Ausblick 2020: Deckel weiter in der Schwebe
Das Klimagesetz wird 2020 nun kommen, nachdem sich der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag darauf geeinigt hat, Kohlendioxid teurer zu machen als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen. Aber wie verhält es sich mit dem 52-GW-PV-Deckel? Hier verschleppt sich die Politik.
Auch auf der letzten Kabinettssitzung der Bundesregierung in diesem Jahr (18.12.) stand das Kohleausstiegsgesetz nicht auf der Tagesordnung. Der Entwurf für ein solches Gesetz befindet sich immer noch in der Ressortabstimmung zwischen den zuständigen Ministerien. Offenbar liegt das auch an dem internen Gerangel um Mindestabstände von neu zu errichtenden Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen.
Der bisher 166 Seiten umfassende Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) für ein solches Gesetz ist sehr komplex. So ist es ist Grundlage für eine Vielzahl von Änderungen in anderen Gesetzen, u. a. für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Pikante Lage im Frühjahr?
Auch im Kohleausstiegsgesetz festgeschrieben ist der Beschluss des Klimakabinetts, den Förderdeckel von 52 GW für Anlagen bis zu einer Leistung von 750 kW zu streichen. Da nun dieses Gesetz erst irgendwann in 2020 kommt, liegt der bereits getroffene Streichungsbeschluss der Koalition erstmal weiter auf Eis.
Das könnte allerdings pikant werden schon im Frühjahr, denn es sind bereits 49 GW in Deutschland in dieser Leistungsklasse installiert. Der Photovoltaik droht im kommenden Frühjahr eine Abwartehaltung, bis das Kohleausstiegsgesetz und damit die Abschaffung des Förderdeckels in trockenen Tüchern ist.