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Marktanalyse 2019 für Energiespeicher

Der Bundesverband Energiespeichersysteme (BVES) hat seine Marktanalyse für Energiespeicher 2019 vorgelegt. Dem Heimspeichermarkt wird eine starke Weiterentwicklung vorausgesagt, die zunehmend von der E-Mobilität angetrieben wird. Auffallend stark zog das Marktsegment Industrie- und Gewerbespeicher an.

Der Boom auf dem Heimspeichermarkt wird vermehrt vorangetrieben vom Wachstum der Elektromobilität. Bild: Solarwatt

Solarstromspeicher für Industrie und Gewerbe erfahren eine starke Nachfrage. Bild: Solarwatt

 

Laut BVES erstreckt sich das Marktwachstum über verschiedene Sektoren und Technologien und steigerte sich von 2018 zu 2019 um 10 Prozent.

Boom in Gewerbe und Industrie

Dabei auffallend stark zieht das Marktsegment „Speicher in Industrie und Gewerbe“ an. Der Grund: Speicher werden in Industrie und Gewerbe zunehmend zur unterbrechungsfreien Stromversorgung, zur Notstromversorgung, zum Spitzenlastmanagement, zur Optimierung von Produktionsprozessen oder zur Dekarbonisierung und Sektorenkopplung eingesetzt.
Außerdem lassen sich im Bereich der Industrie aber auch bereits erste Effekte des anstehenden CO2-Preises beispielsweise darin erkennen, dass die Nachfrage nach thermischen Speichern stark anzieht.

Blick auf die Heimspeicher
Der Heimspeichermarkt ist auch 2019 stetig gewachsen und wird laut BVES dieses beschleunigt fortsetzen. Treiber dieser Entwicklung ist insbesondere die E-Mobilität. Energiespeichertechnologien spielen demnach eine zunehmende Bedeutung zur Bereitstellung von Flexibilität in Mobilitätsinfrastrukturen, insbesondere zur Bereitstellung von Schnelllademöglichkeiten. Laut BVES sind aktuell rund 182 000 Heimbatteriespeicher in Deutschland installiert mit einer kumulierten Leistung von 680 MW (vorläufige Zahl). Für 2020 wird die Leistung auf 930 MW geschätzt, was einem Zuwachs von mehr als einem Drittel gegenüber 2019 entspräche.

Regulatorien bremsen

Es gibt aber auch Grund zur Klage. Im heimischen Markt wird die Entwicklung der Zukunftsbranche Energiespeicher laut BVES durch veraltete regulatorische Rahmenbedingungen begrenzt. Zu den regulatorischen Bedingungen zählen namentlich u.a. die rechtliche Einordnung von Speichern als Verbraucher (d.h. die Integration von Energiespeichern als vierte Säule des Energiesystems) sowie langwierige Genehmigungsverfahren, Netzanschlussbedingungen mit unpraktikablen Mess- und Abrechnungskonzepten sowie verbreitete Intransparenz der geltenden Regelungen.
Der BVES pocht seit Langem darauf, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen dahingehend angepasst werden, dass Speicher rechtlich als vierte Säule des Energiesystems eingeordnet werden. Mit der Umsetzung der EU-Gesetzgebung aus dem sogenannten „Winterpaket“ in nationales Recht bis spätestens 2021, und in diesem Zusammenhang der Einführung der EU-Speicherdefinition, soll die Realisierung der BVES-Forderung zur vierten Säule des Energiesystems erfolgen.

 


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