushalte einzusparen, liegt also hier.

Rahmenbedingungen sprechen für Wärmepumpe
Sinnvoll sind also jene Heizsysteme, die effizient mit der Energie umgehen und damit die Umwelt wenig belasten. Und dazu gehört ohne Zweifel die Wärmepumpe. Warum das so ist, soll im Folgenden verdeutlicht werden.
Zur Berechnung der Energieeffizienz einer Heizung oder eines Gebäudes gibt es zahlreiche Werte. Die wichtigsten im Zusammenhang mit Wärmepumpen sind die Jahresarbeitszahl (JAZ) und deren Kehrwert, die Erzeugeraufwandszahl. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) definiert die Jahresarbeitszahl für elektrisch angetriebene Wärmepumpen als „das Verhältnis aller abgegebenen Wärmemengen zu der eingesetzten Strommenge einschließlich der Strommenge für den Betrieb der peripheren Verbraucher, insbesondere der Grundwasserpumpe, der Soleumwälzpumpe, des Notheizstabes und der Regelung“. Die Heizungsumwälzpumpe fließt nicht in die Berechnung ein.
Hinzu kommt als wichtige Berechnungsgröße der sogenannte Primärenergiefaktor (PEF). Der PEF jedes Energieträgers (Kohle, Öl, Gas, Holz, Strom etc.) wird vom Gesetzgeber festgelegt. Er ist das Maß für den Energiebedarf in der gesamten Umwandlungskette. Im Falle von Strom gehört dazu beispielsweise der Abbau von Kohle, deren Transport zum Kraftwerk und die Verstromung bis hin zur Verteilung der elektrischen Energie an den Endverbraucher. Für Strom ist dieser Wert in der EnEV in den vergangenen Jahren herabgesetzt worden – von ursprünglich 3,0 auf inzwischen 1,8. Die letzte Absenkung des PEF für Strom trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Grund ist der steigende Anteil Erneuerbarer Energien am Strommix in Deutschland. Je niedriger der Primärenergiefaktor des eingesetzten Energieträgers, desto einfacher wird es, den Anforderungen der Energieeinsparverordnung gerecht zu werden.
Wärmepumpen arbeiten mit zwei Ener­giequellen: Strom und Umweltenergie, wahlweise aus der Umgebungsluft, dem Grundwasser oder per Erdsonde gewonnener Erdwärme. Strom hat seit Januar den PEF 1,8, Umweltenergie 0,0. Eine Konsequenz der neuen EnEV-Regelungen ist, dass mit Strom betriebene Anlagen heute als umweltfreundlicher eingestuft werden als in früheren Jahren. Moderne Wärmepumpen erreichen Jahresarbeitszahlen bis zu 4,0 oder sogar darüber. Das heißt, 1 kWh Strom reicht aus, um mithilfe von Umweltenergie 4 kWh Nutzwärme zu erzeugen.

Konsequenzen der EnEV 2014
Wie auch immer sich diese Kennzahlen darstellen: In aller Regel erreicht die Wärmepumpe Werte, die den Vorgaben des Gesetzgebers und der KfW gerecht werden. Das hat Konsequenzen für Bauherren – und damit für die Beratung durch den Installateur. Schon jetzt dürfen im Neubau nur noch Heizsysteme in Betrieb genommen werden, bei denen das Produkt aus der Erzeugeraufwandszahl und dem Primärenergiefaktor nicht größer als 1,3 ist. Eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 4,0 z. B. hat die Erzeuger­aufwandszahl 0,25 (1:4,0). Beim aktuellen PEF für Strom von 1,8 ergibt sich daraus ein Wert von 0,45 (0,25 · 1,8). Damit liegt die Wärmepumpe deutlich unter dem in der EnEV festgelegten Maximalwert von 1,3.
Die gleiche Rechnung für einen Gas-Brennwertkessel sieht wie folgt aus: Erzeugeraufwandszahl 1,0, PEF 1,07, Ergebnis: 1,07. Damit bleibt die Gasheizung ebenfalls unter dem Maximalwert, wenn auch nicht so deutlich wie die Wärmepumpe.

Zulässiger Primärenergiebedarf sinkt
Mit der seit 1. Januar 2016 gültigen EnEV-Fassung kommt ein weiterer Faktor hinzu, den es zu berücksichtigen gilt. So liegt der maximal zulässige Primärenergiebedarf etwa für ein neues Einfamilienhaus jetzt – abhängig vom Gebäudestandard – knapp über 55 kWh/(m² · a). Luft/Wasser-Wärmepumpen erreichen i. d. R. unter 40, mit Sole/Wasser-Wärmepumpen sind auch Werte von unter 30 kWh/(m² · a) möglich.
Grundlage für die Berechnung des Primärenergiebedarfs eines Neubaus sind zum einen der Energieeffizienzwert des Heizsystems und zum anderen die Bauteilwerte des EnEV-Referenzgebäudes. Hier sind die Mindestanforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehülle, an Luftdichtheit und Anlagentechnik definiert. Gebäude, deren Werte schlechter sind als diese Vorgaben, dürfen nicht mehr gebaut werden.

