Geschäftsfeld Heizöltank: Was gilt es bei der Ertüchtigung zu beachten und wo liegen die Chancen des Fachhandwerks
Knapp 6 Mio. Ölheizkessel werden in Deutschland betrieben. Die Anzahl der dazu nötigen Tankanlagen ist nur geringfügig kleiner. Im Interesse des Gewässerschutzes unterliegen die Aufstellung und der Betrieb von Heizöltanks in Deutschland besonderen gesetzlichen Anforderungen. Neben dem Austausch von rund 1,4 Mio. alten Ölheizkesseln, beispielsweise durch effiziente Öl-Brennwertgeräte, werden in den nächsten Jahren auch zahlreiche Heizöltanks zu ertüchtigen oder durch moderne Tanksysteme zu ersetzen sein.
Von großer Bedeutung ist in diesem Kontext auch die im Entwurf vorliegende bundeseinheitliche „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (VAUwS). Sie soll in 2012 beschlossen werden und wird die derzeit geltenden „Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe“ (VAwS) ablösen. Für das SHK-Handwerk stellt das Ölheizungssystem vor diesem Hintergrund ein attraktives Geschäftsfeld dar. Es zu erschließen, setzt die Qualifizierung von Mitarbeitern zu Tankexperten und die Zertifizierung als Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) voraus. Nicht minder wichtig ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Tankschutzunternehmen und Heizungsbaubetrieben. Sie bietet für beide Gewerke wie für den Kunden Vorteile.
Öltank: Ein sicherer Speicher?
Die bei der Ölheizung für die Vorratshaltung notwendige Tankanlage wird mitunter als Nachteil dieses Heizsystems dargestellt. Platzbedarf und Leckagegefahr werden als Argumente gegen den Öltank und damit gegen die Ölheizung angeführt. Die Praxis zeigt jedoch: Die individuelle Heizöllagerung ist bei korrekter Installation und Wartung sicher und vorteilhaft für den Betreiber. Der Tank bietet gewisse Unabhängigkeit. Der Heizölkunde kann unter einer Vielzahl von Lieferanten wählen und Liefermenge und Lieferzeitpunkt selbst bestimmen. Angesichts sinkender Energiebedarfe der Gebäude und der zunehmenden Einbindung von Solarthermie und Kaminöfen wird der Öltank für den Hausbesitzer mehr und mehr zum Langzeit-Energiespeicher.
Sachverständigenprüfung nach VAwS
Für Heizöllageranlagen bestehen gesetzliche Regelungen hinsichtlich ihrer Überprüfung durch Sachverständige. Die Prüfpflichten werden derzeit in den VAwS der Länder geregelt. Es sind sowohl einmalige als auch wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorgeschrieben. Ob und welche Prüfungen erforderlich sind, ist abhängig von dem Lagervolumen sowie dem Standort der Anlage, z.B. oberirdisch / unterirdisch oder innerhalb / außerhalb von Wasserschutzgebieten. Man unterscheidet je nach Anlass:
- Überprüfung vor Inbetriebnahme / nach wesentlicher Änderung,
- wiederkehrende Überprüfung,
- Überprüfung bei Stilllegung,
- Überprüfung auf Anordnung der Behörde,
- Nachprüfungen.
Ein Sachverständiger muss Öltankanlagen vor der Inbetriebnahme abnehmen. Das gilt für alle Erdtanks sowie für oberirdische Tanks mit mehr als 1000 l Fassungsvermögen. Nach der Abnahme ist die wiederkehrende Prüfung bei unterirdischen Tanks nach fünf Jahren und innerhalb von Wasserschutzgebieten nach zweieinhalb Jahren vorgeschrieben. Oberirdische Tanks, deren Lagerkapazität über 10.000 l oder im Wasserschutzgebiet über 1000 l beträgt, müssen alle fünf Jahre wiederkehrend überprüft werden.
Was muss beachtet werden?
