Einbau von Gas-Außenwand-Raumheizern: gemeinsame Empfehlung zur Auslegung der Muster-Feuerungsverordnung
Frankfurt/Main. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) und der HKI Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e. V. haben eine gemeinsame Empfehlung zu Beurteilungskriterien zum Einbau von Gas-Außenwand-Raumheizern herausgegeben.
Die Verbände beziehen sich hierbei auf § 9 Absatz 2 Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) in dem die Abgase von raumluftunabhängigen Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe unter bestimmten Voraussetzungen durch die Außenwand ins Freie geleitet werden dürfen. Bisher führten die in der Muster-Feuerungsverordnung verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe „unverhältnismäßig hoher Aufwand“ und „Gefahren oder unzumutbare Belästigungen“ in der Praxis immer wieder zu Auslegungsproblemen. Jeder Schornsteinfeger interpretierte den Gesetzestext anders und entschied so über die Installation der Geräte.
Nun heißt es unter anderem: "In bestehenden Gebäuden dürfte eine Abgasführung über Dach nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, wenn
- ein vorhandener Gas-Außenwand-Raumheizer durch einen neuen mit gleicher oder geringer Nennleistung ersetzt werden soll (Gerätetausch) oder
- ein Gas-Außenwand-Raumheizer in einem Raum aufgestellt werden soll, in dem keine Abgasanlage verfügbar ist.
Bei Neubauten ist der Einbau einer Abgasanlage und die Abgasführung über Dach grundsätzlich nicht als unverhältnismäßig hoher Aufwand anzusehen."
Die gemeinsame Position der Verbände stelle einen wichtigen Schritt hin zu einer einheitlichen Interpretation der Muster-Feuerungsverordnung dar und sei somit positiv für Kunden, Handwerk und Industrie, so Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI Industrieverbands.
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