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Gutachten zu Post-EEG-Anlagen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Kurzgutachten veröffentlicht, das sich mit der Frage des wirtschaftlichen Weiterbetriebs kleiner Photovoltaik-Anlagen befasst, die aus der EEG-Förderung fallen. Unter gegenwärtigen Bedingungen ist die Direktvermarktung keine Option.

Die in den nächsten Jahren ersten EEG-ausgeförderten PV-Anlagen sind meist zu klein, um unter den gegebenen Umständen eine Direktvermarktung wirtschaftlich betreiben zu können. Bild: Pixabay

 

Ab 2021 endet für die ersten Photovoltaik-(PV)-Anlagen die Förderdauer nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das UBA hat nun in einer Kurzstudie die sich anbahnende Situation beschrieben und Möglichkeiten des Weiterbetriebs beleuchtet. Hinsichtlich des Anlagenbestandes zeigt sich, dass gut 62 % der Anlagenleistung, für die bis 2024 der Weiterbetrieb beginnt, kleiner als 10 kW ist. Der Anteil der Anlagen zwischen 10 kW und 30 kW gewinnt ab 2024 an Bedeutung, derjenige von Anlagen über 30 kW ab 2025. Die durchschnittliche Anlagengröße der Weiterbetriebsanlagen steigt von 2021 bis 2024 von 3,9 kW auf 7,1 kW an.

Strommengen vergleichsweise gering
Entsprechend der Anlagenleistung steigt auch die prognostizierte Stromerzeugung der so genannten Weiterbetriebsanlagen von gut 50 GWh/a im Jahr 2021 auf gut 1 700 GWh/a im Jahr 2026 an. Im Verhältnis zur gesamten PV-Stromerzeugung im Jahr 2018 von knapp 45 TWh, die bis zum Jahr 2026 noch deutlich ansteigen dürfte, sind die Strommengen aus Weiterbetriebsanlagen damit vergleichsweise gering.

Auf Eigenstrom umrüsten
Die ausgeförderten Anlagen werden am besten auf die Eigenstromnutzung umgerüstet. Die wirtschaftlichen Randbedingungen der sonstigen Direktvermarktung stehen derzeit eher schlecht. Denn sie bestehen einerseits im Marktwert des eingespeisten Stroms und andererseits in den Kosten der Direktvermarktung.
Gegenüber dem derzeitigen Marktwertniveau geht das Gutachten von einem Anstieg auf ca. 4,5 ct/kWh in den Jahren 2020 bis 2022 aus. Für Anlagen mit Selbstverbrauch wird ein um 5 bis 10 % verringerter Marktwert angenommen. Die Kosten der Direktvermarktung setzen sich aus den Vermarktungsentgelten, den Kosten zur Herstellung der Fernsteuerbarkeit sowie den Kosten für die Viertelstundenmessung zusammen.
Abhängig von angenommenen Selbstverbrauchsanteilen ergeben sich für die spezifischen Kosten der Direktvermarktung Bandbreiten, die insbesondere bei den kleinen Anlagen, die in den ersten Jahren aus der Förderung laufen, oberhalb des erwarteten Marktwerts liegen. Die Direktvermarktung sei somit in vielen Fällen nicht kostendeckend, so die Studie.

 


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