Eine solche Tankanlagenprüfung gliedert sich in eine Ordnungsprüfung und eine technische Prüfung. Bei der Ordnungsprüfung geht es um das Vorhandensein der erforderlichen Unterlagen. Dazu zählen:
- die Anzeige der Errichtung der Anlage bei der zuständigen Behörde und der Bescheid der Wasserbehörde,
- die Bauartzulassungen bzw. Prüfzeugnisse der Tanks und Bauteile,
- die Unterlagen und Einbaubescheinigungen für Sicherheitseinrichtungen (Grenzwertgeber, ggf. Antiheberventil, Lecküberwachung) sowie
- das Protokoll der Druckprüfung der Rohrleitung.
Es ist also wichtig, dass dem Betreiber bei Arbeiten an Tankanlagen auch die nötigen Dokumentationen und Einbaubestätigungen beispielsweise für einen neuen Grenzwertgeber übergeben werden.
Bei der technischen Prüfung wird festgestellt, ob die Anlage entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und technischen Regeln ausgeführt ist. Konkret wird hierbei geprüft, ob nur als geeignet zugelassene Bauteile eingebaut und dabei die Anforderungen aus dem Regelwerk umgesetzt wurden.
Mängelstatistik
Die Sachverständigenorganisationen übermitteln jährlich den für sie zuständigen Umweltministerien der Länder ihre Statistiken. Diese werden dann in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zusammengeführt. Die aktuellsten Daten liegen für das Jahr 2010 vor. Danach wurden insgesamt 225.760 Heizölverbraucheranlagen geprüft. Wiederkehrend geprüft wurden 185.629 Anlagen. Die Anzahl der Prüfungen vor Inbetriebnahme betrug 26.060.
Die Anzahl gefundener „gefährlicher Mängel“, die eine Stilllegung der Anlage erforderlich machen, liegt mit insgesamt 63 (0,03%) außerordentlich niedrig. Der größte Teil der geprüften Anlagen weist keine (62%) oder nur geringe Mängel (25%) auf.
Häufige Mängel an Öltankanlagen
- Aus dem Jahresbericht der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. (ÜWG-SHK) für das Jahr 2010 gehen die häufigsten Mängel an Heizöllageranlagen hervor.
- Mängel an Auffangräumen für
- einwandige Tanks
- Schadhafte Beschichtung des Bodens oder/und der Umschließungswände,
- Setzungsrisse, defekter Putz, Ausblühungen,
- unzulässige Rohrdurchführungen, unzureichende Abdichtung von Durchführungen,
- zu geringes Fassungsvermögen, mit Gegenständen verstellt.
Mängel an Kunststofftanks
- Verformungen und Schädigungen durch Alterung,
- Beeinträchtigung der Durchscheinbarkeit und damit keine Möglichkeit der visuellen Prüfung des Füllstandes.
Sonstige häufige Mängel
- Fehlende Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern,
- falsch eingestellter Grenzwertgeber,
- Grenzwertgeber bei Batterietankanlage auf falschem Behälter,
- fehlende Sicherungsschellen an den Steckmuffenverbindungen der Befüllleitung,
- fehlende Entlastungsbögen in Befüll- und Entlüftungsleitung.
Was gilt es zu beachten
Bei einwandigen Batterietanks (Ausnahme: Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff – GfK) ist eine bauseitige Wanne erforderlich, die öldicht ausgeführt sein muss und bei kommunizierenden Batterietanks den gesamten Inhalt der Tankanlage aufnehmen kann. Bei älteren Anlagen ist durch Rissbildung, Putzabblätterung etc. die Öldichtheit nicht immer gegeben. Diesen erheblichen Mangel kann man durch folgende Punkte beheben:
Aufrüstung von einwandigen Stahltanks
- (nach DIN 6625) zu Sicherheitstanks durch Einbau einer Leckschutzauskleidung,
- Sanieren der Wanne (neuer Putz, neuer Anstrich oder Auskleidung mit Folie) oder
- bei Tankaustausch durch Einsatz von Kunststofftanks mit integrierter Rückhalteeinrichtung (sogenannte doppelwandige Sicherheitstanks) oder von Tanks aus GfK.
