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Goldvorräte – Maßgeblichen Zeitpunkt für die Bewertung kennen
Für die Bewertung von im Anlagevermögen befindlichen Goldvorräten ist auf den Börsenkurs zum Bilanzstichtag abzustellen.
Das entspricht der Logik der einkommensteuerlichen Abschnittsbesteuerung und ist im Übrigen auch nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowohl für das Umlauf- wie für das Anlagevermögen maßgeblich (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: 5 K 20/19).
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