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Heizungsförderung: Weniger Geld für selbstgenutzte Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung
30000 Euro sind im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als maximal förderfähige Aufwendungen für eine Heizungssanierung im Einfamilienhaus zuschussfähig. Der Fördersatz inklusive aller Boni beträgt bis zu 70 % bei selbst genutzten Gebäuden. Das bedeutet, im Einfamilienhaus ist ein Zuschuss von bis zu 21000 Euro möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Doch schon bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (zwei Wohneinheiten) kippt diese Rechnung – zu Ungunsten des Eigentümers.
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