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Effizienter Heizen durch regelmäßige Überprüfung Wartung verringert Ausfallrisiko

Zufriedene Kunden sichern den Erfolg eines Unternehmens. Ein besonders gutes Mittel zur Kundenbindung sind Wartungsverträge. Aber nicht nur aus Marketing-Überlegungen heraus scheint die Pflege geboten. Denn die regelmäßige Überprüfung und Reinigung der Heizungsanlage gewährleistet einen hohen Wirkungsgrad. Und auch die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert dazu auf. Dort heißt es: „Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik... mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad... regelmäßig zu warten und instand zu halten...“

 

Unabhängig davon, ob der jährliche Besuch des Anlagenbauers für unwirtschaftlich oder gar überflüssig gehalten wird, sind die Inspektion und Wartung von Anlagen der Gebäudetechnik dringend erforderlich. Denn Verschleiß und Bauteilermüdung sind nun mal die Folgen eines normalen Betriebsablaufes. Der sichere Betrieb einer technischen Anlage kann nämlich nur gewährleistet werden, wenn der Zustand regelmäßig kontrolliert und einzelne Bauteile gepflegt werden.

Für die Wartung und Instandhaltung einer Heizungsanlage sprechen zahlreiche Gründe. Dazu gehören unter anderem vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen sowie die Gewährleistung der Betriebssicherheit.

Sorgfaltspflichten ­einhalten
Orientierung wann und wie oft die laut EnEV durchzuführende Wartung stattfinden sollte, bieten generell die Angaben des Herstellers der Geräte oder die vorgeschriebenen Mess- und Reinigungsintervalle aus weiteren Bestimmungen. So muss laut der jüngsten Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) die Abgaswegeprüfung künftig bei allen raumluftabhängigen Öl- und Gasheizungen einmal jährlich durch den Bezirksschornsteinfegermeister durchgeführt werden. Bei raumluftunabhängigen Feuerstätten muss alle zwei, bei Anlagen mit CO-Sensor alle fünf Jahre geprüft werden. Eine Messung der Abgasverluste bei Öl- und Gasheizungen mit mehr als 4 kW Leistung wird nach dem aktuellen Stand der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) nur noch alle drei Jahre, wenn die Heizung älter als zwölf Jahre ist, alle zwei Jahre, vorgenommen.

Die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlage ist durch § 11 der EnEV (Energieeinsparverordnung) vorgeschrieben.

Weitere Sorgfaltspflichten ergeben sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz, wonach eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht zulässig ist. Da dem Gebäudebetreiber oder Eigentümer hierfür aber oft die fachlichen Qualifikationen fehlen, muss er die regelmäßige Überprüfung einem Fachbetrieb überlassen. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt. Vertragliche Pflichten ergeben sich sowohl aus Mietverhältnissen als auch aus dem Erhalt des Versicherungsschutzes. Ein Mieter hat Anspruch auf die gefahrlose Nutzung und Beseitigung aller Mängel eines Gebäudes sowie der darin befindlichen technischen Anlagen. Und auch Versicherungsverträge setzen einen einwandfreien Zustand voraus, um den vollen Versicherungsschutz gewährleisten zu können.

Anlage im einwandfreien Zustand erhalten
Die Wartung einer Heizungsanlage sollte mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Der ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima) empfiehlt sogar eine halbjährliche Überprüfung jeweils zu Beginn und zum Ende der Heizperiode. Gleichzeitig können auch alle anderen vorhandenen gebäudetechnischen Systeme wie die Trinkwasserinstallationen, sofern vorhanden die Solaranlage und das Gasrohrleitungsnetze bzw. das Brennstofflager (Öltank oder Pelletlager), mit einbezogen werden. Denn auch für sie gelten ähnliche Kriterien.

