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Trennung der leichten Art: Öle und Fette dürfen nicht ins Abwassernetz gelangen und müssen zurückgehalten werden
Stoffe und Flüssigkeiten, die belästigende Gerüche verbreiten oder Entwässerungseinrichtungen angreifen, dürfen nicht in die öffentliche Kanalisation gelangen. Um die geforderte Zurückhaltung von Fetten und Ölen zu gewährleisten, müssen in Betrieben, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt, entsprechende Vorbehandlungsanlagen eingebaut werden: Die Rede ist von Fettabscheidern.
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