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Energiemanagementsystem befreit von Pflicht zum Energieaudit

Ablauf der ersten Vier-Jahres-Frist für Energieaudits. Möglichkeit zur Freistellung von der Auditierungspflicht

Großunternehmen müssen im Vier-Jahres-Rhythmus Energieaudits erstellen. Diese Pflicht entfällt, wenn sie ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 umsetzen.

Technische Lösungen wie ein softwarebasiertes Energiemonitoring sind ein wichtiger Baustein für ein Energiemanagementsystem.

Ein nächster Schritt im betrieblichen Energiedatenmanagement ist die Einbindung von Energiedaten in offene, cloudbasierte IoT-Betriebssysteme.

 

Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verpflichtet Firmen ab einer bestimmten Größe seit 2015 zu Energieaudits im Vier-Jahres-Rhythmus. Diese Pflicht entfällt, wenn ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 umgesetzt wird. Die technische Basis dafür bildet ein systematisches Energiemonitoring.

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) formuliert Einsparziele auf europäischer Ebene. In Deutschland wird sie u. a. durch das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) umgesetzt. Dieses gilt seit 2015 in einer Neufassung. So juristisch ...

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Bilder: Siemens AG

 


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