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Planungssicherheit heißt: „Dimensionieren Sie ohne Sicherheiten!“

Die DIN 1988 und deren Teil 3 zur Dimensionierung von Trinkwasserinstallationen ist mit nunmehr 22 Jahren nicht nur ordentlich in die Jahre gekommen, sondern auch in die Kritik geraten. Aus diesem Grund wird die „Restnorm“ derzeit einer Novellierung unterzogen.

 

Der Anlass: Die Dimensionierungsparameter eignen sich gar nicht mehr für moderne, hygienebewusst geplante Trinkwasseranlagen.
Das betagte Regelwerk entspricht in Teilen nicht einmal mehr den anerkannten Regeln der Technik. So empfahl Prof. Dipl.-Ing. Bernd Rickmann von der FH Münster während einer Podiumsdiskussion den anwesenden Fachplanern und Installateuren, die Bestimmung der Spitzenvolumenströme nach DIN grundsätzlich kritisch zu hinterfragen, um eine stagnationsfördernde Überdimensionierung zu vermeiden.
Das übliche Sicherheitsdenken bei der Dimensionierung von Rohrnetzen verkehrt sich angesichts der drohenden Konsequenzen im Falle von Legionellenverkeimung schnell ins Gegenteil.
Spätestens nachdem es im November 2007 die erste Anklage wegen „fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung“ aufgrund von Legionelleninfektionen in einem Krankenhaus gegeben hat, wurde die rechtliche Relevanz für Planer, ausführende Unternehmen und Betreiber deutlich.
Hier muss dringend mit spitzem Bleistift geplant bzw. noch differenzierter berechnet werden. Allerdings fehlt dazu im Augenblick noch grundlegendes: Realistische Spitzenvolumenstrom-Kurven für verschiedene Gebäudenutzungen und verlässliche Zeta-Werte für Installationssysteme, meint

Matthias Hemmersbach
m.hemmersbach@strobel-verlag.de

 


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