FV Nordrhein-Westfalen - SHK-Rechtstag 2014
Am 21. Mai ist es wieder soweit: Der Fachverband Sanitär Heizung Klima Nordrhein-Westfalen lädt seine Mitgliedsbetriebe zur exklusiven Fachtagung nach Oberhausen ein. – Im Fokus der Veranstaltung liegen Arbeits- und Baurecht sowie Steuer- und Abrechnungsfragen.
Nach den Veranstaltungen der Vorjahre haben die Nordrhein-Westfalen auch dieses Mal wieder ein interessantes Programm mit rechtlichen Schwerpunkten zusammengestellt. Dazu Rechtsanwalt Peter Schlüter, Geschäftsführer Recht des Fachverbandes: „Aktuell bewegen viele juristische Themen die Branche, es gibt zudem viel Neues zu beachten. Deshalb spannen wir in diesem Jahr einen weiten Bogen, um den Teilnehmern wichtige Inhalte spannend und interessant zu vermitteln.“ Das Spektrum der Vorträge reicht vom Arbeitsrecht zum Baurecht, von Steuer- und Abrechnungsfragen zu neuen Angeboten des Verbandes zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Risiken bei der Entgeltfortzahlung. „Bei stetig steigenden Anforderungen in technischer und nicht zuletzt natürlich auch rechtlicher Hinsicht kommt es für die Betriebe immer stärker auf den Mitarbeiter vor Ort an“, so Tagungsleiter Schlüter weiter. „Deshalb versuchen wir Antworten auf die Frage zu geben, worauf der Monteur heutzutage so alles achten muss – und vor allem, wie der Chef damit richtig umgeht.“ Abgerundet wird das weite Themenfeld durch Praxistipps zur mobilen Fahrzeugüberwachung und einen kurzen Blick zu den, wie sich Schlüter ausdrückt, „Eurokraten nach Brüssel“. Der Geschäftsführer betont, dass es auch jetzt wieder gelungen sei, viele praxisorientierte Vorträge von Experten unter einen Hut zu bekommen und damit bei gleichbleibender Tagungsgebühr viel Inhalt zum kleinen Preis anzubieten.
Tagungsinhalte
- Arbeitsrechts-Tipps vom Profi – Wichtige Neuerungen und Aktuelles für die Praxis.
- Der Monteur im Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis: Eine Chefaufgabe!
- Steuer und Abrechnung 2014: SEPA, ELStAM, E-Bilanz und Reisekosten.
- Mobile Fahrzeugüberwachung in der Praxis und aus rechtlicher Sicht.
- Neue BU-Renten-Rahmenvereinbarung und Lohnfortzahlungsversicherung nur für Mitgliedsbetriebe.
- Ökodesign und Verbrauchskennzeichnung – Haftungsrisiken für SHK-Betriebe!?
- Neues zum Baurecht.
Veranstaltungsort und Termin
Der SHK-Rechtstag findet am 21. Mai 2014 ab 10 Uhr im Handwerkszentrum Ruhr in Oberhausen statt (Tagungsgebühr 79,00 Euro inkl. Mittagessen und Unterlagen). Die Programmplanung mit Tagungsinhalt und Referenten findet sich auf der Homepage des nordrhein-westfälischen Fachverbandes unter www.shk-nrw.de (Anmeldeformular zum Download).
Den Anmeldebogen und weitere Infos bekommen Innungsmitglieder auch beim Sekretariat der Rechtsabteilung des Fachverbandes SHK NRW unter Tel. 0211 69065-60 (Fax: -69).