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Novellierung der F-Gase-Verordnung steht bevor

Bonn. Die in der TGA-Branche kritisierte Novellierung der F-Gase-Verordnung hat einen weiteren Schritt in Richtung Umsetzung getan: Am 30. März 2023 stimmte das Europäische Parlament für die Umsetzung. 426 Abgeordnete waren dafür, 109 dagegen, 52 enthielten sich. 

Die novellierte F-Gase-Verordnung verändert die Anwendungswelt von künstlichen Kältemitteln. Das ist nach Meinung von Branchenverbänden mit tiefen Einschnitte verbunden. Bild: IKZ-Archiv/Mitsubishi Electric

 

Vier große Kälteorganisationen unterstützen die grundsätzlichen Ziele der F-Gase-Verordnung: der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V., der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks e.V., der Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen e.V. und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik. Allerdings, so heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme, hätten sie sich eine moderatere Vorgehensweise gewünscht. Und dafür hatten sie sich auch stark gemacht. Das Bestreben der Kälteorganisationen war es, den Betreibern und Fachbetrieben mehr Zeit für den erforderlichen Wandel hin zu einer vorrangigen Nutzung natürlicher Kältemittel – überall dort wo es technisch möglich und energetisch sinnvoll ist – zu geben. Hierfür fand sich im Parlament jedoch keine Mehrheit.

Auf die Branche kommt nun „in kürzester Zeit“ ein weitgehender Ausstieg aus den F-Gasen zu. So stimmte das Parlament z.B. für ein grundsätzliches Verbot von stationären Kälteanlagen mit F-Gasen ab 2025. Auch der im Phase-down niedergeschriebene Zeitplan wird so umgesetzt. Hier haben sich die vier Verbände für eine zeitliche Verlängerung der verfügbaren Gesamtmenge an F-Gasen ausgesprochen. Ein Lichtblick aus Sicht der Verbände: Das Verwendungsverbot von F-Gasen mit GWP > 150 (GWP = Global Warming Potential) für Service und Wartung ab 2024 kommt nicht. „Dies hätte im Fall einer Reparatur das frühzeitige Aus für unzählige Bestandsanlagen bedeutet“, verdeutlichen die Verbände die Konsequenzen. Bis Ende 2029 ist die Verwendung von F-Gasen mit GWP < 2500 für Service und Wartung weiterhin auch an stationären Kälteanlagen erlaubt, ab 2030 gilt dann jedoch GWP < 150 als Grenze. „Das ist ein (Teil-) Erfolg der nationalen Kälteorganisationen, da erst durch ihre Initiative ein entsprechender Änderungsantrag zu einer gesonderten Abstimmung im Parlament eingebracht und angenommen wurde“, heißt es weiter.

Im nächsten Schritt des Verfahrens prüft der Europäische Rat die Parlamentsentscheidung. Die Verbände rechnen nicht mit einer kompletten Zustimmung, „da bereits ein Gegenvorschlag des EU-Rats kurz vor der Abstimmung steht“. Deshalb gehen sie davon aus, dass es zu Kompromissverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission Trilog kommen wird. „Änderungen sind daher noch wahrscheinlich, wenn auch nicht mehr in allzu großem Umfang zu erwarten“, schätzen die Verbände das weitere Prozedere.

Die Kälteorganisationen werden sich weiter dafür einsetzen, dass „die teils realitätsfernen Forderungen in der Novellierung der F-Gase-Verordnung noch revidiert werden“. Ihre Intention: Sie wollen verhindern, dass Betreiber ihre Kühlanlagen frühzeitig austauschen müssen, weil kein Kältemittel mehr erhältlich ist oder dass es für bestimmte Anwendungen und Aufstellungsbedingungen keine technische Lösung mehr gibt. 

 


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