Das Einstellen der Anlagenparameter gewährleistet einen niedrigen Brennstoffverbrauch und somit den energieeffizienten Betrieb der Heizung.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, dem Kunden einen um einen Stördienst erweiterten Vertrag anzubieten. Dieser kann eine feste Anzahl von Notdiensteinsätzen oder auch einfach den Bereitschaftsdienst das ganze Jahr bis zum nächsten Wartungstermin umfassen.

Zusatzaufträge
Nicht nur für den Betreiber einer Heizungsanlage bietet sich durch die regelmäßige Wartung und Instandhaltung ein deutlicher Nutzen, sondern sie stellt auch für das Fachhandwerk einen wichtigen Baustein zur Zukunftssicherung dar. Ist der Fachmann vor Ort beim Kunden, kann er durch das Gespräch zum Beispiel Fragen des Kunden beantworten, fehlerhaftes Nutzerverhalten bei technisch komplexen Anlagen korrigieren und so einen zu hohen Energieverbrauch oder größere Folgeschäden frühzeitig abwenden. Diese praktizierte Kundenpflege oder -bindung führt häufig zu Zusatzgeschäften durch Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Denn häufig ist bei einer Auftragsvergabe an einen SHK-Fachhandwerker nicht allein der Preis entscheidend.

Bei kalter Anlage soll der Fülldruck zwischen 1,0 und 1,5 bar betragen. Erstreckt sich die Heizungsanlage über mehrere Stockwerke, können höhere Werte für den Wasserstand erforderlich sein.

Die Kundenentscheidung unterliegt hingegen einem Gemisch aus mehreren Kriterien. So sind zu 20% technische Fakten, die Kompetenz des Anbieters und selbstverständlich auch der Preis Faktoren, die die Entscheidung beeinflussen. Zu 80% entscheidet die Sympathie für oder gegen einen der Mitbewerber. Dabei hat derjenige Fachbetrieb von vornherein Bonuspunkte, der durch aktive Kundenpflege seit Längerem dem Kunden bekannt ist und von ihm vielleicht sogar weiterempfohlen wird. Wem die Kundenpflege im SHK-Bereich nicht lukrativ erscheint, übersieht hierbei leicht, dass am Ende der Fachhandwerker profitiert, dem es gelingt, seinen Kunden bis zum nächsten großen Auftrag durch kleine Zwischengeschäfte im Rahmen eines Dienstleistungspakets über Jahre hinweg zu betreuen.

Schnelle Hilfe
Die regelmäßige Wartung kann darüber hinaus auch als juris­tische „Entlastung“ im Schadensfall durch den Nachweis der regelmäßig und sachkundig durchgeführten Überprüfung gegenüber Versicherungen oder Herstellern dienen. Daher sollte ein sehr genaues, sorgfältiges und umfangreiches Überprüfen für den Fachhandwerker ganz selbstverständlich sein. Das zahlt sich nicht zuletzt bei Notfall-Einsätzen aus: Der Fachmann kann viel schneller Hilfe leisten, weil er mit der betreffenden Anlage durch die regelmäßigen Wartungsbesuche bereits vertraut ist und eventuelle „Schwachstellen“ kennt.

Eine saubere und ordentlich hinterlassene Anlage lohnt sich, um Kunden vom zuvorkommenden Service zu überzeugen und langfristig an sich zu binden.

Fazit
Im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten ist jeder Eigentümer einer technischen Anlage für deren sicheren und einwandfreien Betrieb verantwortlich. Um den ordnungsgemäßen Zustand einer Anlage zu gewährleisten, sollte deshalb eine regelmäßige Wartung von einem Fachhandwerker durchgeführt werden. Die kontinuierliche Pflege und Überprüfung führt zu einer störungsarmen Betriebsweise und kann deshalb sowohl die Effizienz eines Gesamtsystems sowie dessen Lebensdauer signifikant erhöhen.


Bilder: Vaillant Deutschland GmbH & Co. KG, Remscheid

www.vaillant.de

 


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