ZVSHK auf der ISH 2025: zwei Stände und weitere Sonderflächen
Bundesfachgruppe SHK diskutierte über das GEG, die ISH 2025 und weitere aktuelle Themen
Dort wo sich vom 17. bis 21. März 2025 die SHK-Branche zur Weltleitmesse für Wasser, Wärme, Luft treffen wird, wählte zuvor auch die Bundesfachgruppe SHK ihren Tagungsort: Frankfurt/M. Nach den beiden Sitzungstagen1) ließ sich ein positives Resümee ziehen: Trotz Kaufzurückhaltung in der Wärmewende zeigt sich das Fachhandwerk gut aufgestellt. Doch zu einigen Punkten besteht noch Gesprächsbedarf mit politischen Entscheidern.
ISH 2025
Die Messe ISH 2025 wird vom 17. bis 21.3. im Grunde eine Art Verwandlung von einer reinen Produktschau hin zu einer lösungsorientierten Anwendungsschau erleben. Neu sind insgesamt acht Lösungsfelder, die mit etwa 40 praxisorientierten Anwendungsfeldern für eine bestmögliche Orientierung sorgen und ein Zusammenwirken zwischen Angebot und Nachfrage herstellen. Das SHK-Handwerk ist mit zwei größeren Messeständen und etlichen Sonderarealen präsent, um auf handwerksrelevante Themen aufmerksam zu machen. Details dazu bietet die Webseite des ZVSHK.
Änderungsbedarf beim GEG
Dass zum Bufa-Zeitpunkt der Zusammenhalt der Ampelregierung nur noch Stunden halten würde, war nicht vorhersehbar. Davon abgesehen hatte die Bufa die Vorstellung, ihre Verbesserungsliste zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und ihre klaren Botschaften an die Politik adressieren zu können. Doch einen Tag später, nach dem Ende der Drei-Parteien-Koalition, wurde mehr als fraglich, ob sich überhaupt jemand als Gesprächspartner in den Ministerien finden würde. Dennoch: Dem ZVSHK war es möglich, den Kontakt auch in der Folgezeit weiter aufrechtzuerhalten. Durch Gespräche mit den Parteien mit möglicher Regierungsverantwortung zeichnet sich ab, dass das GEG nicht einfach kassiert, sondern auch zukünftig von wichtiger Bedeutung sein wird.
Andreas Müller, Geschäftsführer Technik im ZVSHK, erläuterte, welche Punkte vom künftigen Gesetzgeber geändert bzw. präzisiert werden sollten, um dem GEG zu mehr Erfolg zu verhelfen. Daraus ergaben sich etliche Diskussionsbeiträge. Nachfolgend nur wenige wichtige Auszüge:
- Um die Zurückhaltung von Investitionen in die energetische Sanierung privater Gebäude aufzulösen, sollten die Anforderungen aus dem GEG direkt gelten und nicht von der kommunalen Wärmeplanung abhängig gemacht werden.
- Für eine Heizung sollte ein Sanierungsfahrplan mit Modernisierungsempfehlungen verpflichtend aufgestellt werden. Hierbei sollten insbesondere die in sich wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen für die Haushalte aufgeführt werden, die über die Folgejahre verpflichtend umzusetzen sind. Dies bietet dem Eigentümer eine Orientierung und würde der Logik des Ordnungsrechts im Gebäudesektor folgen, dass wirtschaftliche Maßnahmen verpflichtend umgesetzt werden.
- Durch die erwartete Steigerung der CO2-Preise werden immer mehr Maßnahmen in die Wirtschaftlichkeit rücken, was für die Haushalte im Rahmen der Sanierungsfahrpläne deutlich gemacht würde.
- Energieeinsparungen über die Anlagentechnik sollten dem Einsatz erneuerbarer Energien gleichwertig sein, da beides zur Emissionsminderung eines Gebäudes beiträgt. Auch geringinvestive Optimierungen ließen sich so im Zusammenhang mit einem Sanierungskonzept berücksichtigen.
- Die aus der CO2-Bepreisung im Gebäudesektor generierten Einnahmen sollten für die Förderprogramme in diesem Sektor zur Verfügung stehen. Diese Zweckbindung garantiert eine verlässliche Finanzierung der Förderprogramme.
