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Hottgenroth: Erstellen von Wärmebrücken-Gleichwertigkeitsnachweisen

Im Rahmen der EnEV (Energieeinsparverordnung) kann mit einem Wärmebrückenzuschlag von 0,05W/(m² · K) statt 0,1W/(m² · K) gerechnet werden, wenn ein Gleichwertigkeitsnachweis geführt wird (§7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken).

Mit einem Wärmebrückenzuschlag von 0,05 W/(m²·K) statt 0,1 W/(m²·K) rechnen – diese Möglichkeit bietet die Software „Hott-Therm“ mit der Funktion des Gleichwertigkeitsnachweises. Bild: Hottgenroth

 

Der Nachweis kann bildlich oder rechnerisch auf Basis der im Juni 2019 novelliert erschienenen DIN 4108 Beiblatt 2 erfolgen. Die Software „Hott-Therm“ aus dem Hause Hottgenroth bietet die Möglichkeit, den bildlichen Gleichwertigkeitsnachweis zu führen. Dazu erfolgt eine Übereinstimmung des konstruktiven Grundprinzips, der beschriebenen Bauteilabmessungen und Baustoffeigenschaften (Material, Wärmeleitfähigkeit). Zur Anwendung des Verfahrens beinhaltet das Programm 399 Planungsbeispiele von Anschlussdetails (für monolithische, außengedämmte, zweischalige sowie für Holz-Bauweisen). Die Ergebnisausgabe erfolgt nach DIN 4108 Beiblatt 2, Anhang A.

Hottgenroth Software GmbH & Co. KG, Von-Hünefeld-Str. 3, 50829 Köln, Tel.: 0221 709933-00, Fax: -01, info@hottgenroth.de, www.hottgenroth.de

 


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