Gut geplant ist halb gewonnen
Lage und Zugänglichkeit des Pelletlagers sollten sorgsam entschieden werden – davon haben alle etwas
„Gut geplant ist halb gewonnen“ – kein leeres Sprichwort, wenn es um das Pelletlager geht. Viele Faktoren sind zu berücksichtigen: die richtige Größe und Lage, statische Anforderungen, Austragungstechnik, Belüftung, qualitätsschonender Einblasweg und gute Zugänglichkeit für Wartung, Reinigung und Pelletlieferung.
Weder der Heizungsinstallateur noch der Pelletlieferant möchte seine Gesundheit aufs Spiel setzen, wenn Bauteile, Anschlüsse und Kupplungen nur unter akrobatischem Einsatz zu erreichen sind. Lange Schlauchwege vom Stellplatz des Tankwagens zum Lager und Richtungsänderungen im Einblasweg erzeugen darüber hinaus unnötigen Feinanteil im Lager und erhöhen damit den Reinigungs- und Wartungsaufwand. Sie kosten den Heizungsbetreiber also bares Geld.
Eine gute Lage und Zugänglichkeit des Pelletlagers ist also in mehrfacher Hinsicht wichtig. Generell gilt: Pelletlager sollten nach dem Prinzip der kurzen (Pellet-)Wege geplant werden. Damit ist gemeint, dass die Strecke vom Lieferfahrzeug ins Lager und der Austragungsweg vom Lager zum Kessel so kurz und gerade (nicht mehr Richtungsänderungen als notwendig) wie möglich gehalten wird. Darüber hinaus muss eine ausreichende Lagerbelüftung realisierbar und ein einfacher Zutritt zum Lager (Reinigung, Prüfung vor der Befüllung) möglich sein. Befüll- und Absaugkupplungen sind mit ausreichender Montagefreiheit zu versehen und müssen vom Lieferanten gefahrlos erreichbar sein.
Folgende Anforderungen bestehen an Lage und Zugänglichkeit des Pelletlagers:
Lage
- Geeigneter Stellplatz für das Lieferfahrzeug (Tankwagen): belastbar bis 10 t Achslast, kein oder nur geringes Gefälle, keine Blockade des fließenden Verkehrs.
- Zufahrtsweg für Lieferfahrzeug (Gewicht und Wenderadius): Straßenbreite mindestens 3 m, Durchfahrtshöhe 4 m.
- Keine Hindernisse (Zäune, Blumenbeete) im Schlauchweg vom Fahrzeugstellplatz zur Befüllkupplung.
- Benötigte Schlauchlänge: maximal 30 m, einschließlich des fest installierten Befüllsystems 35 m Einblasstrecke.
- Lärmschutzaspekte: Das Einblasen von 6 t Pellets dauert ca. eine halbe Stunde (Motor des Lkws und Kompressor laufen). Stellplatz so wählen, dass Anlieferung Anwohner möglichst wenig stört.
Zugänglichkeit der Befüllkupplungen
- Einblas- und Absaugstutzen ins Freie führen: Lagerraum an Außenmauer platzieren. Bei vorgefertigten Lagerbehältern und Gewebesilos fest installierte Befüllleitungen nutzen.
- Befüllkupplungen maximal auf 2 m Höhe anbringen. Alternativ: sicherer Zugang über Podeste oder Rampen.
- Befüllkupplungen in Lichtschächten 45° nach oben neigen. Abstand von Kupplung zu Geländeoberkante maximal 25 cm. Auf ausreichende Montagefreiheit achten.
- Um innen liegende Befüllkupplungen einen Arbeitsraum von mindestens 50 cm freihalten.
Zugänglichkeit des Lagers
- Zugänglichkeit für Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowohl im leeren als auch im gefüllten Zustand gewährleisten.
- Zutrittstür von 200 cm x 80 cm, damit auch bei Schrägbodenlager ausreichender Zugang für Wartung und Brandbekämpfung möglich ist. Wenn keine Tür möglich, Eintrittsöffnung von mindestens 80 cm x 80 cm.
- Tür/Einstiegsöffnung mit möglichst großem Abstand zu Einblasleitung (Deckellüftung)/Lüftungsleitung, damit Querlüftung beim Betreten des Lagers gegeben ist. Vorraum des Lagers ebenfalls belüften.
- Türen und Einstiegsöffnung müssen nach außen öffnen, Brandschutzklasse T30, staubdicht (Türschlösser lagerseitig abdichten).
- Druckentlastung auf der Innenseite des Türrahmens, damit keine Pellets beim Öffnen der Tür nach außen gelangen (horizontal in einen Z-Rahmen eingeschobene Bretter).
Ein oder mehrere Sichtfenster aus transparentem Kunststoff zur optischen Füllstandskontrolle und Lagerprüfung.
Quelle: pelletmagazin II/2018