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Geschenke an Geschäftsfreunde – Entwarnung von höchster Stelle
Steuerregeln für Geschäftsgeschenke – diese hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil kürzlich verschärft.
Danach hätten viele Unternehmer ihre Geschäftsgeschenke möglicherweise nicht mehr als Betriebsausgabe abziehen können. Jetzt gibt das Bundesfinanzministerium Entwarnung: Es bleibt bei der bisherigen Rechtslage! Allein der Geschenkwert (35-Euro-Grenze) ist maßgebend. Die vom Schenkenden übernommene Pauschalsteuer muss dem Präsentwert nicht hinzugerechnet werden (Quelle: Bund der Steuerzahler).
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