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Messen – erfassen – verteilen: Für Zentralheizungen, die auch warmes Wasser bereiten, sind ab 2014 Wärmezähler Pflicht
Vom 1. Januar 2014 an muss bei verbundenen Anlagen – also Heizungen, die auch das warme Trinkwasser bereit stellen – der Energieanteil für die Wassererwärmung mit einem Wärmezähler erfasst werden. Das schreibt die seit dem 1. Januar 2009 gültige Heizkostenverordnung vor.
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