Besser mit als ohne
Die Mischerreglung hat auch bei modernen Wärmeerzeugern ihre Vorteile
Beim Austausch alter Heizkessel im Ein- und Zweifamilienhausbereich stellt sich für den SHK-Unternehmer regelmäßig die Frage, ob der neue Wärmeerzeuger ohne Mischerregelung angeboten werden kann. Technisch ist das bei den meisten Kleinanlagen möglich. Und ohne Mischer ist die Anlage preislich attraktiver – vielleicht das Argument gegen den Mitbewerber. Doch ist eine derartige Anlagenkonstellation überhaupt sinnvoll?
Ein Blick in die Praxis. Bewohner in Altbauten kennen das Knacken der Rohrleitungen beim Aufheizen der Rohrleitungen – etwa am morgen, wenn die Heizungsanlage hochfährt oder abends, wenn das Thermostatventil im Wohnraum nach der Heimkehr von der Arbeit hochgedreht wird. Je wärmer der Vorlauf, desto heftiger werden die Klopf- und Knackgeräusche. Der Grund ist oftmals das Fehlen einer Ausdehnungsmöglichkeit bei eingeputzen Rohrleitungen. Schall- und Wärmeschutz bei Unterputzleitungen war in den 1960er- und 1970er-Jahren kein Thema. Stattdessen wurden die Rohrleitungen lediglich mit Zeitungspapier umhüllt im Schacht verlegt oder eingeputzt.
Was das mit dem Einbau eines Mischers zu tun hat? Blicken wir dazu auf die oftmals vorhandene Warmwasserbereitung. Bei der Brauchwasservorrangschaltung wird der Heizkreis bekanntlich mit hoher Kesselwassertemperatur betrieben, um den Speicher zügig aufzuheizen. Ein Mischer verhindert hier, dass nach dem Aufheizen des Speichers und dem darauf folgenden Umschalten auf Heizbetrieb hoch temperiertes Heizwasser in den Kreislauf gelangt und dort zu den genannten Klopf- und Knackgeräuschen führt.
Gleichsam wird Reklamationen wegen zu heißer Heizkörper in der Übergangszeit vorgebeugt. Denn ohne Mischer strömt beispielsweise das gesamte für die Speicheraufladung auf 75 °C aufgeheizte Kesselwasser ungemischt in den Heizungskreislauf. Ein Mischer, der das Kesselwasser mit dem abgekühlten Rücklaufwasser mischt und so die notwendige Vorlauftemperatur präzise einstellt, ist also trotz Niedertemperatur- (Biomassekessel) oder Brennwerttechnik (Öl- oder Gaskessel) nicht überflüssig geworden. Überdies erlaubt die Mischerregelung im Bedarfsfall auch eine parallele Speicherladung. Der Heizkreis wird also nicht unterbrochen, wenn der Kessel in die Warmwasserbereitung geht.
Unabhängig ob Neubau oder Modernisierung empfiehlt sich der Einbau eines Mischers bei bestimmten Anlagenkonzeptionen:
- Wenn mehrere Heizkreise unterschiedlichen Temperaturbedarf oder unterschiedliche Heizzeiten haben.
- Bei einer Fußbodenheizung, da diese mit einer geringeren Vorlauftemperatur arbeitet als Heizkörper. Hinweis: Fußbodenheizungen sollten über einen 3-Wege-Mischer mit Bypassleitung an den Brennwertkessel angeschlossen werden.
- Wenn Warmwasserbereitung und Heizbetrieb parallel erfolgen sollen. Dadurch bleibt auch bei hohem Warmwasserbedarf die Raumheizung in Betrieb.
- Bei Heizkreisen mit großem Wasserinhalt
- Bei multivalenten Anlagen (Solar, Biomasse, Öl/Gas) mit Pufferspeicher.
Generell ermöglicht der Mischer eine feinfühligere Abstufung der Vorlauftemperatur und erhöht somit den Komfort. Bei älteren Heizungsanlagen mit großem Wasserinhalt im Heizsystem sollte in jedem Fall ein Mischer eingebaut werden, da der Heizkessel im Verhältnis zu den nachgeschalteten Heizsystemen ein relativ geringes Wasservolumen hat. Bei Rohrleitungssystemen mit großen Wasserinhalten oder bei Festbrennstoffkesseln kann allerdings trotz Mischerregelung eine Rücklaufanhebung notwendig sein.
Wenig Vorteile gibt es dagegen bei Anlagen mit nur einem Heizkreis, geringem Wasserinhalt und ohne Brauchwasserbereitung. Ein modulierender Wärmeerzeuger mit angepasster Leistung reicht bei diesen Installationen in der Regel aus, um komfortabel zu heizen.
Schlussbemerkung: Der Nutzen einer Mischerregelung spricht also für sich. Er reduziert Knack- und Klopfgeräusche durch eine stabilere Temperaturhaltung und ermöglicht im Bedarfsfall eine parallele Brauchwassererwärmung. Dem Heizungsbauer kann daher nur empfohlen werden, die Vorteile im Kundengespräch deutlich herauszustellen, nicht zuletzt, um das vermeintlich billigere Angebot eines Mitbewerbers – ohne Mischerregelung – zu relativieren.