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Nachfüllen von Flüssiggasflaschen an Tankstellen ist nicht zulässig

Das eigenständige Füllen von Gasflaschen an Auto­gastankstellen erscheint verlockend, ist aber gesetzlich nicht zulässig. Darauf weist der DVFG in einer aktuellen ­Fachinformation ausdrücklich hin.

 

Nicht fest in Fahrzeugen angebrachte Flüssiggasflaschen dürfen an Tankstellen in Deutschland von Verbrauchern nicht selbst nachgefüllt werden – und zwar unabhängig von der Bauart und der Zulassung der Flasche. Dies ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), deren Vorgaben in den Technischen Regeln (TRBS) konkretisiert werden. Tankstellenbetreiber sind verpflichtet, auf dieses Verbot gut sichtbar hinzuweisen. Darüber hinaus müssen sie kontrollieren, ob die Betriebsanweisungen auch eingehalten werden.

www.dvfg.de

 


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