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KfW fördert Neubau und Komplettsanierung gemäß BEG

Berlin. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat am 1. Juli dieses Jahres die Mittelvergabe gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgenommen. Damit beginnt wie vorgesehen die zweite Etappe der Umsetzung der BEG.

Wird mehr als die Hälfte der Wärme aus Erneuerbaren Energien gewonnen, ist die KfW-Förderung besonders hoch. Bild: Pixabay - Nattanan Kanchanaprat

 

Im ersten Halbjahr dieses Jahres vergab zunächst nur das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderzuschüsse für Maßnahmen zum Heizen oder Lüften. Nun sind auch die Mittel für Neubau und Komplettsanierungen verfügbar. Das Portal „Intelligent heizen“ der VdZ (Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik) fasst die Details zusammen.
Beantragt werden können zinsgünstige Kredite sowie Zuschüsse zu energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen. Bei einzelnen Maßnahmen entspricht der Tilgungszuschuss des KfW-Kredits in der Höhe dem direkt ausgezahlten Zuschuss, der über das BAFA abrufbar ist. Das bedeutet, wer eine Wärmepumpe, Biomasseanlage, Hybridheizung oder Solarthermieanlage einbaut, erhält bis zu 55 % der förderfähigen Kosten zurück. Jeweils 20 % sind bei Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, die Lüftungstechnik betreffend sowie beim Einbau digitaler Systeme zur energetischen Optimierung („Efficiency Smart Home“) möglich. Zudem kann ein Zuschuss von 50 % für die Fachplanung und Baubegleitung beantragt werden. Bei Komplettsanierungen und im Neubau hat die KfW im Vergleich mit dem GEG-Referenzgebäude neue Effizienzhaus-Stufen festgelegt. Wird mehr als die Hälfte der Wärme aus Erneuerbaren Energien gewonnen, fällt die Förderung besonders hoch aus. Eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung erhöht die Förderung im Neubau nochmals.

 


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