Einbau einer Hebeanlage Multilift
Entwässerungsleitungen von Sanitäreinrichtungen in Gebäuden sind grundsätzlich einem Abwasserkanal - in Sonderfällen genehmigungspflichtigen 3-Kammer-Kläranlagen - zuzuführen. Staut sich jedoch das Abwasser im Kanal, drängt es nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren auch in den angeschlossenen Hausanschlusskanal, die Grundleitungen sowie in die Einzel- oder Sammelanschlussleitungen zurück. Es kann dort bis auf das Niveau der Straßenoberkante ansteigen. Das Rückströmen von Abwasser in die angeschlossenen Einrichtungsgegenstände, die unter der Straßenoberkante liegen, ist die Folge. Der Keller oder die Einliegerwohnung wird mit fäkalienhaltigen Abwässern überflutet. Steigt das Wasser weiter an und die Straße selbst wird überflutet, handelt es sich um ein Hochwasser. Das Wasser dringt dann über die tief liegenden Fenster und Türen ein (Überflutung).
Kellerwohnungen, die unter der Rückstauebene liegen, sind gegen Rückstau aus Sanitäreinrichtungen wie WC, Waschbecken, Duschen usw. besonders zu schützen. Die Straßenoberkante ist in der Regel als Rückstauebene definiert.