An das Rohrleitungssystem (Befüllung, Entnahme, Belüftung) werden ebenso definierte Anforderungen an Material und Ausführung gestellt. Vorhandene Mängel sind innerhalb der durch den Sachverständigen oder die Behörde gesetzten Frist zu korrigieren.
Der Grenzwertgeber ist eine Sicherheitseinrichtung, die beim Erreichen eines festgelegten Füllstandes die Befüllung beendet. So verbleibt ein Sicherheitsvolumen und ein Überfüllen der Tankanlage wird verhindert. Die bei der Installation nach Vorgabe der Bauartzulassung eingestellten Werte sind auf Dauer zu fixieren. Das entsprechend ausgefüllte Protokoll ist dem Betreiber auszuhändigen.
Streitthema: wiederkehrende Tankprüfung
Für den Großteil der oberirischen Heizöltankanlagen fordert der Gesetzgeber bisher keine wiederkehrende Prüfung durch einen Sachverständigen. Noch sind die Festlegungen zu diesen Prüfungen auf Länderebene in den VAwS definiert. Sie sollen allerdings durch eine bundeseinheitliche Regelung abgelöst werden. Die geplante VAUwS liegt im Entwurf vor und soll in 2012 beschlossen werden.
Der Gesetzgeber will u.a., eine wiederkehrende Überprüfung von oberirdischen Heizöltanks außerhalb von Wasserschutzgebieten (Gefährdungsstufe „B“) vorschreiben. Das betrifft Tankanlagen mit einem Volumen von mehr als 1000 bis maximal 10.000 l, die den Großteil der Öltankanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern ausmachen. In Deutschland müssten demnach künftig rund 4 Mio. Heizöltanks alle zehn Jahre durch einen Sachverständigen überprüft werden.
Die Mineralölwirtschaft unterstützt grundsätzlich die Schaffung einer bundeseinheitlichen Verordnung, sieht aber keinen Bedarf für Verschärfungen der bisher bestehenden Länderregelungen. Insbesondere lehnt die Branche eine Ausweitung der wiederkehrenden Prüfung auf kleine Heizölverbraucheranlagen ab. Eine wiederkehrende Überprüfung aller oberirdischen Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufe „B“ würde für die Verbraucher alle zehn Jahre zusätzliche Kosten von insgesamt ca. 400 Mio. Euro bedeuten. Da aber keine Daten zu den Mengen ausgetretener wassergefährdender Stoffe aus Heizölverbraucheranlagen vorliegen und zudem Informationen zu diesbezüglichen ökologischen und ökonomischen Schäden fehlen, bewertet die Mineralölwirtschaft diesen zusätzlichen Aufwand als unverhältnismäßig.
Potenzial für qualifizierte Fachbetriebe
Sollte die VAUwS mit den beschriebenen höheren Anforderungen in Kraft gesetzt werden, käme in den nächsten Jahren eine große Anzahl von zusätzlichen Tanküberprüfungen auf die Sachverständigen zu. Und auch Fachhandwerker sowie Tankschutzunternehmen könnten mehr Kapazitäten für die Ertüchtigung von Tankanlagen einplanen. Für Arbeiten an Heizöltankanlagen gilt allerdings die Fachbetriebspflicht. Im Rahmen der geplanten VAUwS wird auch für sie eine einheitliche Regelung geschaffen. Die Grenze für die Fachbetriebspflicht würde dann bundeseinheitlich auf 1000 l Anlagevolumen herabgesetzt. Oberhalb dieses Volumens dürfen dann nur Betriebe mit Fachbetriebseigenschaft nach Wasserhaushaltsgesetz Arbeiten an Öltanks durchführen. Es wäre also ratsam, bereits jetzt entsprechende Qualifizierungen und Zertifizierungen vorzunehmen. Das Institut für Wärme und Oeltechnik e.V. (IWO) bietet in seiner Akademie hierzu u.a. Praxistrainings als ersten Baustein zur Erlangung der Fachbetriebseigenschaft an.
Autoren: Dipl.-Ing. oec. Lambert Lucks und Dipl.-Ing. Jörg Franke, beide Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO)
Bilder: IWO
www.iwo.de
www.lanuv.nrw.de