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Novelle der EU Trinkwasserrichtlinie
Nach derzeitigem Stand wird Deutschland den Grenzwert für Bisphenol A übernehmen
Von einem Leser haben wir den Hinweis bekommen, dass der Bisphenol-A-Wert in der geplanten neuen EU-Trinkwasserrichtlinie mit 2,5 µg/l beziffert werden soll.1) Aufgrund seiner hormonähnlicher Wirkung steht der Stoff bei vielen Wissenschaftlern in der Kritik. Er gilt gemeinhin als krebserregend und soll insbesondere für Kleinkinder eine Gefahr darstellen. Wir haben beim Umweltbundesamt (UBA) nachgefragt, wie dort dieser Grenzwert beurteilt wird.
Hintergrund: Mit Inkrafttreten der neuen EU Trinkwasserrichtlinie, ...
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