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Schriftlichkeit verhindert Ärger

Es ist leider noch immer nicht Standard, dass die wesentlichen Punkte eines Auftrages schriftlich festgehalten werden. Dies führt zu vermeidbaren Problemen, wie das nachfolgende Beispiel aus der Beratungspraxis zeigt.

 

RA Enno de Vries

Es ist leider noch immer nicht Standard, dass die wesentlichen Punkte eines Auftrages schriftlich festgehalten werden. Dies führt zu vermeidbaren Problemen, wie das nachfolgende Beispiel aus der Beratungspraxis zeigt.

Der Fall: Ein Bauträger war mit einem SHK Betrieb im Gespräch über eine Bad-Sanierung. Dabei wurde auch über die Verlegung von Rohrleitungen gesprochen, der Inhalt dieses Gesprächs, über welches es keine schriftlichen Aufzeichnungen gibt, ist zwischen den Parteien streitig.

 


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