Förderrichtlinien in Bewegung
Eine entscheidende Konsequenz für Bauherren liegt im nächsten Schritt – dem Antrag auf KfW-Fördergelder. Denn die Förderbank des Bundes geht über die Mindestanforderungen der EnEV hinaus. Fördermittel erhält nur, wer ein Haus baut, das um mindestens 30 % unter den Vorgaben des Referenzgebäudes liegt. Experten sagen voraus, dass die KfW ihre Förderrichtlinien weiter verschärft. Möglicherweise werden bald nur noch Gebäude gefördert, die eine um mindestens 45 % höhere Energieeffizienz erreichen als das Referenzgebäude.

Fazit
Wer den künftigen EnEV-Bestimmungen gerecht werden will und ein Heizsystem auf Basis von Öl oder Gas einsetzt, muss einen bestimmten Anteil des Energiebedarfs mit Erneuerbaren Ener­gien abdecken. Das kann z. B. eine thermische Solaranlage sein.
Eine Alternative ist das Heizen mit Bio­masse, etwa Pellets oder Hackschnitzel. Allerdings ist auch hier i. d. R. eine zusätzliche Solarthermieanlage sinnvoll. Denn sonst läuft in den Sommermonaten die Bio­masseheizung nur, um Trinkwasser zu erwärmen.
Mit einer Wärmepumpe ist es aber relativ einfach, sowohl der EnEV als auch den KfW-Richtlinien gerecht zu werden. Setzt man dazu noch Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage und ein Speichersys­tem ein, ob Warmwasserspeicher oder Batterie, sinkt der Bedarf an zuzukaufender Energie.
Für den Installateur heißt das: Er sollte den Bauherrn auf die Entwicklung einstimmen. Sie setzt sich nicht nur auf politischer, sondern auch auf wirtschaftlicher Ebene fort. Der Installateur ist gut beraten, wenn er das Effizienzlabel, KfW-Kredite und BAFA-Fördermittel in seine Beratung und Planung einbindet.

Autor: Clemens Dereschkewitz,
Geschäftsführer ait-deutschland GmbH, Kasendorf

Bilder: ait-deutschland

www.ait-deutschland.eu

1) „Das Ziel der Bundesregierung ist ambitioniert: Bis 2050 sollen die Gebäude in Deutschland nahezu klimaneutral sein, also kaum noch CO2 freisetzen. Der Primärenergiebedarf – also der Einsatz von fossilen Energieträgern wie etwa Öl und Gas – soll bis dahin um rund 80 % sinken.“ Quelle: BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), 18.11.2015.

2) Quelle: UBA (Umweltbundesamt), 4.7.2013

 

Daten zum Wohnungsmarkt

Deutschland baut. Nach den Zahlen der KfW (Förderbank des Bundes) wurden im Jahr 2015 in Deutschland rund 260 000 neue Wohnungen fertig gestellt. Auch infolge der hohen Zuwanderung geht Bundesbauministerin Barbara Hendricks für dieses und die kommenden Jahre von einem Neubaubedarf von mindestens 350 000 Wohnungen jährlich aus.
Laut Bundeswirtschaftsministerium stehen in den nächsten 20 Jahren bei etwa der Hälfte aller Gebäude in Deutschland Modernisierungen an. Mehr als 19 Mio. Wohngebäude im Land seien unsaniert oder nur teilsaniert. Insgesamt, so schätzen Experten, liegt die Zahl der neuen oder grundsanierten Wohneinheiten in den kommenden Jahren im mittleren sechsstelligen Bereich pro Jahr. Sie alle sind von der Verschärfung der Energieeinsparverordnung betroffen.
Besonders stark in Bewegung ist der Geschosswohnungsbau in großen Städten. Der anhaltende Trend zum Wohnen in der Stadt macht diesen Markt attraktiv für Wohnungsbaugesellschaften und Vermieter. Sie haben doppeltes Interesse an einer guten energetischen Sanierung. Zum einen, weil es dafür staatliche Fördermittel gibt, zum anderen, weil der Wohnraum dadurch für Mieter attraktiver wird, die Nebenkosten sinken und so höhere Kaltmieten durchsetzbar sind.

 


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