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Im Namen des Volkes... Gerichtsurteile aus Streitigkeiten im Straßenverkehr

Arbeitnehmer wie Arbeitgeber bewegen sich tagtäglich auf deutschen Straßen - seien es Wege, die mit dem Privat-Pkw oder mit dem Firmenwagen zurückgelegt werden. Geschwindigkeitsbegrenzung hier, Halteverbot da, mal eben mit dem Handy telefonieren, zweifelhafte Beschilderungen an den Straßenrändern. Der Grad des rechtskonformen Verhaltens im Straßenverkehr ist schmal. Mit Verwarnungen, Bußgeldern oder gar Punkten in Flensburg sieht man sich schnell konfrontiert. Hier einige Beispiele.

 

Arbeitnehmer wie Arbeitgeber bewegen sich tagtäglich auf deutschen Straßen - seien es Wege, die mit dem Privat-Pkw oder mit dem Firmenwagen zurückgelegt werden. Geschwindigkeitsbegrenzung hier, Halteverbot da, mal eben mit dem Handy telefonieren, zweifelhafte Beschilderungen an den Straßenrändern. Der Grad des rechtskonformen Verhaltens im Straßenverkehr ist schmal. Mit Verwarnungen, Bußgeldern oder gar Punkten in Flensburg sieht man sich schnell konfrontiert. Hier einige Beispiele.

Handy in der Hand halten:

40 Euro

Autofahrer dürfen ihr Handy weder "aufnehmen noch halten". Werden sie dabei ertappt, kostet das 40 Euro und erhöht die Punktekartei in der Flensburger Sünderkartei um einen Zähler. Nach Meinung des Oberlandesgerichts Hamm liegt eine "Benutzung" bereits dann vor, wenn das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird.

(AZ: 2 Ss OWi 227/07)

 


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