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KfW-Fördermittel für Sanierungen wieder beantragbar

Fördermittel für energetische Sanierungen im Bestand sind wieder verfügbar. Bild: Intelligent_heizen – Bjoern_Luelf

 

Berlin. Fördermittel für energetische Sanierungen und Maßnahmen im Bestand können ab sofort (22. Februar) wieder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Dies teilte die VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie am 23. Februar über ihr Serviceportal Intelligent-heizen.info mit. Der Bundestag stellte für die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) rund 9,5 Mrd. Euro bereit, der seit dem 24. Januar geltende Förderstopp wurde zum Teil aufgehoben, so die VdZ.

 

Fördermittel für energetische Sanierung

Somit können Kunden im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen wieder einen Antrag für den KfW-Kredit 262 einreichen. Gefördert werden der Einbau einer energiesparenden Heiztechnik oder einer Lüftungsanlage zur energetischen Sanierung, sowie Leistungen wie die Dämmung oder der Einbau von Smart-Home-Technik, die dazu beiträgt, den Energieverbrauch zu optimieren. Der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit entspreche in der Höhe dem direkt ausgezahlten Zuschuss für einzelne energetische Maßnahmen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die durch das BAFA bereitgestellten Fördermittel einschließlich der Heizungsoptimierung waren von dem Förderstopp Anfang des Jahres nicht betroffen. Auch Mittel für Maßnahmen zur Komplettsanierung stellt die KfW wieder bereit, wie die VdZ mitteilt. Diese umfassen Maßnahmen, die ein Gebäude auf einen der folgenden Effizienzhausstandards bringen: Effizienzhaus (EH) Denkmal, EH 100, 85, 70, 55 und 40. Wie bisher sei zu beachten, dass die KfW-Förderung vor Vorhabenbeginn beantragt werden muss.

 

Förderrichtlinien für den Neubau in Bearbeitung

Über die Fördermittel im Neubau ist noch nicht entschieden. Das Förderangebot zum Effizienzhaus 55 im Neubau wurde am 24. Januar 2022 frühzeitig beendet. Alle bis einschließlich 23. Januar dieses Jahres eingereichten Anträge wird die KfW auf Förderfähigkeit überprüfen und förderfähige Projekte genehmigen. Die Förderrichtlinien für das Effizienzhaus 40 im Neubau sollen abgeändert werden, KfW und Bundesregierung hätten sich auf eine zeitnahe Überarbeitung der Richtlinien verständigt.

 


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