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Schutz des Trinkwassers (Teil 2: Sicherungsarmaturen)

Sicherungsarmaturen sind einzubauen, um das Rücksaugen, Rückdrücken und Rückfließen von "Nichttrinkwasser" in Trinkwasseranlagen zu verhindern. Deren Aufbau und Bauart sind unterschiedlich. Denn die Auswahl ist vom Anwendungsfall abhängig. Je höher der Gefährdungsgrad (Flüssigkeitskategorie 1 bis 5) des Nichttrinkwassers ist (verunreinigt, biologisch, chemisch, radioaktiv), desto umfangreicher müssen die Sicherungsmaßnahmen und Sicherungsarmaturen ausgeführt werden. Die DIN EN 1717 erfordert einen höheren Sicherheitsstandard als die deutsche DIN 1988-4.

 

Sicherungsarmaturen sind einzubauen, um das Rücksaugen, Rückdrücken und Rückfließen von "Nichttrinkwasser" in Trinkwasseranlagen zu verhindern. Deren Aufbau und Bauart sind unterschiedlich. Denn die Auswahl ist vom Anwendungsfall abhängig. Je höher der Gefährdungsgrad (Flüssigkeitskategorie 1 bis 5) des Nichttrinkwassers ist (verunreinigt, biologisch, chemisch, radioaktiv), desto umfangreicher müssen die Sicherungsmaßnahmen und Sicherungsarmaturen ausgeführt werden. Die DIN EN 1717 erfordert einen höheren Sicherheitsstandard als die deutsche DIN 1988-4.

Beide Normen sind in Deutschland gültig. Welche anzuwenden ist, entscheidet der Vertrag zwischen Auftraggeber (Bauherr) und Handwerksbetrieb.

 


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