Lukrative Fördermittel bei Energiemanagementsystemen - Die Einführung und Zertifizierung eines EMS nach ISO 50001 macht für Unternehmen Sinn
Die Einführung und Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 macht für viele Unternehmen Sinn. Mithilfe eines wirksamen Managementsystems können Unternehmen zum einen ihre Energieeffizienz verbessern und auf diese Weise Kosten senken. Zum anderen haben sie die Chance, von attraktiven staatlichen Fördermitteln und von Steuereinsparungen zu profitieren.
Je nach Ausgangslage und Branche kommen dabei verschiedene Programme und Regelungen zum Zuge. Unternehmen können dabei finanzielle Zuwendungen von bis zu mehreren Tausend Euro erhalten. „Diese Finanzspritze kann für mittelständische und auch große Unternehmen lukrativ sein. Insbesondere auch für jene, die das Energiedienstleistungsgesetz erfüllen müssen und ohnehin über die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 nachdenken“, erklärt Tyrone Adu-Baffour, Projektleiter Energiemanagement bei TÜV Rheinland.
Förderung von EMS durch das BAFA
Entschließt sich ein Unternehmen für ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001, kann es eine Fördermöglichkeit wahrnehmen oder auch mehrere. Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20000 Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt.
Was wird im Einzelnen gefördert? Unter anderem:
- Die externe Beratung zur Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung einer Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 bzw. eines alternativen Systems fördert der Staat mit 60% der Kosten und einem maximalen Betrag von 3000 Euro.
- Die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 kann mit maximal 80% der Kosten bzw. einem Betrag von bis zu 6000Euro gefördert werden. Dafür muss eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft wie z.B. TÜV Rheinland vorliegen.
- Gefördert wird außerdem der Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme: Maximal 20% der Kosten in Höhe von bis zu 8000 Euro werden erstattet, sofern die Messtechnik mit einer nach der Förderrichtlinie anerkannten Energiemanagement-Software verbunden ist.
- Förderfähig ist auch der Erwerb der Software selbst, einmalig je Unternehmen mit maximal 20% der Kosten in Höhe von bis zu 4000 Euro, sofern die Software bestimmte Funktionen erfüllt. Förderanträge bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Steuerliche Rückvergütung durch den Spitzenausgleich (SpaEfV).
Bestimmte Branchen profitieren von dem sogenannten „Spitzenausgleich“, bei dem die Energie- und Stromsteuer“ erlassen oder erstattet wird, wenn sie eine ISO 50001-Zertifizierung oder ein alternatives System gemäß Spitzenausgleich-Effizienzsystem-Verordnung (SpaEfV) vorweisen können. Unternehmen aus den Bereichen Bergbau/Steine und Erden, verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung oder Bau können von einer zum Teil umfangreichen Rückerstattung oder Erlassung der Strom- und Energiesteuer profitieren. Je nach Ausgangslage sind bis weit über 10000 Euro Steuerrückerstattung pro 1 GWh eigenverbrauchten Stroms möglich.
EEG Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen
Diese finanziellen Erleichterungen kommen nur für stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen in Frage. Diese müssen unter anderem einen Stromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde pro Jahr haben. Wer von der EEG-Ausgleichsregelung profitieren will, muss ebenfalls ein Energiemanagementsystem, wie beispielsweise nach der ISO 50001 bzw. ein alternatives System gemäß SpaEfV, nachweisen.
Was sollten Unternehmen beachten?
Wer eine Förderung im Rahmen der SpaEfV oder des EEG erhält, sollte bedenken, dass für die oben genannten Förderungen von Energiemanagementsystemen nur noch eingeschränkt eine Antragsberechtigung besteht. Unternehmen sollten daher abwägen, welcher Weg für sie am lukrativsten ist. Dabei gilt es, zunächst folgende wichtige Fragen zu klären:
- Gehört das Unternehmen dem produzierenden Gewerbe an?
- Wie hoch sind die Energieverbräuche und zählt es zu den großen oder mittelständischen Unternehmen?
Auf Basis der Antworten kann ein Unternehmen zunächst abschätzen, welche Möglichkeiten überhaupt infrage kommen. Weitere Informationen zu diesem Themenfeld unter www.tuv.com/energie-foerdermittel bei TÜV Rheinland.