Verbrauchsabhängige Gewerbeabrechnung
Essen. Der Energiedienstleister ista bietet eine verbrauchsabhängige Energiekostenabrechnung für komplexe Gewerbeimmobilien an. Die der Heizkostenverordnung (HKVO) entsprechende Dienstleistung lässt sich flexibel auf die jeweilige Liegenschaft, etwa ein Einkaufszentrum, einen Bahnhof oder Flughafen, anpassen und sorgt sowohl beim Eigentümer bzw. Betreiber als auch beim Mieter für ein hohes Maß an Transparenz und Rechtssicherheit, verspricht das Unternehmen in einer Mitteilung.
„Mit unserer neuen Gewerbeabrechnung weiß der Kunde immer genau, wie viel Wärme, Kälte und Wasser jeder Mieter verbraucht. Dies sorgt für maximale Transparenz und ermöglicht eine faire Verteilung der Energiekosten gemäß HKVO“, erklärt Jürgen Bartz, Leiter des Center Commercial Customers bei ista. „Da die komplette organisatorische und technische Umsetzung in den Händen unserer Fachleute liegt, erhält der Kunde hier ein Rundum-Sorglos-Paket. Schon jetzt betreuen wir 750 komplexe Gewerbeobjekte und führen eine Vielzahl von Liegenschaftsanalysen für Neukunden durch.“
Die Gewerbeabrechnung des Essener Energiedienstleisters beruht auf einem neu entwickelten Messkonzept mit einheitlichen, standardisierten Strangschemen zur Veranschaulichung der einzelnen Energieströme in der Liegenschaft (z.B. für Wärme, Lüftung, Wasser oder Kälte). Diese seien aufgrund der eindeutigen Kennzeichnung und Verortung der Messstellen für den Kunden problemlos nachvollziehbar. CAD-Grundrisspläne mit den Installationsorten der Messtechnik vereinfachten zudem das Auffinden der Zähler – etwa bei einer nachträglichen Installation oder einem Eichaustausch.
Grundlage für die Erstellung des Messkonzepts ist dem Vernehmen nach eine detaillierte Liegenschaftsanalyse. Hier verschafft sich ein Projektingenieur zunächst mittels vorhandener Dokumente einen Überblick über die Rahmenbedingungen im Gebäude und führt anschließend eine Ortsbegehung durch. Dabei werden die jeweiligen Strangverläufe in Detailarbeit nachvollzogen und insbesondere nicht-HKVO-konforme Messstellen (etwa eine unzulässige Differenzmessung), aber auch energetische Mängel dokumentiert. Die Umsetzung des Messkonzepts im Gebäude übernimmt ein technischer Berater. Dieser überwacht die Installation der erforderlichen Messtechnik, nimmt diese ab und führt die Inbetriebnahme der Messstellen durch.
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