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Energiemanagementsystem befreit von Pflicht zum Energieaudit
Ablauf der ersten Vier-Jahres-Frist für Energieaudits. Möglichkeit zur Freistellung von der Auditierungspflicht
Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verpflichtet Firmen ab einer bestimmten Größe seit 2015 zu Energieaudits im Vier-Jahres-Rhythmus. Diese Pflicht entfällt, wenn ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 umgesetzt wird. Die technische Basis dafür bildet ein systematisches Energiemonitoring.
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) formuliert Einsparziele auf europäischer Ebene. In Deutschland wird sie u. a. durch das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) umgesetzt. Dieses gilt seit 2015 in einer Neufassung. So juristisch ...
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Bilder: Siemens AG
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