VFW stellt Rechtsgutachten vor: Haftungsrisiko bei Verzicht auf Wohnungslüftung
Planer und Bauausführende, die bei Neubau oder Renovierung eines Wohnhauses auf eine kontrollierte Lüftungsanlage verzichten, begeben sich auf dünnes Eis und setzen sich Haftungsrisiken aus. Das ist das Ergebnis des Rechtsgutachtens "Erfordern die allgemein anerkannten Regeln der Technik in Wohnungen eine kontrollierte Lüftung?", das der Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VFW) im Januar vorgestellt hat. Ausgearbeitet hat es Rechtsanwalt Dietmar Lampe von der auf Baurecht spezialisierten Kanzlei Heiermann Franke Knipp, Frankfurt.
Zwar könne heute noch nicht zuverlässig davon ausgegangen werden, dass eine Wohnungslüftungsanlage zwingend vorgeschrieben sei, doch berge die Alternative, den vorgeschriebenen Luftaustausch allein der zusätzlichen Fensterlüftung der Bewohner zu überlassen, erhebliche rechtliche Risiken, so das Resümee.
www.wohnungslueftung-ev.de