- Bislang gibt es nur formulierte Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung. Das GEG muss jedoch durch eine Energieträgerstrategie ergänzt werden, die über Strom hinaus auch andere Energieträger wie Gas, Öl, Biomasse und Fernwärme adressiert. So könnte z.B. eine ansteigende Quote von klimaneutralen oder erneuerbaren Energien bei Gas und Öl zu einer CO2-Reduktion im Wärmemarkt führen.
- Die Inbetriebnahme von Wärmepumpen in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Energieversorger läuft oft nicht problemlos. Es bestehen unterschiedliche Regelungen und Anforderungen bei den bundesweit mehr als 850 Netzbetreibern mit teils langwierigen und oft noch Papier-basierten Anmeldeverfahren. Auch bestehen für die Netzbetreiber keine Fristen bei der Bearbeitung von Anmeldungen, was bei den SHK-Betriebe zu Behinderungen führt. Der SHK-Betrieb sollte zudem den WP-Antrag selbst stellen können und nicht ausschließlich der Betreiber.
- Die Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen (sogenannte Klima-Splitgeräte) sieht der ZVSHK kritisch, denn aktuell werden sie in gleicher Weise gefördert wie Luft-Wasser-Wärmepumpen. Um Fehlanreize zu vermeiden, müssten die ordnungsrechtlichen Anforderungen an die von Stromdirektheizungen angepasst werden. So ließe sich sicherstellen, dass Luft-Luft-WPs nur in Gebäuden eingesetzt werden, in denen dies energetisch sinnvoll ist und ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet wird.
- Ein Klimabonus wird nur beim Austausch von Gasheizungen gewährt, die mehr als 20 Jahre in Betrieb sind. Würde diese Begrenzung auf weniger alte Geräte ausgedehnt, würde dies zwar mehr Förderung in Anspruch nehmen, doch der Erfahrung nach die derzeit bestehende extreme Zurückhaltung beim Gerätetausch mindern.
- Last but not least sprach sich die Bufa dafür aus, die bestehende Förderung der Heizungsmodernisierung steuerlich aufzuwerten, um auch diesen Förderpfad noch attraktiver zu machen.
Gefahrstoffverordnung verabschiedet
Die am Bau tätigen Fachhandwerke sehen die Ende 2024 novellierte GefahrstoffV überaus kritisch. Dies bezieht sich primär auf den Umgang mit asbesthaltigen Werkstoffen. In allen Gebäuden, die vor dem 31.10.1993 errichtet wurden, muss bei Modernisierungsarbeiten mit Asbest gerechnet werden. Auch ist eine weitergehende Prüfung bei Gebäuden nötig, die zwischen 1993 und 1996 errichtet wurden, weil dann noch Übergangsfristen galten. Der ZVSHK hat dazu Ende 2024 ein Rundschreiben an die SHK-Landesverbände verfasst, in dem Infos zur GefahrstoffV einschließlich einem „Musterschreiben zur Asbesterkundung“ enthalten sind.
Weitere Themen in Kürze
- Der ZVSHK bietet in Kooperation mit Basiknet das Portal SHK-Arbeitssicherheit an. Wenn es beispielsweise um eine Gefährdungsbeurteilung für die Baustelle geht, unterstützt das Portal den Fachbetrieb bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen. Basiknet splittet die sehr komplexe Aufgabenstellung in 16 Schritte und schafft damit überschaubare Teilsegmente, die nacheinander bearbeitet werden. In Vorbereitung ist, dass organisierte SHK-Innungsbetriebe an einer kostenlosen Schulung teilnehmen können, die etwa 1 ½ Stunden dauert.
- Die Diskussion um das GEG hat dazu geführt, dass viele Bürger verunsichert sind, weil häufig Detailinformationen fehlen. Aus diesem Grund hat der ZVSHK im September 2024 ein Positionspapier erstellt, das auf über 30 Seiten wichtige Informationen zusammengetragen hat. Der Titel: Verunsicherung des Heizungsmodernisierungsmarktes mit Fakten begegnen. Das PDF zum Download.
- Derzeit stehen zwei Broschüren zum Download bereit:
- Teil 1: Umsteigen auf die Wärmepumpe,
- Teil 2: Inbetriebnahme und Wartung.
- Teil 3: Netzdienliche Anforderungen (Anschluss an Smart Meter Gateway), Fertigstellung geplant bis zur ISH 2025.
TD
1) 5./6. November 2024