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Mehr Transparenz für alle Baubeteiligten

VOB 2019: Neugefasste Gesamtausgabe mit Teil C ersetzt VOB 2016

Bild: Adobe Stock/Paulista

Tabelle 1: Auszug der im Rahmen der VOB 2019 fachlich überarbeiteten Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen.

 

Die neue Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB 2019 schafft im Teil C (VOB/C) für die Baubeteiligten mehr Klarheit. In zahlreichen fachlich überarbeiteten Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) wurden neben einer detaillierten Auflistung der für Planung, Ausführung und Instandhaltung notwendigen Dokumente u. a. auch die im Vertrag enthaltenen Nebenleistungen sowie die separat zu vergütenden Besonderen Leistungen präzisiert.

Die VOB ist die Grundlage für zahlreiche Bauverträge in Deutschland. Sie ist ein vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeitetes Regelwerk...

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