Fränkische Rohrwerke: Brandschutzlösungen nun auch für Wanddurchführungen und Fluchtwege
Mit den Produkten von den Fränkischen Rohrwerken sollen Installateure im Brandschutz auf Nummer sicher gehen können: Das nun erweiterte Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (ABP) gilt künftig auch für Wandinstallationen im Nullabstand. Die geprüften Kombinationen beziehen sich auf das Mehrschichtverbundrohrsystem „alpex“ mit Brandschutzkomponenten der Firmen Doyma und Rockwool. In Rettungs- und Fluchtwegen sind geprüfte Lösungen mit „alpex F50 Profi“ und „alpex L“ jetzt ebenfalls möglich.
Bei Wand- und Deckendurchführungen müssen die Verbundrohre mit der 500 mm langen Dämmschale „Rockwool 800“ ummantelt werden. Die weiterführende Dämmung ist dann aus brennbarem Material (Werkstoff B2) zulässig. Wie Fränkische weiter hervorhebt, dürfen die Verbundrohre im Nullabstand zu brennbaren Kunststoff-Abwasserrohren verschiedener Hersteller verlegt werden. Dafür müssen die Abwasserrohre mit der Manschette „Curaflam“ von Doyma und das Rohr „alpex“ mit einer geprüften Dämmschale, etwa „Rockwool 800“, versehen sein.
Auch in Flucht- und Rettungswegen, in denen keine brennbaren Baustoffe erlaubt sind, können geprüfte Lösungen mit dem Mehrschichtverbundrohrsystem „alpex“ zum Einsatz kommen. In der gutachterlichen Stellungnahme gelten die Rohre als gekapselte Brandlast, sofern sie mit „Rockwool 800“ ummantelt, die Kanten abgeklebt und mit Bindedraht umwickelt sind. Damit könne also eine brandschutztechnisch zugelassene Lösung für Flucht- und Rettungswege realisiert werden. Ob sie im konkreten Fall eingesetzt werden dürfe, obliege der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
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