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Rohrleitungsdämmung gemäß EnEV 2007

Trotz Dämmpflicht für Heizungs- und Warmwasserleitungssysteme werden immer noch zahlreiche Anlagen unzureichend gedämmt. Das führt zu unnötig hohen Energieverlusten und damit immer wieder zu Beschwerden und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Bei der Wärmebilanz eines Gebäudes wird die Dämmung von Rohrleitungen häufig nicht ausreichend oder nicht korrekt berücksichtigt.

Der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) beschreibt in diesem Beitrag die gesetzlichen Mindestanforderungen der EnEV 2007 für Dämmungen von Rohrleitungen und beantwortet Fragen zu verschiedenen Einbausituationen, um Fachplaner und Installateure bei der Anwendung und Umsetzung der neuen EnEV zu unterstützen.

 

Dr. Bernd Hanel

Trotz Dämmpflicht für Heizungs- und Warmwasserleitungssysteme werden immer noch zahlreiche Anlagen unzureichend gedämmt. Das führt zu unnötig hohen Energieverlusten und damit immer wieder zu Beschwerden und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Bei der Wärmebilanz eines Gebäudes wird die Dämmung von Rohrleitungen häufig nicht ausreichend oder nicht korrekt berücksichtigt.

Der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) beschreibt in diesem Beitrag die gesetzlichen Mindestanforderungen der EnEV 2007 für Dämmungen von Rohrleitungen und beantwortet Fragen zu verschiedenen Einbausituationen, um Fachplaner und Installateure bei der Anwendung und Umsetzung der neuen EnEV zu unterstützen.

D ie neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurde im Juli dieses Jahres im Bundesrat verabschiedet und trat am 01. Oktober 2007 in Kraft [1]. Wesentliche Neuerung der Novellierung ist der Energieausweis für Bestandsgebäude, der ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht wird.

www.fsk-vsv.de

 


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